Schornsteinfeger

Hallo Forum,

Am Montag hat uns der Schornsteinfeger eine Notiz hinterlassen und mitgeteilt er komme am Mittwoch um 10 Uhr. Allerdings bin ich erst Mittwoch Abend nach Hause gekommen. Ich rief ihn an und bat um einen Ersatztermin. Da er nochmals kommen muss berechnet er uns 30 Euro. Als Ersatztermin könne er am Freitag um 10 Uhr kommen. Da ich allerdings von Mo-Fr im Außendienst unterwegs bin und alleine im Haus wohne kann ich um 10 Uhr nicht da sein. Der Schornsteinfeger bat mich den Vermieter zu kontaktieren um eine Lösung zu finden.

Der Vermieter teile mir mit ich müsse anwesend sein und bitte mich eine halben Tag frei zu nehmen. Theoretisch könnte ich das tun, aber ich sehe nicht ein warum ich meinen Urlaub für einen Schornsteinfegertermin opfern soll. Bin ich verpflichtet frei zu nehmen oder ist das seitens des Vermieters zu regeln ? Die 30 Euro zusätzlicher Kosten muss ich wohl übernehmen, allerdings kann ich doch nichts dafür wenn er Montags kommt ich dich Woche nicht da bin und er mir Mittwoch einen Termin aufdrückt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Bernd

Hallo,

zuerst einmal habe ich meine Zweifel, dass der Kaminfeger nur dafür, weil er anfahren muss, die vollen Kosten berechnen kann. Sicher war auf der Strecke noch mehr zu tun. Hier würd eich mich genau nahc der rehctsgrundlage erkundigen.

Ansonsten muss der Mieter anwesend sein oder dem Vermieter die Erlaubnis erteilen, dass der Kaminfeger seiner Arbeit nachgehen kann.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

Ansonsten muss der Mieter anwesend sein oder dem Vermieter die
Erlaubnis erteilen, dass der Kaminfeger seiner Arbeit
nachgehen kann.

Der Vermieter wohnt 400 km weit weg diese kann also nicht kommen. Da ich als Mieter unter der Woche nicht da bin ist es schwierig einen Termin zu finden. Es sei denn ich nehme einen halben Tag frei. Die Frage ist also: kann der Vermieter mich zwingen frei zu nehmen ? Andererseits sehe ich keine andere Option…

Der Vermieter wohnt 400 km weit weg diese kann also nicht
kommen. Da ich als Mieter unter der Woche nicht da bin ist es
schwierig einen Termin zu finden. Es sei denn ich nehme einen
halben Tag frei. Die Frage ist also: kann der Vermieter mich
zwingen frei zu nehmen ? Andererseits sehe ich keine andere
Option…

Wie Du es dem Schornsteinfeger ermöglichst, seiner Arbeit zu üblichen Geschäftszeiten nachzugehen, ist schwerpunktmäßig Dein Problem. Aber das gleiche Problem wirst Du auch bei Ablesung Gas / Wasser / Strom / Heizung haben.

zuerst einmal habe ich meine Zweifel, dass der Kaminfeger nur
dafür, weil er anfahren muss, die vollen Kosten berechnen
kann. Sicher war auf der Strecke noch mehr zu tun. Hier würd
eich mich genau nahc der rehctsgrundlage erkundigen.

Selbst wenn: Was hat der Mieter mit den Kosten einer mutmaßlich nicht angekündigten Schornsteinreinigung zu tun?

Selbst wenn: Was hat der Mieter mit den Kosten einer
mutmaßlich nicht angekündigten Schornsteinreinigung zu tun?

Hoppla, es ging ja um den Mittwoch. Überlesen. Wobei sich hier die Frage stellt, was der Mieter mit Terminen von Dritten zu tun hat, mit denen er keine vertragliche Beziehung hat. MaW: Um einen Schaden geltend zu machen, hätte der Termin nicht vom VM angekündigt sein müssen (natürlich mit angemessener Frist und nicht 2 Tage)?

Hallo,

Ansonsten muss der Mieter anwesend sein oder dem Vermieter die
Erlaubnis erteilen, dass der Kaminfeger seiner Arbeit
nachgehen kann.

