Schnittspuren Arbeitsplatte

Hallo,

mein letzter Vermieter bemängelt Schnittspuren in der Küchenarbeitsplatte.

Ich vermute die Arbeitsplatte ist aus einem Kunststoff, die Oberfläche sieht allerdings aus wie Granit.

Wie kann man diese Schnittspuren beseitigen?

Gruß,
Uwe

Hallo,

mein letzter Vermieter bemängelt Schnittspuren in der
Küchenarbeitsplatte.
Ich vermute die Arbeitsplatte ist aus einem Kunststoff, die
Oberfläche sieht allerdings aus wie Granit.

Da vermutest Du richtig. Wäre es Granit, dann wären die Schäden am Messer, nicht an der Platte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatte#Laminat_u…
http://de.wikipedia.org/wiki/Laminat

Wie kann man diese Schnittspuren beseitigen?

Fast gar nicht. Kleinere Spuren (eher Kratzer denn richtige Schnitte) lassen sich vielleicht mit einem Spezialmittel herauspolieren, mal im gut sortierten Baumarkt fragen.
Ansonsten geht nix - außer: Merken, Lernen, Schneidbrett kaufen.

Gruß
BeLa

Hallo Uwe,
üblicherweise bestehen derartige Küchenarbeitsplatten aus einem Holzwerkstoff. Die Oberfläche selbst wird in melaminharzgebunder Form ausgebildet, in welche vor dem Verpressen und Aushärten der Arbeitsplatte ein Dekorpapier -wie bei Laminatfußböden- eingelegt wurde.

Nun ist ein Schnitt (so wie Du ihn aufführtest) nicht gleich Schnitt.
Übertrieben dargestellt: wenn stets die Messespitze in der Oberfläche stecken bliebe, dann wäre das unstrittig eine unsachgemäße Nutzung! Von Messer wie auch Arbeitsplatte :smile:

Fehlschnitte dagegen, wie sie immer einmal im täglichen Küchenbetrieb vorkommen können, muss der Vermieter als unvermeidbar hinnehmen. Diese Form der Gefahr geht er mit der Vermietung ein, diese Art des auch bei erwartungsgemäß und nutzunngsüblichen Gebrauchs auftretenden Verschleißes wird mit dem monatlichen Mietzins ausgeglichen.

Der Hinweis von anderer Stelle (jener mit dem Baumarktprodukt) war schon hilfreich. Man findet diese Produkte - wie könnte es anders sein- mit Sicherheit bei „Parkett“ und „Laminatböden“.

Doch „zaubern“ können derartige pastöse Reparaturmassen auch nicht. Heißt: man wird diese Stelle(n) auch nach sach- und fachgerechter Anwendung der Reparaturmasse sehen können.

mfg —> Klaus

Servus,

üblicherweise bestehen derartige Küchenarbeitsplatten aus
einem Holzwerkstoff. Die Oberfläche selbst wird in
melaminharzgebunder Form ausgebildet, in welche vor dem
Verpressen und Aushärten der Arbeitsplatte ein Dekorpapier
-wie bei Laminatfußböden- eingelegt wurde.

Lehrbuchmäßig. Bei einfacheren Platten CPL (Continuous Pressing Laminates) bei den besseren HPL (High Pressing Laminates).

Nun ist ein Schnitt (so wie Du ihn aufführtest) nicht gleich
Schnitt.
Übertrieben dargestellt: wenn stets die Messespitze in der
Oberfläche stecken bliebe, dann wäre das unstrittig eine
unsachgemäße Nutzung! Von Messer wie auch Arbeitsplatte :smile:
Fehlschnitte dagegen, wie sie immer einmal im täglichen
Küchenbetrieb vorkommen können, muss der Vermieter als
unvermeidbar hinnehmen. Diese Form der Gefahr geht er mit der
Vermietung ein, diese Art des auch bei erwartungsgemäß und
nutzunngsüblichen Gebrauchs auftretenden Verschleißes wird mit
dem monatlichen Mietzins ausgeglichen.

Einfacher: Bei 6-10 kleinen oberflächlichen Schnitten kann man von „Missgeschick“ ausgehen. Das ist übliche Verwendung. Wenn es tiefere und mehr Schnitte sind denke ich das das keine übliche Verwendung ist sondern billigend in Kauf genommene Beschädigung. Die Verwendung von Schneidebrettern ist in unserem Kulturkreis durchaus üblich. :smile:)

Der Hinweis von anderer Stelle (jener mit dem Baumarktprodukt)
war schon hilfreich. Man findet diese Produkte - wie könnte es
anders sein- mit Sicherheit bei „Parkett“ und „Laminatböden“.

Doch „zaubern“ können derartige pastöse Reparaturmassen auch
nicht. Heißt: man wird diese Stelle(n) auch nach sach- und
fachgerechter Anwendung der Reparaturmasse sehen können.

mfg —> Klaus

@ Klaus: Deinen Ausführungen ist nicht viel hinzuzufügen.
Eine persönliche Anmerkung sei erlaubt:
Meines Erachtens ist eine Reparatur/Schönheitsrep. bei Schichtstoffen nicht angebracht. Die - wie auch immer geartete - Paste kann sich nicht oder nur schwer in der Beschichtung verkrallen/halten.
Lass es bleiben.
Frage mal im Rechtsbrett nach ob die private Haftpflichtversicherung den Schaden (Austausch der Küchenarbeitsplatte) übernimmt.

Viel Erfolg
Martin Hofer

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Hallo,

Frage mal im Rechtsbrett nach ob die private
Haftpflichtversicherung den Schaden (Austausch der
Küchenarbeitsplatte) übernimmt.

Ianal, aber Haftung gibt es nur bei Schadensereignissen. Und diese müssen zeitnah gemeldet werden. Beides ist hier nicht gegeben. Da muss man dann wohl selber zahlen - wenn es überhaupt ein Schaden ist und nicht normale Abnutzung.
Gruß
loderunner

Vielen Dank!
Wir hatten während unserer Mietdauer genau zweimal den Fall, wo ein Unwissender direkt auf der Arbeitsplatte geschnitten hat. Diese Kratzer sind nie aufgefallen, aber sollten dann wohl unter „Missgeschick“ fallen.

@ Martin:
Die Reparaturpasten (auch da gibt es Unterschiede in der Qualität, am Besten sind jene auf Basis 1K-PUR) diese Pasten halten auf Melaminharzoberflächen meist NICHT.
Eine sach- und fachgerechte (dauerhafte) Reparatur würde wie folgt aussehen:
Den Einschnitt bzw. das „Malheur“ muss mechanisch etwas aufgeweitet (tiefer ausgekratzt) werden. So wird es auch bei Laminatfußböden gemacht. Lose Fasern müssen entfernt werden.
Danach werden die Flanken des Schnittes links und rechts hart und bündig mit dem Verlauf mit Tesa o.ä. abgeklebt. Zwischen den Tesafilmstreifen, da ist nun unser zu verfüllender Schnitt.
Die nun aufgezogene Rep.-paste verkrallt sich in dem (aufgeweiteten) Schnittverlauf, damit in der Vertiefung und haftet an dem Holzwerkstoff der Trägerplatte bzw. an dessen Flanken.
Das funktioniert!!

Gruß: Klaus