Schneeräumung an Bushaltestelle

Hallo,
wenn auf dem Bürgersteig vor einem Privatgrundstück eine Bushaltestelle von der Gemeinde eingerichtet wird, z.B. für den Schulbus. Wer ist für die Schneeräumung der Haltestelle zuständig? Wenn es die Gemeinde ist - muss sie die gesamte Haltestelle räumen, d.h. Verkehrszeichen ± 15m?
Gruß Klingholz

Guten Tag,

das ist in der „Straßenreinigungssatzung“ der jeweiligen Gemeinde / Stadt geregelt. Wenn es für das betreffende Grundstück eine Straßenreinigungspflicht gibt, gilt die zumindest bei uns, auch für Bushaltestellen. In der Praxis könnte es aber sein, das die Stadt aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht an den Bushaltestellen trotzdem / zusätzlich reinigt.

Gruß

Tessatro

Hallo,

In NRW wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass auch die Räumung eines Bushaltis für betreffende Anlieger in die allgemeine Räumpflicht aufnehmen soll. Die meisten Anlieger bei uns machen das ohnehin schon so.
( Zumindest was die allgemeine Räumung und Abstreuung des angrenzenden Gehwegabschnitts betrifft )

mfg

ennlo

Hallo,
rein Interessehalber: was ist das für ein Gesetz?
Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Es sind Erfahrungshäppchen, die aus dieser Diskussion letzte Woche erneut Thema in den Nachrichten wurden:

http://www.westline.de/lokales/dortmund/nachrichten/…

mfg

ennlo

Hallo,
in dem Artikel geht es ganz simpel um die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund… das ist kein Landesgesetz. Außerdem schließe ich darauf, dass es sich um eine übliche Satzung handelt. Eiinzig der zu reinigende Streifen von 1,50 m ist ungewöhnlich breit.

In einigen Nachbarstädten ist er nur 1m bzw. 50 cm breit und in diesen gehört auch die Befreiung von Eisglätte an Bushaltestellen dazu (allerdings nicht der ganzen, nur eines Zugangs). Außerdem kommt es grundsätzlich darauf an, in welcher „Reinigungsklasse“ sich eine Straße befindet (große Bundes- oder Kreisstraßen sind davon in der Regel ganz ausgenommen).

Gruß vom
Schnabel

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