Schneekette verboten -Auflage 12a- warum?

Hallo zusammen.

Mein Renault hat serienmäßig 205/55R17 auf 7J17 - Alufelgen.
Die neuen ALU-Winterräder sind kleiner, 205/60R16 auf 6,5x16.

Renault schreibt in der Anleitung

„Bei Montage von Reifen, die größer sind
als die Originalreifen, können keine
Schneeketten mehr angelegt werden.“

Im Rädergutachten für die Dezent-Felgen der Winterräder ist Auflage 12a angegeben:

„Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglcih, es sei denn dass :für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit :im Gutachten aufgeführt ist…“

Dazu habe ich nichts weiter gefunden.

Nun bin ich einigermassen verwirrt: Würde ich auf die Original-Felgen Winterreifen aufziehen, dann dürfte ich auch Schneeketten verwenden, auf den Zubehör-Dezent-Felgen aber nicht?

In den Konfiguratoren von Rud und Pewag sind für meinen Wagen passende Ketten aufgeführt.
Wieso darf ich lt. TÜV-Gutachten auf den kleineren Zubehör-Felgen keine Schneeketten aufziehen?

Danke im Voraus und Gruß

heavyfuel

In den Konfiguratoren von Rud und Pewag sind für meinen Wagen
passende Ketten aufgeführt.
Wieso darf ich lt. TÜV-Gutachten auf den kleineren
Zubehör-Felgen keine Schneeketten aufziehen?

Ich habe gerade eine ähnliche Aukunft bekommen, als ich statt 205-ern (Originalbereifung ab Werk) 195-er als Winterräder aufziehen lassen wollte: geht nicht, aber nicht aus technisch nachvollziehbaren Gründen, sondern weil für diese Reifendimension niemand jemals die „Unbedenklichkeit“ bescheinigt hat. Wahrscheinlich müsste der Hersteller das tun, wer sonst könnte verbindlich sagen, ob bestimmte Reifen „gut“ oder „böse“ sind. Sollte sich z.B. das Fahrverhalten eines Wagens durch andere Reifen verändern, könnte im Zeitalter der Gutachter, Schadensersatzprozesse und Anwälte jemand auf die Idee kommen, den Hersteller oder sonst jemanden, der behauptet hat, die Reifen seinen unbedenklich, in die Pflicht zu nehmen. Das Risiko wird der TÜV auch nicht eingehen, also lehnt er einfach alles ab was nicht im Schein steht, und ist damit immer auf der sicheren Seite.

Mit der Frage, ob der Wagen sicher fährt oder nicht, hat das nichts zu tun.

Für meinen Wagen gab es laut TÜV „offiziell“ unbedenkliche 185-er, die kann ich ohne großen Heckmeck eintragen lassen, und dann bin ich hochoffiziell mit Brief und Siegel unbedenklich unterwegs. Merke: dass der TÜV weiß, dass die Reifen gehen, und sogar eine Bescheinigung darüber ausstellt, reicht nicht, erst wenn ich mit dem Zettel zum Landratsamz schlappe und den Zettel in den offiziellen Schein umschreiben lasse, bin ich amtlich richtig unterwegs und muss weder TÜV noch Kontrollen fürchten.

Was also nicht auf einem offiziellen Zettel als erlaubt aufgelistet ist, ist erst mal verboten. In Deinem Fall müsste wohl der Hersteller der Felge bescheinigen, dass die Felge kein Problem mit Schneeketten hat, und der Hersteller des Wagens müsste bescheinigen, dass der Wagen mit bestimmten Reifen + Schneeketten + Felgen auch kein Problem hat. Das wird er für die werksmontierte Standardgröße wohl tun, und für seine Originalfelgen, warum soll er aber über Fremdprodukte irgendeine Aussage machen?

Auf meinem Wagen darf ich übrigens überhaupt keine Schneeketten fahren - warum, das weiß der Himmel.

Danke im Voraus und Gruß

heavyfuel

Mein Tipp wäre: TÜV anrufen, einem Prüfer fragen was man da machen kann. Dann wird er einen Haufen Fragen stellen (Fahrzeugpapiere bereit halten) und seinen Computer und ein paar Tabellen zu Rate ziehen, und dann bekommt man eine Aussage, ob eine bestimmte Kombination seinen Segen bekäme oder nicht. Ich weiß zwar nicht, ob er sich für Ketten zuständig fühlt, ber einen Versuch ist es wert, und es kostet nichts außer Zeit, Nerven und einen Anruf.

Armin.

Hallo,

das hat jetzt mit den Schneeketten direkt nichts zu tun, oder doch, aber mit der Reifengröße.

Das Problem sind die neuen Briefe und Scheine, in denen es nicht mehr geht daß mehrere Optionen eingetragen werden, selbst wenn sie im alten Brief stehen. Sie sind Schwachsinn wie so vieles Neues. Die Behörden, die ja auch eine Daseinsberechtigung brauchen, behaupten es wäre durch EU Vorschriften nicht anders möglich. Als ob von denen mal einer weiß was möglich ist.

Jeder schiebt die Verantwortung auf einen anderen, womit Nimral wieder recht hat.

Ich habe den alten ungültigen Brief immer im Wagen damit ich nachweisen kann daß die Reifen die ich gerade drauf habe nicht gefährlich sind. Ob es bei einer Kontrolle was bringt weiß ich nicht, werde es aber ausprobieren. Das bißchen Freiheit nehme ich mir.

Gruß Elmar

wie groß sind denn die Einpresstiefen (ET) der Felgen. Ist sie bei den Winterfelgen anders, verschiebt sich die Spur und die Ketten könnten innen oder außen schleifen. I.a. spart sich aber der Hersteller einfach das Gutachten für Kettenbetrieb.

Gruß, Niels

Hallo,

das hat jetzt mit den Schneeketten direkt nichts zu tun, oder
doch, aber mit der Reifengröße.

Ich meine, dass alle drei zsuammenhängen. Die Felge trägt den Reifen, der Reifen muss die Schneekette halten, und alles zusammen wird wieder über die Felge verspannt und muss auch wenn das Rad eingefedert im Radhaus Platz haben. Ich habe sowas zwar noch nie gesehen, aber ich könnte mir vorstellen, dass manche Felgen seitlich mit Ketten oder deren Verzurrmechanismus kollidieren könnten. Weit hergeholt, aber denkbar.

Fahrverhalten des Fahrzeugs wird dagegen wohl kein Kriterium sein, da man mit Schneeketten nicht schnell fahren kann und darf. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Hersteller von Schneeketten jedes denkbare Auto mit jeder zulässigen Reifenkombination austesten.

Das Problem sind die neuen Briefe und Scheine, in denen es
nicht mehr geht daß mehrere Optionen eingetragen werden,
selbst wenn sie im alten Brief stehen. Sie sind Schwachsinn
wie so vieles Neues. Die Behörden, die ja auch eine
Daseinsberechtigung brauchen, behaupten es wäre durch EU
Vorschriften nicht anders möglich. Als ob von denen mal einer
weiß was möglich ist.

Dann bin ich mal gespannt, wie das Landratsamt meine neuen 185-er Winterreifen eintragen wird :smile: Ich berichte, sobald die Operation abgeschlossen ist. Dass dafür kein Platz vorhanden sei halte ich für Unsinn. Ein Haufen Leute basteln an ihren Autos eintragungspflichtiges Zubehör dazu - irgendwo muss es einen Platz für solche Vermerke geben, notfalls ein Zusatzblatt. Hab aber auch noch keinen neuen Schein mit solchen Vermerken in der Hand gehabt.

Armin.