Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage:
Angenommen, ein Mieter verursacht eine Beschädigung einer Fensterbank aus Naturstein in der Küche eines Mietobjektes - sagen wir mal ein 1-Zimmer-Appartment.
Diese möchte er natürlich Vertragsgerecht ersetzen. Wäre er, wenn zu diesem Punkt im Mietvertrag keine Angaben gemacht werden, verpflichtet, eine Fensterbank einzubauen, welche aus dem selben Material besteht wie die übrigen Fensterbänke der Wohnung? (Fensterbänke würde es nur in der Küche und im Wohnzimmer geben, beide waren schon vor Bezug des Objektes mind. 20 Jahre alt, rissig und hatten Schlagstellen, was der Vermieter vor Einzug auch schriftlich festgehalten hat)
Oder reicht eine Fensterbank ähnlicher Optik und (fast) gleicher Wertigkeit, wenn entsprechendes Material nicht mehr verfügbar ist?
Oder müsste er dann beide Fensterbänke ersetzen?
Ich danke für die Beantwortung der Frage im voraus