Schornsteinfeger

Hallo Ihr lieben ich hätte gerne eine wichtige Frage !

Ich möchte gerne Fragen ob ein Schornsteinfeger verpflichtet ist eine leiter mitzubringen ? Weil wir haben keine Leiter zu verfügung. Weil auch jeder Schornsteinfeger eine Leiter hat.

Ich bitte umgenhend um eine Antwort.

Danke

Astrid

Hallo Astrid,

Nach der Kehr und überprüfungsordnung ist der Eigentümer bzw betreiber einer Feuerstätte verpflichtet eine sichere und einfache Reinigung der Abgasanlage zu ermöglichen

Wir reden hier von so genannten Verkehrswegen dazu gehören Leitern sowie Sicherheitseinrichtungen auf dem Dach … Diese sind vom Eigentümer/Betreiber zu stellen, und so instand zu halten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen

MfG viel Glück und alles Gute in 2013

Ich gehe davon aus das das die Bitte um umgehende Antwort scherzhaft gemeint ist, ansonsten hätte ich wahrscheinlich keine Lust zu antworten.

Ich möchte gerne antworten, weil ich es kann.

Die Pflicht die Kehrung und Überprüfung zu ermöglichen hat der Eigentümer. Also sollten Sie sich eine Leiter beschaffen.

Möglich das der Kollege eine Leiter dabei hat. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kann es aber sein das die Leiter schon stehen muss. Einige Leitern müssen mit bis zu drei Personen aufgestellt werden. Da Schornsteinfeger im allgemeinen allein zu Ihnen kommen dürfen Mitarbeiter vielfach keine eigene Leiter anstellen.

Ich halte das ganz einfach. Wenn meine Kunden den erheblichen Mehraufwand bezahlen um den Weg zu den Schornsteinen zu erstellen. Bin ich gern bereit dies zu tun. Ich bin Dienstleister.

Noch einmal ganz einfach. Nein nicht jeder Schornsteinfeger hat in jedem Fall die passende Leiter dabei. Weil er einfach nicht darf.

Hallo Sebastian, Danke für die Mail das ist mir ja schon klar, nur ist es so das doch der Schornsteinfeger immer eine eigene leiter hat um auf das Dach zu klettern und den Schornstein zu reinigen. Jeder Schornsteinfeger hat eine Leiter bei sich.

Sonst alles andre ist klar

Hallo, ja das steht in der DIN 18160. Der Betreiber hat den Arbeitswelt (auch Leitern) Sicher zu stellen.

Ps: na der BG müssen sie sogar ein Leiterbuch führen … Aber das ist halt Deutschland, mehr Gesetze als Papier :wink:

Also wenn ich jetzt richtig versteh, muss ich eine Leiter zu verfügung hinstellen damit der schornsteinfeger aufs dach kann.

Dann noch eine sache ist, Das der Schornsteinfeger schon immer in der Früh um Halb sieben bei uns ist um den schornstein zu reinigen,ehrlich gesagt passt mir das überhaupt nist habe auch schon mit Ihm darüber geredet und er sagte mir angeblich das es normal sei.

Sie sind der Kunde und entscheiden wann und um wieviel Uhr Ihr Haus bearbeitet wird. Nicht der Schornsteinfeger. Sie bezahlen Ihn für seine Leistung.

Hi
Also wenn das der fall ist, dann ist das rein zum Kundenservice
Rein rechtlich könnte er für einen Leitereinsatz 5€ mehr berechnen macht aber kaum einer und bei uns ist es zum Beispiel so, wenn mich ne Kundin fragt ob ich meine Leiter mitbringen kann tue ich dies auch

Denn nur zufriedene Kunden sind nette Kunden :wink:
LG Sebastian

Hallo Astrid1976,

bisher war der Hauseigentümer für den Zugang zu den Dachtritten verantwortlich. Grundlage hierfür ist die DIN 18 160 Teil 5 (eine UVV-Norm). Seitdem wir auf dem freien Markt sind, wird wohl kein Schornsteinfeger darauf weiter bestehen, muss er doch damit rechnen, dass sich der Kunde einen Schornsteinfeger mit mehr Service sucht. Erlaubt ist dem Schornsteinfeger aber nun auch, dass er extra Leistungen extra berechnet. Ob er sich dann am freien Markt damit behauptet, ist eine andere Frage.

