Schönheitsreperatur: Fensterbank

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage:

Angenommen, ein Mieter verursacht eine Beschädigung einer Fensterbank aus Naturstein in der Küche eines Mietobjektes - sagen wir mal ein 1-Zimmer-Appartment.

Diese möchte er natürlich Vertragsgerecht ersetzen. Wäre er, wenn zu diesem Punkt im Mietvertrag keine Angaben gemacht werden, verpflichtet, eine Fensterbank einzubauen, welche aus dem selben Material besteht wie die übrigen Fensterbänke der Wohnung? (Fensterbänke würde es nur in der Küche und im Wohnzimmer geben, beide waren schon vor Bezug des Objektes mind. 20 Jahre alt, rissig und hatten Schlagstellen, was der Vermieter vor Einzug auch schriftlich festgehalten hat)

Oder reicht eine Fensterbank ähnlicher Optik und (fast) gleicher Wertigkeit, wenn entsprechendes Material nicht mehr verfügbar ist?

Oder müsste er dann beide Fensterbänke ersetzen?

Ich danke für die Beantwortung der Frage im voraus :wink:

Hallo

hier könnte Mieter mit dem Vermieter reden und ihm mitteilen, dass es das damals verwendete Material nicht mehr gibt und ob er einverstanden ist, wenn dies oder jenes eingebaut wird.

Hallo

hier könnte Mieter mit dem Vermieter reden und ihm mitteilen,
dass es das damals verwendete Material nicht mehr gibt und ob
er einverstanden ist, wenn dies oder jenes eingebaut wird.

Das würde der Mieter mit Sicherheit tun, wenn er den Vermieter nicht schon als… trickreich… erlebt hätte - so sollte er z.B. eine „neue“ Balkontür ersetzen, als zur Kyrillzeit das Schloss der „neuen“ Balkontür den Geist aufgab. Besagte Türe wurde dann von Fachfirma begutachtet - und aufgrund des alters(!) der Türe von knapp 20 Jahren gab es keine Ersatzteile mehr, desweiteren wurde attestiert, dass die türe auch schief eingehangen wurde - und deshalb Spannung auf dem Schloss war… Nach hin und her hat der Vermieter dann eingestanden, dass „Neu“ schon etwas länger als Begriff benutzt wird und die Türe vom damaligen Hausmeister eingehangen wurde… hüstel (*geistiges Augenzwinkern*)

Der Mieter möchte halt im vorhinein wissen, zu was er gesetzlich verpflichtet ist, um dem Vermieter bei überhöhter Forderung paroli bieten zu können und evt bei Verhandlungen über den Fall nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Schadensbehebung ist ja ok, nur nicht auf eigene Kosten dem Vermieter den Wohnungswert noch erhöhen… :wink:

Nun ja, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, muss er natürlich auch für aufkommen (man ist ja ggf. auch Haftpflichtversichert?).

Wenn das Material heute nicht mehr zu bekommen ist, kann man ja nur das nehmen, was heute verfügbar ist und dem alten zumindest gleicht.

Trotzdem sollte man dem VM dies mitteilen, könnte ja sein, der VM hat noch Beziehungen oder eine Reservebank im Keller…

Hallo,
ianal!

Angenommen, ein Mieter verursacht eine Beschädigung einer
Fensterbank aus Naturstein in der Küche eines Mietobjektes -
sagen wir mal ein 1-Zimmer-Appartment.

Dann ist er zur Beseitigung des Schadens verpflichtet. Und weil man die Dinger normalerweise nicht reparieren kann (schon geprüft?) zum Ersatz des ZEITWERTES. Es kann ja nicht sein, dass jemand nach der Schadensbehebung besser da steht als ohne Schaden. Und weil es keine gebrauchten Fensterbänke zu kaufen gibt, wird man da eine neue einbauen lassen und der Mieter zahlt den Zeitwert, den Rest der Vermieter. Weshalb man die Sache von einem Fachmann bewerten lässt. Ggf. von der Haftpflichtversicherung des Mieters (die aber wohl hier nicht vorhanden ist?). Und der Vermieter kann sich dann natürlich überlegen, ob er alle Fensterbänke tauscht oder nur eine und welches Material er gern hätte und wer den Austausch vornehmen soll und er wird die Reparatur auch veranlassen.
Gruß
loderunner

Natürlich will der Mieter den Schaden beheben.
Es geht ihm mit Sicherheit nicht darum sich um Schadensersatz zu drücken. Nur will er halt nicht dem Vermieter zum Abschied noch ein Geschenk in Form einer brandneuen Granit Fensterbank in beiden Zimmern hinterlassen, wenn es den (Zitat Fachfirma) „billigsten und minderwertigen Naturstein“ nicht mehr gibt und er dazu nicht verpflichtet ist. Ich denke der Mieter wird mit dem Hinweis auf den Zeitwert viel entgegenkommen beim Vermieter erreichen.

Vielen Dank für die Antwort.

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Hallo,

Natürlich will der Mieter den Schaden beheben.
Es geht ihm mit Sicherheit nicht darum sich um Schadensersatz
zu drücken.

Habe ich auch nicht so verstanden. Ich wollte nur richtigstellen, dass da eben nicht eine neue Fensterbank oder gar deren zwei zu ersetzen ist.
Aber bitte bedenke: ianal!
Gruß
loderunner