Schmiedefeuer Schronsteinfeger

Hallo !!!
Habe folgendes Problem.
Ich möchte gerne in einer alten Lagerhalle die ich zur Werkstatt umgebaut habe ein Schmiedefeuer mit Kohle betreiben.
Für dieses Schmiedefeuer habe ich einen Schornstein aus einwandigem Rohr gebaut der ca. 6 Meter lang ist. Nun habe ich gelesen das das auch durch einen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden muß, dieser verlangt jetzt aber den Schornstein von oben zu fegen, obwohl ich unten eine Reinigungsklappe eingebaut habe. Es ist technisch nicht realisierbar Ihm einen Zugang von oben zu verschaffen, da das Rohr nicht durch Dach führt sondern ca einen halben Meter von der Dachseite entfernt steht und über Haltestangen etc. vom Dach aus gesichert ist.
Meine Frage nun : Was kann ich tun, um diesen Schornstein trotzdem abnehmen zu lassen, kann das auch die Baubehörde ??
Ein doppelwandiges Rohr isoliert ist ja ok, aber nur weil der Herr in Schwarz von oben und nicht von unten fegen will nimmt er das jetzt nicht ab ??? Gibt es vielleicht irgentwelche Urteile etc. das er evtl. verpflichtet ist es auch von unten zu fegen ???
Danke für eure Hilfe im vorraus.
Liebe Grüße
Jenny

Moin, Jenny,

nur weil der
Herr in Schwarz von oben und nicht von unten fegen will

vielleicht fragst Du ihn mal, warum er nicht von unten fegen will. Dazu müsste er sein Putzgerät an einer Stange nach oben schieben. Diese Stange muss er in den Kamin hineinkriegen, also braucht er ein Loch. Durch dieses fällt ihm allerdings der gelockerte Ruß direkt in den Nacken. Außerdem müsste die Stange auch noch elastisch sein, sonst kommt er durch die meist seitlich, selten unter dem Kamin angebrachte Reinigungsklappe nicht nach oben. Länger als 1,20 m dürfte die Stange auch nicht sein, sonst müsste er auch noch ein Loch neben dem Kamin graben.

Normalerweise lässt er einen Besen, beschwert mit einer Kugel, an einer Leine von oben in den Kamin hinein, zieht das Ding wieder nach oben und holt dann unten den Dreck heraus. Und nur deshalb kann er anschließend zum nächsten Kunden gehen, ohne größere Spuren zu hunterlassen.

Gruß Ralf

da das:Rohr nicht durch Dach führt sondern ca einen halben Meter von:der Dachseite entfernt steht und über Haltestangen etc. vom:smiley:ach aus gesichert ist.

Hallo Jenny,
da wirst Du wohl eine dreieckige, freitragende Stahkostruktion mit einer Schenkellänge von 50 cm und Geländer schweißen und diese in der Hauswand einmauern müssen.

Gruß
J.

Hallo Jenny,

Nun habe ich
gelesen das das auch durch einen Bezirksschornsteinfeger
abgenommen werden muß,

das stimmt.

dieser verlangt jetzt aber den
Schornstein von oben zu fegen, obwohl ich unten eine
Reinigungsklappe eingebaut habe.

Die untere Reinigungsklappe ist wohl nur dazu gedacht, den Kehricht, der beim Fegen entsteht entnehmen zu können.
Ich würde ich übrigens auch weigern einen kohlebetriebenen Kamin von unten zu fegen.

Es ist technisch nicht
realisierbar Ihm einen Zugang von oben zu verschaffen, da das
Rohr nicht durch Dach führt sondern ca einen halben Meter von
der Dachseite entfernt steht und über Haltestangen etc. vom
Dach aus gesichert ist.

Außenleiter, und ein Gerüst (gesichert), dann kann der schwarze Mann an den Schornstein und ist zufrieden.

Meine Frage nun : Was kann ich tun, um diesen Schornstein
trotzdem abnehmen zu lassen, kann das auch die Baubehörde ??

Nein.

Gibt es vielleicht irgentwelche
Urteile etc. das er evtl. verpflichtet ist es auch von unten
zu fegen ???

Wahrscheinlich nicht, aber er hat das Gesetz auf seiner Seite, Dir das Ding nicht zu genehmigen bzw. es stillegen zu lassen.

Gandalf