Schmerzensgeld, obwohl Unfall nicht verursacht?

Guten Tag!
Im Juni ist mir folgendes passiert:
Ich fahre von einer untergeordneten Straße an eine Hauptstraße. Sehr langsam, und stoppe. Auf die Hauptstraße kann man unmöglich sofort auffahren, weil diese stark befahren ist.
In dem Moment wo ich stoppe, kommt von rechts, auf dem Fußweg ein Radfahrer, ca. 25 Jahre mit hoher Geschwindigkeit und stürzt über meine Motorhaube, reißt dabei das Nummernschild ab.
Ich habe mich um ihn ( dunkle Hautfarbe, konnte nur ein wenig deutsch ) gekümmert, habe die Polizei und Krankenwagen per Telefon geholt. Der Unfall wurde aufgenommen, der Krankenwagen hat den Mann mitgenommen.
Einige Zeit später musste ich 35,00 € Ordnungsgeld bezahlen - warum auch immer - habe es aber bezahlt.
Der junge Mann fordert nun über einen Anwalt 300,00 € Schmerzensgeld, und die Gebühren für den Anwalt ca. 95,00 €.

Meine Frage:
Hat er das Recht dazu? Er hat den Unfall verursacht, und will dafür noch Schmerzensgeld?

Ich habe eine Zeugin, die den Unfall genau so bezeugt.
Den Schaden an meinem Auto ( zerkratzte Stoßstange ) habe ich von dem Mann nicht eingefordert, da ich es für sinnlos hielt. Er macht auf mich nicht den Eindruck, dass er es könnte.

Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schenke

Hallo!

es muss doch im Ordnungsgeldbescheid drin gestanden haben, welchen Vorwurf man Dir machte.

Vermutlich, nicht vorsichtig genug an die Einmündung herangefahren und dabei den Fußweg/Radweg nicht beachtet. Radler kam doch von rechts.

Du kannst doch gar nicht wissen, ob dort z.B. Radfahren zulässig war, die Schilder siehst Du nicht.
Und außerdem musst du mit Fehlverhalten rechnen, etwa Fahrt von Radlern gegen die Fahrtrichtung.

Melde den Anspruch an deine Kfz-Haftpflichtversicherung, dafür ist sie da und wird zahlen oder für Dich den Anspruch abwehren.
Wobei mir Anspruch und Honorar ausgesprochen gering vorkommen. Mag sein, es ist bereits ein (möglich) Abzug wegen Mitverschulden enthalten.

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
MfG Dirk Schenke

Aus deiner Schilderung folgt eigentlich schon, dass du den Unfall verursacht hast.

Insofern sind die Forderungen nachvollziehbar.

Der Radfahrer kommt von r e c h t s auf dem F u s s w e g - also auf falscher Seite gefahren. In seiner Fahrrichtung hätte er auf der gegenüberliegenden Straßenseite fahren müssen - und noch auf dem Fußweg, als Erwachsener. Ich glaube kaum, dass ich dann den Unfall verursacht habe. Noch dazu stand ich ja bereits.

Trotzdem Danke für die Mühe!
MFG D.Schenke

Ist die untergeordnete Straße wirklich eine Straße gewesen?
Oder stand da dieses Zeichen:

Ansonsten gebe ich dir Recht: Querende Fußgänger und Radfahrer wären wartepflichtig.

Lies mal die Gegenseite:
http://www.eurojuris.de/de/node/42678

Ja, ganz normal … Häuserblocks - große Hauptstraße, Nebenstraße mit „Vorfahrt beachten“ :smile:

Wurde zu dem Unfall die Polizei geholt? Hast du dort deine Schuld zugegeben und war ein Arzt/Krankenwagen vor Ort.
Das sind wichtige Fragen die vorher geklärt werden sollten.

Dann empfehle ich dir einen Anwalt zu suchen. Viele Anwälte bieten heutzutage eine Erstberatung kostenlos an, somit hast du eine Ersteinschätzung vom Fachmann. Du und der Anwalt können dann das weitere vorgehen planen.

Alternativ gibt es mittlerweile auch sogenannte Online - Rechtsberatungen. Einfach mal googeln [Beitrag editiert - www Team]

Vielleicht konnte ich dir helfen. Viel Glück.

Wegen 395€? Was kostet denn der zweite Anwalt und was kann er wohl deiner Meinung nach nutzen? Was genau spricht denn dagegen, das ganze von der eigenen Versicherung machen zu lassen?

Man muss gar nicht antworten…