MfG.

Storteper


OK. Danke.

Ich werde auf jeden wenn der Schornsteinfeger wieder kommt werde ich Ihm es sagen,wenn es Ihm aber nicht passt,dann hab ich aber wirklich die Nase gestrichen voll. Weil ich habe gestern auch mit dem Schornsteinfeger gesprochen wegen der Frühen Uhrzeit sprich halb sieben Uhr ,da hat er dann gesagt das er angeblich entscheidet. Daraufhin habe ich keine Antwort mehr gegeben. Viele kunden von Ihm Beschwerden sich auch darüber.

Sie sind der Kunde und entscheiden wann und um wieviel Uhr Ihr
Haus bearbeitet wird. Nicht der Schornsteinfeger. Sie bezahlen
Ihn für seine Leistung.

Ne,isser nicht. Der Hauseigentümer muss die offiziell stellen.Bzw. dafür sorgen das der Kamin gereinigt werden kann!. Kann auch vom Speicher aus sein,oder über ein Dachfenster auf das Dach (mit Sicherheitstritten etc.). Es gibt da mehrere Möglichkeiten.Aber gibt’s denn wirklich nen Schornsteinfeger ohne Leiter ?

Nein, ist er nicht. Der Eigentümer ist verpflichtet den Weg zum Schornstein frei zu halten bzw. Den Weg zu gewähren.

Hallo Jelle ne das stimmt überhaupt nicht ich will da auch nicht mehr drüber streiten. Ich hab schon die Kaminkehrer-Innung auffindig gemacht und da bin ich nicht die einzige die sich beschwerdet auch andre Kunden beschwreden sich und das ist auch schom im Radio gekommen das mit dem Schornsteinfeger.

Danke

Nein, ist er nicht. Der Eigentümer ist verpflichtet den Weg zum Schornstein frei zu halten bzw. Den Weg zu gewähren.

Moin,
Sie wollen sich bei der Innung darüber beschweren, dass der Schornsteinfeger seine eigene Leiter nicht mitbringt?
Was ist mit dem Schornsteinfeger im Radio gekommen? Bestimmt nicht die Meldung, dass er seine Leiter nicht mitgenommen hat?!
Ich bitte um eine genauere Aussage. Damit ich Ihnen eine präzise Antwort liefern kann.

Sie als Eigentümer von Grundstücken und Räumen haben die Pflicht den Verkehrsweg freizuhalten und zu gewähren. D.h. Sie müssen auch dafür sorgen, dass der Schornsteinfeger an den Schornstein kommt. Und wenn da ein Podest oder eine Leiter angebracht werden soll, dann ist das leider so. Der Schornsteinfeger kann leider noch nicht fliegen und kann leider auch nicht alles aus dem Zylinder zaubern. Das können Sie in der DIN 1860 Teil 5 UVV oder der gültigen Bundes Kehr- und Überprüfungspflicht nachlesen.

Ich bin jetzt fast 54 Jahre alt und kann mich noch gut daran erinnern in einer Siedlung mit ca. 100 Häusern von Haus zu Haus mit einer Holzleiter auf dem Rücken unterwegs gewesen zu sein vor ca. 33 Jahren.
Wie lange das schon wieder her ist. Seit vielen Jahren gibt es diesen „Service“ aber nicht mehr, da sich grundsätzlich viel geändert hat und der Schornsteinfeger viel mehr andere Dinge mit sich tragen muss (Meßgeräte z.B.). Mal ernsthaft. Schaffen Sie sich bitte eine Leiter an, die für Sie und Ihr Haus und den Schornsteineger passt, dann könnte er so http://de.123rf.com/photo_6469442_kamin-sweeper–abb… aussehen.

Ist er nicht. Wie jeder Handwerker sollte er aber das notwendige Werkzeug mitbringen und nach Aufwand berechnen.

Liebe Astrid,

Sie haben dafür zu sorgen das der Schornsteinfeger einen ungehinderten zutritt zum Schornstein hat.

Er hat keine Leiterpflicht!

Sorgen Sie also bitte für eine angemessene Leiter,da extra Termine auch extra Kosten verursachen!

LG Roman Heit
Schornsteinfegerrebell

mehr infos unter:
freieschorsteinfeger de