Schönheitsreparaturen Vermietung

Hallo,
wer kann mir definitiv sagen was der Mieter nach 5 jähriger Mietzeit an Schönheitsreparaturen durchführen muss, vor allem welche Arbeiten sind im Badezimmer durchzuführen. Sind befallene schwarze Fugen von Schimmel Sache des Mieters, oder des Vermieters, und wer muss Bodenfliesen neu ausfugen.
Danke für eine Antwort.

Hallo,
ganz klare Antwort, der Mieter muss die Abnutzung wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzen. Beispiel, Tapete an der Wand, davor hat ein Schrank gestanden und die Tapete aussen ist total vergilbt. Dieses Zimmer ist gebrauchsmäßig in einem nicht mehr ordentlichen Zustand, ergo dies muss geändert werden. Der Mieter muss seinen Gebrauch wieder in einen neutralen Zustand versetzen, dabei spielt es keine Rolle, ob ihm dies so gefällt, es muss wieder für Andere gefallen, wenn er auszieht. (Schönheitsreparatur) Nägel, Dübel und solche Sachen müssen wieder gegibst und gestrichen werden, Parkett ist ausgenommen, ist Sache des Vermieters, ausser, es ist zerstört, kaputt, dies muss der Mieter auch ersetzen. Im Badezimmer, kaputte Fliesen ist Sache des Mieters, verschmutzte Fugen, Sache des Mieters, abgewohnte Fugen, Sache des Vermieters. Schimmel ist grundsätzlich Sache des Mieters, Ausnahme es war ein Wasserschaden in einem entfernten Teil des Hauses an dem der Mieter kein Gestaltungsrecht hatte. Keller vom Nachbar, Sauna oder Schwimmbad. Weitere Ausführungen im Urteil des BGH,
Gruß tummle

Hallo, wieder eine Frage, die so hart an der Rechtsberatung vorbei schrammt, und diese ist Nichtjuristen nun mal untersagt. Vielleicht soviel: Schönheitsreparaturen sind sicher die am meisten vor Gericht gebrachten Mietstreitigkeiten… also ein extrem weites Feld. Zu den gesetzlichen Vorgaben kann ich Dir nur empfehlen mal nach BHG und Schönheitsreparaturen zu googeln. Hier findest Du viele Hinweise. Wir würden Deinen Fall wie folgt lösen: gemeinsame Besichtigung vor Ort und Ursachenforschung warum beispielsweise die Fliesen nachgefugt werden müssen… ist ja nun nicht wirklich normal, es sei denn es handelt sich um die Randfuge zwischen Wand und Boden. Dort befinden sich meistens „Setzungsrisse“ und die sind definitiv nicht vom Mieter verursacht worden. In der Regel übernimmt der Mieter eine bewohnbare Wohnung, und so sollte er sie auch wieder zurückgeben. Sollte eigentlich normal sein.Wenn beide Parteien versuchen ein vernünftiges Level zu finden klären sich die gestellten Fragen in der Regel von selbst. Wenn ich etwas ursächlich kaputtgemacht habe, repariere ich es. Wenn ich etwas gemietet habe was einem normalen Verschleiß unterliegt , habe ich diesen Verschleiß mit meiner Miete beglichen… Bitte schau nochmal in Deinen Mietvertrag wie dieser Sachverhalt dort geregelt ist.

hallo.

meine antwort ist nur bei auszug des mieters gültig !!!
schönheitsreparaturen sind laut mietvertrag zu erfüllen. also musst du dort mal nachschauen.
ausnahme: gerichte haben die dort enthaltene klausel für ungültig erklärt.

den schimmel muss der mieter beseitigen.
das ausfugen musst du selbst übernehmen. ausnahme: es ist durch unsachgemässen gebrauch des mieters entstanden. dann kannst du ersatz verlangen.

mfg.

Hallo,

erst mal: es kommt darauf an was im Mietvertrag steht und ob es gültig ist,
sonst muss er nichts tun.

Boden ist immer Sache des Vermieters.
Schimmel ist immer schwierig, unabhängig von der Rechtslage. Ich würde ihn selbst entfernen.

mfg
Kiecksee

danke für Deine Antwort.
wie sieht es mit Teppichboden aus , muss dieser auch von mir erneuert werden.
Gruß Wolfgang

Hallo, Schimmel im Bad beseitigen ist Sache der Mieters … der Rest Vermieter.

Gruß Garthe

Ja Fußboden immer, aber nur normal Abnutzung.

danke für Deine Antwort.
wie sieht es mit Teppichboden aus , muss dieser auch von mir
erneuert werden.
Gruß Wolfgang

Die Fugen können z.B. mit einem Dampfreiniger wieder wie neu gereinigt werden, Wenn dann noch ein wenig mit einer Bürste beim Dampfen geschruppt wird, dann werden sie Fugen wie neu.
Die Fugen sind nie Umfang von schönheitsreparaturen, ggf. kann man/Frau wegen unterlassener Reinigung der Fliesen mit Fugen wie beschrieben als nicht „besenrein“ meckern und ggf. in Rechung stellen.
Alle Fugen, vor allem wenn diese weiss sind, vergrauen nach einiger Zeit und werden auch schwarz bei ungenügender Pflege (können auch schimmeln). Mit Dampf, der lange über die Fugen von oben nach unten geschruppt geführt wird, ist dann wieder fast wie neu.
Hat das Bad keine vernünftige Lüftung, dann können die Fugen auch schlecht trocknen. Eigentlich ein Baumangel, wenn sonst 1-2 h gelüftet wird.
Definitiv kann Ihnen das nur der Richter sagen, wenn die klausel für Schönheitsreparaturen richtig ist. wenn diese aus alten ertrag schon falsch geschrieben wurde, dann sind sowieso schlechte Karten für Renovierung. wie ist die Formulierung fpr den Vertragsteil? Steht dort alle 5 jahre oder dem Umstand entsprechen? Siehe Stiftung Warentest u. sonstige neue Formulöierungen. es darf keine starre Zeitfestlegung dort stehen!

