Schönheits-OP / Krankmeldung oder Urlaub?

Hallo,

da diese Frage nun schon zum zweiten Mal in einer Diskussion auftauchte - kann sie jemand beantworten?

Jemand möchte sich die Brust verkleinern oder die Nase „entkrümmen“ lassen; unterzieht sich also einer Operation. Da dies in den meisten Fällen medizinisch nicht notwendig ist, heißt das dann auch, daß er für die Zeit, in der er nicht arbeiten kann, Urlaub nehmen muß?

Gruß,
Christiane

Hi Christiane,

die Dame wird sich wohl Urlaub nehmen müssen, sonst könnte auch jemand herkommen und verlangen, daß er für die Renovierung seines Hauses bitteschön Sonderurlaub haben möchte.
Anders sieht die Sache höchstens aus, wenn die Dame ihre Brust beruflich benötigt :wink:

Gandalf

Hallo Christiane,

stell Dir vor, Du wärst Chefin eines kleinen Unternehmens und müßtest das volle Gehalt ohne Gegenleistung für Deine Mitarbeiterin bezahlen, während die sich nacheinander Fett absaugen, die Brust vergrößern, die Nase korrigieren und die Lippen aufspritzen läßt.
Du wärst als Chefin nicht begeistert und jeder andere Chef auch nicht. Wer sich hobbymäßig unters Messer legt, für den zahlt weder die Krankenkasse noch der Arbeitgeber.

Ich wundere mich schon, daß es Menschen gibt, die ohne Not an sich herumschnippeln lassen. Noch mehr aber erstaunt (eigentlich ist es schon fast Entsetzen) mich die Frage, ob der AG dafür bezahlen muß.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

Ich wundere mich schon, daß es Menschen gibt, die ohne Not an
sich herumschnippeln lassen. Noch mehr aber erstaunt
(eigentlich ist es schon fast Entsetzen) mich die Frage, ob
der AG dafür bezahlen muß.

Halt - nicht schlagen!:wink: Zur Erläuterung: die Art der OP’s waren Beispiele, es handelt sich um eine OP, die lediglich teilweise (zu einem sehr geringen Prozentsatz) medizinisch notwendig ist.

Aber vielen Dank für Deine Antwort! Und: Du hast ja recht mit Deinem Beispiel, wäre als Chefin schon ziemlich sauer, wenn die mutierten Zombies dafür sich krank schreiben lassen würden.

Gruß,
Christiane

Auch Dir Danke für die Antwort!

Anders sieht die Sache höchstens aus, wenn die Dame ihre Brust
beruflich benötigt :wink:

Stimmt, sehe ich auch so:wink: Gerad heutzutage, wo die Chancen auf einen Jobwechsel ziemlich gering sind…

Christiane

Hi Christiane,

ich denke mir, die Antwort ist ziemlich einfach.

Entweder die Operation ist medizinisch notwendig, wie z.B. bei einer verkrümmten Nasenscheidewand. Die behindert die Nasenatmung. Wenn dann gleichzeitig noch die Nase verschönert wird.Schön für den Patienten. In dem Fall zahlen die Kassen. Und insofern ist das ganze dann auch „echt arbeitsunfähig“.

Bei lediglich ner hässlichen Nase ist das Privatvergnügen. Sowohl kostentechnisch als auch „Freizeittechnisch“.

Mit z.B. einer Busenoperation verhält es sich ähnlich. Wird z.B. ein Busen verkleinert, weil eine Brust viel größer ist als eine andere, ist das medizinisch notwendig. Hierdurch könne Folgeschäden entstehen, durch die permanente einseitige Belastung. Genauso, wenn z.B. beide Busen total überdimensioniert sind. Das ist medizinisch notwendig. Wird von KK gezahlt und „echt arbeitsunfähig“.

Eine Busenvergrösserung hingegen hat rein kosmetische Ziele und ist Privatvergnügen.

Drum prüfe - wer sich ewig bindet…( nee das war falsch, gell?g )
Drum prüfe -wer sich operieren lässt, wer die Kosten trägt. Trägt die Gesetzliche oder Private Kasse die Operationskosten ist von einer legitimen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Andernfalls ist Urlaub angesagt!!

Ute

hallo!!

da beide beispiele die du gebracht hast ernsthafte probleme mit sich bringen können (brustverkleinerungen bei rückenproblemen sind „nicht ungewöhnlich“) wäre hier eine krankschreibung ok-der arbeitgeber „spart“ sich sozusagen dann die krankheitstage die sonst anfallen.

bei rein kosmetischen eingriffen ist es wie gesagt ein urlaubsvergnügen. alles andere wäre ein schlag ins gesicht der anderen angestellten.

tschüss

matthias

Hallo,

da diese Frage nun schon zum zweiten Mal in einer Diskussion
auftauchte - kann sie jemand beantworten?

Jemand möchte sich die Brust verkleinern oder die Nase
„entkrümmen“ lassen; unterzieht sich also einer Operation. Da
dies in den meisten Fällen medizinisch nicht notwendig ist,
heißt das dann auch, daß er für die Zeit, in der er nicht
arbeiten kann, Urlaub nehmen muß?

Gruß,
Christiane

ganz einfach?
Hallo Ute,

zunächst mal möchte ich Dir recht geben: es gibt diese Fälle wo’s ganz eindeutig „medizinisch notwenig“ ist. Genausogut gibt’s die Fälle wo’s ganz eindeutig „Privatvergnügen“ ist. Aber ich denke, daß bei vielen Leuten die Wahrheit irgenwo dazwischen liegt. Und wenn beispielsweise jemand „schon immer“ unter seiner unschönen Nase gelitten hat und nun operiert wird? Ich meine, auch solche Dinge, die einem Außenstehenden erstmal als „Lappalie“ oder „nicht-so-schlimm“ vorkommen, können für den Betroffenen ne echte Belastung sein bzw. auch zu echten psychischen Problemen führen. Sprich, die Grenze zwischen notwendig und Privatvergnügen ist in vielen Fällen fließend, und damit sind das wohl immer Einzelfallentscheidungen.
Aber wie das nun rein rechtlich aussieht fände ich ja mal interessant :wink:

Liebe Grüße

Petzi

Gute Frage Petzi,

ich denke aber, dass der Arbeitgeber sich da der Entscheidung der Kasse anschliessen kann.

Aber wie sich das rechtlich verhält?? Gute Frage.

Was ist z.B. wenn die Kasse nicht zahlt, der Patient auf eigene Faust in eine Schönheitsklinik geht und von dort Krankgeschrieben wird?? Weil schließlich ist der Behandler ja Arzt und darf damit auch eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen…
Hmmm. An so was hab ich ja noch garnicht gedacht…ich bin halt zu ehrlich *g

DAS WÜRDE MICH AUCH MAL INTERESSIEREN!!
Weiß das einer?

Ute