Hi Christiane,
ich denke mir, die Antwort ist ziemlich einfach.
Entweder die Operation ist medizinisch notwendig, wie z.B. bei einer verkrümmten Nasenscheidewand. Die behindert die Nasenatmung. Wenn dann gleichzeitig noch die Nase verschönert wird.Schön für den Patienten. In dem Fall zahlen die Kassen. Und insofern ist das ganze dann auch „echt arbeitsunfähig“.
Bei lediglich ner hässlichen Nase ist das Privatvergnügen. Sowohl kostentechnisch als auch „Freizeittechnisch“.
Mit z.B. einer Busenoperation verhält es sich ähnlich. Wird z.B. ein Busen verkleinert, weil eine Brust viel größer ist als eine andere, ist das medizinisch notwendig. Hierdurch könne Folgeschäden entstehen, durch die permanente einseitige Belastung. Genauso, wenn z.B. beide Busen total überdimensioniert sind. Das ist medizinisch notwendig. Wird von KK gezahlt und „echt arbeitsunfähig“.
Eine Busenvergrösserung hingegen hat rein kosmetische Ziele und ist Privatvergnügen.
Drum prüfe - wer sich ewig bindet…( nee das war falsch, gell?g )
Drum prüfe -wer sich operieren lässt, wer die Kosten trägt. Trägt die Gesetzliche oder Private Kasse die Operationskosten ist von einer legitimen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Andernfalls ist Urlaub angesagt!!
Ute