Bodenfliesen, die die Fugenmittel verloren haben, sind Baumangel. Die Fugen dürfen sich nicht lockern, auch nach 20 Jahren nicht. Dann ist dort nicht sauber verfugt worden oder der Untergrund ist locker (Holzboden??)

Hallo,

leider gibt es keine definitiven Schönheitsreparaturen, die der Mieter durchführen MUSS ! ;-(( Die Sache mit den Schönheitsreparaturen ist sehr kritisch ! Die Pflege der Wohnung und damit das geneine Renovieren liegt im Ermessensbereich und richtet sich nach der „Abnutzung“ alle festen Jahreszahlen sind kritisch und werden in der Regel als NICHTIG betrachtet.

Schwarze Fugen, also Schimmelbefall im Bad ist der nächste immer strittige Fall zwischen Vermieter und Mieter. Der Mieter muss richtig lüften und heizen und dafür sorgen, dass es keinen Schimmelbefall aus diesen „Versäumnissen“ gibt. Der Streit ist dann immer, dass der Mieter sagt ich heize und lüfte richtig, die Feuchtigkeit kommt aus der Bausbstanz und da steht dan Meinung gegen Meinung. Selbst Sachverständige habe es sehr schwer Beweise zu liefern.
Defekte Bodenfugen … normalerweise kann eine Bodenfuge durch normalen Gebrauch nicht bröckeln… Wenn das so passiert, ist das eher ein bauseitiger Schaden, der dann in den Bereich des Vermieters fällt und möglicher weise als Mietminderungsgrund gesehen werden kann. - Oder hat der Mieter aktiv die Fugen entfernt ? - weil die Farbe nicht gefiehl oder ebenfalls Schimmelbefall ? Dann kann man ggf. über Beschädigung des Eigentums eine Instandsetzung fordern.
Also sehr kritische Themen !
Viel Erfolg !
Jürgen

Vielen Dank für eure Antworten, habt mir sehr geholfen.
Gruß.

Hallo,
der Mieter haftet nur für Schäden die er verursacht hat und die nicht auf einer normale Abnutzung beruhen. Z.Bsp. ist ein Mieter nicht verpflichtet Verfärbungen von Fugenmasse zu erneuern (AG Hannover WuM 2008).
Ansonsten ist das mit den Schönheitsreparaturen so eine Sache, wenn im Vertrag unwirksame Klauseln sind hat er gar keine Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Für rechtswirksame Verträge vor 2008 wird im allgemeinen für angemessen gehalten:
alle 3 Jahre für Küchen und Bäder
alle 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure und Toiletten
alle 7 Jahre für Nebenräume
Für Verträge ab 2008 sind möglicherweise nur noch längere Fristen möglich.
Ich habe die aktuellste Ausgabe des Mieterlexikons 2011/2012(kann ich nur jedem der vermietet ans Herz legen), woraus ich auch hier meine Antwort formuliert habe. Das Kapitel über Schönheitsreparaturen ist sehr umfangreich und teilweise auch zwiespältig. I.d.R. halten wir es so, dass wir das was wir benötigen entsprechend mit Hilfe des Lexikons formulieren und dann abwarten wie der Mieter reagiert. Leider gibt es immer wieder welche die meinen sie müssten gar nichts tun und sie werden sogar dabei auch noch vom Gesetzgeber unterstützt.

Danke für deine Antwort.
Gruß

War ziemlich im Streß, sorry für die Verzögerung.

So einfach kann man die Frage nicht beantworten. Grundsätzlich muss der Mieter mit den Schönheitsreparaturen die normale Abnutzung durch Gebrauch der Mietsache ersetzen. Vom Mieter verursachte Schäden werden über Schadensersatz geregelt, haben also nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

Sind die schwarzen Fugen durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Heizen & Lüften) verursacht wäre das ein Schadensersatz. Bodenfliesen ausfugen klingt zuerst mal nach Reparatur und wäre damit eindeutig Vermietersache. Hat der Mieter die Fugen allerdings durch z.B: Stuhlrollen beschädigt, wäre das ein Schadensersatz.

Anstrich etc. von Wänden, Fenster (innen) und Zimmertüren ist in der Regel Schönheitsreparatur. Allerdings kommt es hierbei sehr auf die Formulierung im Mietvertrag an. Alle Klauseln mit festen Intervallen, Einzugs- und Auszugsrenovierung sind nicht mehr gültig nach aktueller Rechtssprechung. Die Formulierung muss die Abhängigkeit vom Wohnungszustand (von der Abnutzung) erkennen lassen.

Hoffe, das hilft noch

Haider

hi Uwe,
vielen Dank für dein Info.
Da dies nicht eindeutig geregelt ist wird es in Zukunft viel Ärger geben. Jeder Mieter der auszieht wird sich kaum die Mühe machen die Wohnung zu renovieren, auch wenn er sie renoviert übernommen hat. Somit hat der Vermieter wiederum das Nachsehen.
Danke für deinen Kommentar.
Gruß Wolfgang