Hallo,
Deine Frage wird hier wohl kaum jemand beantworten können.
Wir wissen nicht, in welchem Bundesland Ihr lebt.
Wir wissen nicht, wie in diesem Bundesland die Kostenfreiheit des
Schulwegs geregelt ist und für welche Distanzen?
Es bleibt uns der Blick in die Glaskugel.
wohne im VRR Gebiet im Grenzbereich zum anderem
Verkehrsverbund.
Ja- nur wo?
Dort wird mein Kind eine weiterführende
Schule besuchen. Die Kosten im übertariflichen Busverkehr
würden ca. 90 Euro im Abo betragen und nur für 2 Städte
gelten.
Meine Frage ist eigentlich -
kann mein Kind als Schüler, wohnhaft im VRR Gebiet nicht
trotzdem ein Schokoticket (als Selbstzahler) in Anspruch
nehmen?
„Schokoticket“ habe ich noch nie gehört. Vermute mal, daß es
ein Schülerermäßigungsticket ist und regionaler Sprachgebrauch.
Muss er dafür eine Schule im VRR Gebiet besuchen?
In den Tarifbestimmungen vom VRR habe ich nur den Satz
gefunden, dass man eine Schule (nach § soundso) in NRW
besuchen muss.
Aha - jetzt kommt es (besser spät als nie): Es geht um NRW.
Da werden einige schon beim Lesen bis zu dieser Stelle vermutlich ausgestiegen sein.
Bei der Suchmaschine meines Vertrauens hat mich nach Eingabe der
Begriffe „NRW“ und „Schokoticket“ gleich der erste Treffer aufgeklärt:
http://www.vrr.de/imperia/md/content/broschueren/sch…
Da Dein Kind vermutlich nicht über 27 ist, ist eigentlich alles klar -oder?
Ansonsten: Bei der Schule Deines Kindes nachfragen - die wissen das auch, weil sie nämlich die Antragsformulare abstempeln müssen.
Und da Dein Kind das Schokoticket zum Schulanfang NRW Ende August braucht, müßte der Antrag bis Samstag vorliegen (10. des Vormonats).
Viele Grüße
Iris