Hallo,
seit dem 8. Mai war mein Vater in einem Pflegeheim, auf eigene Kosten (etwas mehr als die Rente, Rest kam von mir) in Pflegestufe 0. Er war 86 Jahre alt und hatte einen inoperablen und nicht mehr therapierbaren Pankreaskrebs. Er hatte binnen 6 Monaten 16 Kilo verloren und war sehr schwach. Bis vor anderthalb Wochen kam er innerhalb seines Zimmers ganz gut allein zurecht, zum Rausgehen war er längst zu schwach, das ging nur noch begleitet mit Rollstuhl. Aber auch in seinem Zimmer hat er kaum etwas anderes getan als auf dem Sofa oder dem Bett zu liegen. Anfang Juni habe ich für ihn einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt. Der Medizinische Dienst kam am 4.7. Am 23.7 ist er gestorben. Eine Pflegstufe wurde ihm nicht zuerkannt.
Mein Vater war ein geistig sehr mobiler Mensch, der selbst mit letzter Karft versuchte, anderen nicht zur Last zu Fallen. Das Duschen habe ich übernommen, weil es ihm unangehnem war, sich von Fremden helfen zu lassen. Ebenso die Fußpflege. Er hatte starke Blasenprobleme und erreichte oft die Toilette nicht mehr rechtzeitig. In der Beurteilung steht, er wäre nicht inkontinent gewesen. Nun gut, da gibt es viel, über das ich mich aufregen könnte.
Meine Fragen: ab wann wird jemand nach einer Pflegeeinstufung gepflegt? Wenn die Einstufung erfolgt ist? Das Heim hat (leider bis zum Schluß) immer nur das allernötigste gemacht. Nun heißt es, ich könne gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Aber für was denn? Er wurde ja in der Zeit vom Antrag bis zur Ablehnung nicht mehr gepflegt als vorher. Daher meine Frage.
Die letzte Woche war er komplett bettlägerig und hatte aufgrund von Stürzen starke bewegungsbedingte Schmerzen. In dieser Woche war ich leider im Urlaub und habe von dort aus telefonisch auf eine entsprechende Pflege gedrungen (wieso geht sowas nicht von selbst??). Was bedeutet das jetzt in Hinblick auf die Kosten? Wenn er plötzlich nach Pflegestufe 2 „gepflegt“ und berechnet wird, muß ich das ja zunächst zahlen. Habe ich rückwirkend einen Anspruch an die Pflegekasse? Im Heim konnte mir das keiner Beantworten, da bin ich von einer Stelle zur nächsten verwiesen worden.
Falls mir das keiner hier beantworten kann, würde ich mich auch über einen Hinweis auf eine Stelle freuen, die mir weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
A.