Schönheitsreparaturen. Was muss man wirklich machen ?

Hallo,

eine Person zieht aus einer Mietwohnung aus. Im Mietvertrag steht Besenrein verlassen. Die Farben in der Wohnung sind helles Braun. Der Vermieter hat aber gesagt der neue Mieter soll die Wände so streichen wie er es gerne hätte.

Nun ist die Wohnungsübergabe. Folgende Mängel hat der VM nun bemängelt und möchte dies von der Kaution abziehen oder reparieren lassen.

  1. An mehreren Wänden sind Bohrlöcher vorhanden ( was ja normal ist ). Sie sollen aber ordentlich zu gemacht werden.
  2. Auf manchen Fliesen in der Küche sind Beschädigungen vorhanden ( fällt ja immer mal was runter ). Diese will er austauschen lassen und von der Kaution abziehen.
  3. Die Wohnungstür ist neu gestrichen worden ( vor mehreren Monaten ). Nun sind außen einige Dellen und Kratzer vorhanden ( vom Umzug beschädigt worden ).
    Nun will er die Tür erneut streichen lassen und ebenfalls von der Kaution abziehen.

Ist das alles so rechtens ? Auf was kann der Mieter hier bestehen ?

Gehört zu den wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturen

Wer einen Schaden verursacht hat muss diesen auch beheben.

siehe oben.

.

Hallo,

meiner Erfahrung nach muss man bei 1. nur etwas Maße ins Bohrloch füllen, und alles ist gut.
Bei 2. gehört das m. E. nach zu den normalen Abnutzungen einer Mietwohnung uns muss nicht bezahlt werden ( da mit Miete im Monat abgegolten )

Nur bei 3. wird man um eine Reparatur nicht rumkommen

Wenn dem Mieter immer mal wieder etwas aus der Hand fällt und die Fliesen beschädigt werden, soll das normale Abnutzung sein? Hmm …

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Ist denn nur „besenrein“ vereinbart ? Nichts zum Thema Schönheitsreparaturen ? Das wäre für den Mieter ja gut, aber fast nicht zu glauben.

Dann muss man auch keine Bohrlöcher zuspachteln (Anm. ich würde es aber machen, es ist lächerlich wenig Aufwand !)

Punkt 2 und 3 hat doch der Mieter zu vertreten, das sind Schäden, keine normale Abnutzung.
zur Tür sagst Du ja selbst es war beim Umzug passiert, Fliesen nutzen sich nicht normal ab, jedenfalls nicht durch Schlagstellen und Sprünge.
Das musst Du dir anrechnen lassen.

mfG
duck313

Aber ich sehe das genauso. SOwas zählt zu Abnutzung ( genau wie Kratzer im Parkett ) und ist mit der monatlichen Miete abgegolten

klar siehst du so, aber zwischen normaler Abnutzung wie Kratzer und Verschleiß gibt es eben noch Schäden durch unsachgemäßen Umgang, wie eben mal was fallen lassen.

Abnutzung ist in der Miete enthalten, Schäden nicht,

anhand deiner Aussage sind dies Schäden die reguliert werden müssen.

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Klar siehst du das genauso, weil du als Mieter nicht zahlen willst. Wärest du Vermieter, würdest du das garantiert anders sehen. Und nein, ich bin keine Vermieterin, bloß Eigenheimbesitzerin. Deshalb kann ich das durchaus neutral beurteilen.

Oberflächliche Kratzer wahrscheinlich schon, tiefe Furchen sicherlich nicht.

Solltest du eine private Haftpflichtversicherung, könnte unter Umständen auch sie die Kosten dafür übernehmen.

In aller Regel zahlt die Mietschäden nur bei Zusatzversicherung. Und bei Auszug meist auch nicht, weil es die Pflicht der zeitnahen Schadensmeldung gibt.

Aber wer weiß?

Ich schrieb ja auch „unter Umständen“.

Ich kann nur sagen wie unsere Auftraggeber dies handhaben.

Wir setzen die Mietwohnungen bei Mieterwechsel instand.
Wir beheben die Problemstellen alle, jedoch rechnen wir diese unterschiedlich ab.

Löcher in den Wänden sind durch die Mieter zu schließen.
Dies erfolgt meistens durch einspritzen von Acryl. Also eine schnelle Sache.
Die Wandfarbe jedoch darf in der Regel bleiben.
Die Klauseln in Mietverträgen in denen steht, dass die Wohnung in neutralen, deckenden Farben oder Tapeten übergeben werden muss wurde für ungültig erklärt. Einzig es wurde vorher gesondert schriftlich vereinbart wie die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses zu übergeben ist.

Das Fliesenproblem ist da schon ein anderes. Fliesen nutzen in der Regel nicht so ab, dass diese Beschädigt sind. Und wenn dies der Fall ist, dann ist der Mieter dazu verpflichtet dieses Problem anzuzeigen. Wenn es allerdings Beschädigungen sind die durch herabfallende Gegenstände eine Fliese zerstören, dann ist dies nicht Problem des Vermieters. Denn dabei handelt es sich nicht um eine normale Abnutzung, sondern um eine Beschädigung.

Im Bereich der Türen sind kleine Macken an Ecken und Kanten meistens auch zu dulden. Und wenn diese nur durch Staubsaugen und co kommen. Wenn man beim Umzug eine dicke Macke in die Tür haut oder hängen bleibt, so ist dies eher ein Schaden für die Haftpflichtversicherung. Allerdings darf auch hier der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Daher würde ich sagen, dass für Fliese und Tür der Abzug OK ist.
Die Löcher in den Wänden kann man mit einer Kartusche Acryl schnell selbst verschließen.
Wandfarben dürften kein Problem darstellen.

Viel Erfolg!