Schneeräumung Verwaltung Behinderte

Meine Schwester hat eine Eigentumswohnung in einer wohlhabwenden Gemeinde mit ca 20 anderen Eigentumswhgen die Behinderung durch einen Schlaganfall fesselt ihren Mann an Gehschienen und Rolli,er kann also nur raus wenn der Weg zum Auto frei von Schnee und glätte ist,doch die verwaltung räumt spärlich, es wohnt noch eine Person da die auch einen Rolli braucht,meine Schwester kann nun nicht mit ihm raus,von ihrem täglichen Einkauf und erledigungen ganz abgesehn, sie bekommt Pflegegeld und ist auf Hilfe angewiesen, meine Frage : Muss die Verwaltung nicht in Hinsicht auf die Behinderten mehr als nur etwas Schnee fegen, so dass die auch gehen könnten?

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet kein Experte aber die zuständige Behörde, z.B. Gemeinde muß dafür sorgen, daß die Schnee- u.Eisräumung in der hier angemessenen Weise erfolgt. Notfalls ist die Polizei über eine Strafanzeige einzuschalten.
Viel Erfolg und alles Gute, Schnürch

Hallo,
leider kann ich Dir nicht helfen! Ich kenne mich nicht aus, was Mieten/Vermieten und die Gesetze, angeht.
Ich sehe es so, selbst wenn die Hausverwaltung vom Gesetz her nicht den Schnee räumen muss, es ist doch eine Selbstverständlichkeit, für einen behinderten Mitbewohner den Schnee so zu entfernen, dass ein Rollstuhle ohne Probleme überall hin kann!
Leider sehen die Herrn in den oberen Etagen das nicht mehr so, hier zählt nur das Geld was eingenommen wird, zusätzliche Ausgaben, selbst wenn es für einen Behinderten Mitmenschen ist, werden gestrichen!
Ich glaube, es gibt doch den Mieterschutzbund, dort findest Du bestimmt Hilfe.
MfG

joshua307

Guten Tag,

der Winterdienst (Schneeräumen, Streuen, usw.) ist dem Umfang nach nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Auf Landesebene ist die Straßenbauverwaltung verpflichtet, Winterdienst im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu leisten. Das heißt übersetzt: einen Rechtsanspruch auf geräumte Straßen gibt es nicht. Auf Gemeindeebene wird das mit den Straßen sicher ähnlich geregelt sein. Was nun die Fußwege angeht, so ist der jeweilige Fußwegeigentümer verpflichtet, in angemessenem Umfang Schnee zu schieben und zu streuen, um die Verkehrssicherheit bei der Benutzung des Fußweges sicher zu stellen. Die Gemeinden wälzen diese Verpflichtung in der Regel auf die Straßenanlieger ab (per Gemeindesatzung). Das sind bei Eigenheimen die Hausbesitzer und in Ihrem Fall würde das bedeuten, dass die Hausverwaltung primär dafür zuständig ist. Es kann jedoch sein, dass diese Pflicht per Vertrag mit dem Kauf einer Wohnung in dem Haus an den Wohnungseigentümer übertragen wird. In dem Fall wären Ihre Schwester und alle anderen Miteigentümer im Haus für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Dieser Pflicht kann man sich auch aufgrund körperlicher Gebrechen nicht entziehen. Einzige Möglichkeit wäre dann, einen Dienstleister zu beauftragen. Mit diesem kann dann auch genau der Umfang der Arbeiten verhandelt werden.
Das ist sicher keine sehr erbauliche Antwort, aber vielleicht hilft sie Ihnen trotzdem weiter.

Guten Tag,