Schmuck-Kauf in Türkei 7500,- in D plötzlich cash?

Hallo!

Angenommen, jemand hat während des Türkei-Urlaubs Schmuck gekauft (u.a. ein goldenes Armband mit Brillanten und Rubinen, Gesamtwert 7.500EUR) und zwar mit Kaufvertrag und erteilter Einzugsermächtigung. Wenn er dann plötzlich in Deutschland einen Anruf von den Verkäufern erhält, er solle die Summe dringend in bar bezahlen, am selben Abend, ohne Aufschub, es seien hohe Kosten für Container oder so was aufzubringen, darum sei eine Verzögerung nicht machbar, die Verkäufer würden in ein paar Stunden vorbeikommen.
Ist das dann seriös? Muss man da bezahlen? Schließlich hat man ja den Kaufvertrag unterschrieben. Ist das eine bekannte Masche, die als Betrug enden soll?
Was ist zu befürchten, bzw. was sollte man in dieser Situation tun?
(Angenommen, die Abbuchung ist noch nicht erfolgt.)

Danke für Ratschläge!
Tschuess, Sven.

Naja, ohne Ahnung darin zu haben : Ich weiß nicht so recht …

Wenn ich gedenke etwas zu verkaufen, was nachher wie auch immer verpackt, versandt, verschifft werden muss, mach ich mir doch vorher Gedanken um die Details.

Im Übrigen gibt es noch die Einzugsermächtigung und das Lastschriftverfahren - welches von beiden war es genau ?

HM

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Hallo Sven,
ich empfehle Dir, nicht cash zu zahlen. Das Ganze sieht nach einer Masche aus, die auch bei Teppichkäufern gut läuft. Die Kundendaten fließen in der Türkei vom ursprünglichen Händler zu kriminellen Typen ab. Diese schlagen dan in D auf und bringen immer wieder die Masche mit dem Container, der beim Zoll ausgelöst werden muss und genau deshalb sei „Bares“ erforderlich. Also, lass Dich nicht beeindrucken - wenn Du Einzugsermächtigung erteilt hast, ist das schon okay.
Dachsgruß

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Hallo Sven,

für mich klingt das schwer nach Betrug.
Ich kenne keinen Juwelier oder Schmuckhändler der solche Ware in Containern transportieren würde.
Ich würde unter keinen Umständen bezahlen, wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass weder eine Abbuchung auf deinem Konto stattfinden wird (dies wäre überhaupt nur möglich wenn der Laden ein Konto in Deutschland hätte, denn es gibt keine internationalen Lastschriften), noch dass du jemals den besichtigen Schmuck erhalten wirst.

Gruß Ivo

Hallo,

Ist das dann seriös? Muss man da bezahlen? Schließlich hat man
ja den Kaufvertrag unterschrieben.

du hast einen Kaufvertrag unterschrieben, der eine bestimmte Zahlungsform vorsieht. An diesen Kaufvertrag und damit an die Zahlungsform hat sich sowohl Käufer als Verkäufer zu halten. Du musst also keine andere Zahlungsform akzeptieren. Das wäre Kulanz deinerseits.
Dass der Verkäufer (angeblich) Probleme mit dem Versand hat, braucht dich dabei nicht zu interessieren. Schließlich hat er sich verpflichtet, dir die Ware zu schicken. Wie er das korrekt fertigbringt ist sein Bier.

Gruss, Niels

Moien!

hoffentlich ist es noch nicht zu spät, denn normaler Weise würde mich das direkt zu einem Anruf bei der Polizei veranlassen. Hört sich reichlich gefährlich an!

Bernd

Was ist zu befürchten, bzw. was sollte man in dieser Situation

Tschuess, Sven.

Hallo Sven,
so kann man einiges riskieren! Die Geldeintreiber könnten schon bald das Messer in der Hand halten, weshalb ich jedenfalls die Kripo informieren würde.
Gruß aus Berlin

Hi Sven,

ganz ehrlich, ich würde auch niemandem sagen, dass ich 7500,- in bar bei mir habe. Mir wäre das zu gefährlich.

Anfrage bei der Polizei ist sicherlich sinnvoll, und: … vergiss den Schmuck.

Lass uns doch wissen, wie das ausgeht.

Gruss
Howy

wie dumm und naiv kann man eigentlich sein ? :smile:
o. w. T.

gruss

chatboy

Hallo!

Danke für Eure Hinweise!
Es lohnt in jedem Fall, die Polizei zu benachrichtigen. In einem Beispiel hatte diese zwar zunächst abgelehnt, etwas zu unternehmen, da „erst etwas passiert sein müsse“. Dann aber hatten sie doch zurückgerufen und erklärt, zwei Männer in Zivil vorbeizuschicken. Dies wurde offenbar von den potentiellen Tätern beobachtet, diese meldeten sich nämlich kurz vor Ablauf des angekündigten Geldübergabezeitraums, fragten, ob Polizei anwesend sei und lamentierten was von „der Sohn sei verhaftet worden“. Nuja, das stimmte nicht und jedenfalls tauchten sie nicht wieder auf.

Wichtig in dem Zusammenhang:

  1. Eine Einzugsermächtigung kann nicht zurückgezogen werden.
  2. Die im Vertrag festgelegte Zahlungsbedingung kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden.
  3. Verzichte auf den Kauf teuren Schmucks. :smile:

Tschuess, Sven.