Schönheitsreparaturen Renovierungsausgleich

Guten Tag,

wohnen in der aktuellen Wohnung seit anfang 2016 und ziehen jetzt aus.
Beim Einzug haben wir eine Entschädigung von 400,- EUR vom Vermieter bekommen weil die Wohnung unrenoviert war. Diese haben wir dann selber renoviert.
Jetzt sollten wir beim Auszug die Wohnung auch komplett renovieren.
Im Vertrag steht, dass beim Auszug Schönheitsreparaturen fällig sind und jetzt soll ich eine neue Vereinbarung zwecks Schönheitsreparaturen unterschreiben, auf dem alles bis ins kleinste Detail aufgelistet ist, was alles zu machen ist. Das ist ziemlich viel…
Kann ich auch einfach die Entschädigung die ich damals bekommen habe zurück zahlen?
Ich habe ja genug Zeugen die bestätigen können, dass die Wohnung beim Einzug unrenoviert war.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus :smile:
Vielen Dank schon mal.

Hallo
Sie haben auf die damals fällige Renovierung verzichtet und die 400.- Euro genommen. Was Sie mit dem Geld machten ist dem Vermieter ziemlich egal, er hat eine fertige Wohnung übergeben.
Jetzt müssen Sie die Wohnung wieder fertig übergeben, aber nur mit Schönheitsreparaturen!
Eine neue Vereinbarung ? Warum? Würde ich nicht unterschreiben, berufen Sie sich doch auf den alten Vertrag.
Türen,Fenster,Heizkörper,Bodenbeläge fallen nicht darunter außer es sind gröbere Schäden vorhanden. Da müssen aber Sie den Nachweis erbringen daß das schon vor dem Einzug so war.

Grüße
WG

Bitte mal den genauen Text hier einstellen, handelt es sich um ein Individuellen Vertrag oder um ein sogenannten Formularvertrag.

Je nach Ausführung der Klausel ist diese Unwirksam

oh Doch

Das ist das einzige was ich zustimmen kann.

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Hallo,
ich übersetze das mal für dich.
Vermutlich hat der Vermieter entdeckt, dass die Formulierung im 2016er Vertrag fehlerhaft ist. So ein Mist, eventuell (es kommt auf jedes einzelne Wort in der Regelung an!) muss überhaupt nicht renoviert werden.
Dann könnte er auf die Idee kommen, dich mit einer Zusatzvereinbarung doch noch zu verpflichten.

Eine Zusatzvereinbarung muss auf gar keinen Fall anerkannt oder unterschrieben werden.

Statt dessen solltest du den Teil des Mietvertrages, der die Renovierungspflichten beschreibt, hier Wort-für-Wort abtippen und uns mitteilen.
Lass nichts weg, formuliere nichts anders. Wenn in der Klausel Namen vorkommen, dann bitte anonymisieren. „Vermieter“ reicht völlig, wir wollen nicht wissen, dass das der Herr Hans-Martin Werlinski-Schmeißer ist.

Mach das nicht allein der obige Satz macht alle sonstigen Vereinbarungen hinfällig! Dazu das neueste BGH Urteil aus 2018: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0138/18
Hinterlass die Wohnung besenrein und erstell bei der Übergabe mit Zeugen ein Übergabeprotokoll.
Von wegen dem VM die 400€ zurückgeben! Der VM ist verpflichtet dem Mieter eine gebrauchsfertige Wohnung zu übergeben und das war sie ja allem Anschein nach nicht! Mit den 400€ hat er eine sehr, sehr billige Wohnungsrenovierung bekommen die von einm Handwerksbetrieb sicherlich das Doppelte gekostet hätte. ramses90

Nicht ganz, ein angemessener Ausgleich wie Mietfrei- oder Geldzahlung wird anerkannt.

Stellt sich die Frage, ob hier die 400 € angemessen waren.

Hinzu kommt aber noch, dass eine sogenannte Schlussrenovierung per formularmietvertrag auch ungültig ist.

Als uneingeschränkte Endrenovierungsverpflichtung ist die Formularbestimmung unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt
(§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt
entschieden, dass eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag
über Wohnraum unwirksam ist, wenn sie den Mieter verpflichtet, die
Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt
der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0138/18

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Vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich habe mal direkt ein Screenshot vom Absatz aus dem Mietvertrag gemacht.

Hallo,

dieser Punkt ist genau KEINE Endrenovierungspflicht.
Der Punkt 6 besagt, dass du die durch Abnutzung entstandenen Schönheitsmängel beheben musst.
Das ist in der hier genutzten Form (vermutlich) eine wirksame Übertragung der Abnutzungsbehebungspflicht auf den Mieter.
„Vermutlich“, weil es zu diesem Thema alle paar Monate neue Urteile gibt. Da bin ich ganz sicher nicht auf dem aktuelle Stand.

Deine Pflicht:
Gehe durch die Wohnung und schaue dir die genannten Bauteile an.
Siehst du Abnutzungsspuren? Abgescheuerte Farbe an der Tapete, Kratzer im Türlack?
Genau die musst du „fachmännisch, aber nicht zwingend durch einen Fachmann“ beseitigen (lassen).
Sind die Heizkörper makellos, ist die Tapete im Schlafzimmer voll in Ordnung, dann muss da auch nicht drüber gepinselt werden.

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Gibt es keinen Paragraphen „Rückgabe der Mietsache“ oder so, in welchem steht, in welchem Zustand die Mietsache zurückgegeben werden muss?