Der Vermieter wohnt 400 km weit weg diese kann also nicht
kommen. Da ich als Mieter unter der Woche nicht da bin ist es
schwierig einen Termin zu finden. Es sei denn ich nehme einen
halben Tag frei. Die Frage ist also: kann der Vermieter mich
zwingen frei zu nehmen ? Andererseits sehe ich keine andere
Option…

Es bleibt hier wohl nichts anderes übrig als anwesend zu sein oder jemand aus dem Bekanntenkreis zu beauftragen.

Gruss Günter

Hallo,

frag doch mal Bekannte oder Freunde, ob die an dem Tag bei dir in der Wohnung bleiben können und den Schornsteinfeger reinlassen.

LG Erika

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Ich werde also einen Bekannten fragen.

Es bleibt hier wohl nichts anderes übrig als anwesend zu sein
oder jemand aus dem Bekanntenkreis zu beauftragen.

Wie ist das mit den zusätzlichen 30 Euro Kosten ?

Der Schornsteinfeger sagt " Zusätzliche Wege verursachen zusätzliche Kosten " Kann ich verstehen. Aber 2 Tag vorher einen Zettel an die Tür hängen ist doch kurzfristig. Man kann ja auch im Urlaub sein. Auf jeden Fall hat er gesagt es gibt keine gesetztlichen Vorgaben wir früh man eine Nachricht für den Termin vorschlagen muss. 2 Tagen seien ausreichend und die 30 Euro müssen bezahlt werden. Laut Vermieter sogar von mir !

Schade.

Bernd

Hi,

Wie Du es dem Schornsteinfeger ermöglichst, seiner Arbeit zu
üblichen Geschäftszeiten nachzugehen, ist schwerpunktmäßig
Dein Problem. Aber das gleiche Problem wirst Du auch bei
Ablesung Gas / Wasser / Strom / Heizung haben.

Also ich kenne das so, daß der „Ablesetrupp“ dann eine Postkarte in den Briefkasten wirft: „bitte tragen Sie die Zählerstände ein und Schicken sie sie uns“

Gruß

Winni

Wie ist das mit den zusätzlichen 30 Euro Kosten ?

Der Schornsteinfeger sagt " Zusätzliche Wege verursachen
zusätzliche Kosten " Kann ich verstehen. Aber 2 Tag vorher
einen Zettel an die Tür hängen ist doch kurzfristig. Man kann
ja auch im Urlaub sein. Auf jeden Fall hat er gesagt es gibt
keine gesetztlichen Vorgaben wir früh man eine Nachricht für
den Termin vorschlagen muss. 2 Tagen seien ausreichend und die
30 Euro müssen bezahlt werden. Laut Vermieter sogar von mir !

Ein erneuter Termin darf keine zusätzlichen Kosten verursachen. Schließlich ist ein Aushang im Hausflur, noch dazu wenn er kurzfristig erfolgt, keine Garantie dafür, dass eine Terminvereinbarung zustanden kommt. Aber tröste Dich, Heizungsableser haben oft die gleiche schlechte Angewohnheit. Google mal nach „Kosten für zweite Anfahrt“ oder ähnlich und Du wirst viele Urteile finden.

Gruß

Jens

Hallo jens,

im Gegensatz zur Problematik der wiederholten und nicht möglichen Ablesungen von Heizkostenfirmen, die tatsächlich die erste Anfahrt nicht berechnen dürfen, wenn der Mieter - Hinweis - wenn der Mieter - nicht rechtzeitig informiert ist und auch keine Gelegenheit hatte, den Termin abzusagen oder zu ändern - handelt es sich beim Kaminfeger um eine Gebühr. Dieses Urteil zu den Ablesungen der Heizkostenfirman ist nicht auf Kaminfeger anwendbar.

Im Gegensatz zur Heizkostenfirma ( die die Abschaltung der Heizung nicht vornehmen darf ) kann der Kaminfeger bei wiederholten vergeblichen Versuchen sogar behördlicherseits die Stilllegung einer Heizung solange veranlassen bis ihm die Möglichkeit zur Prüfung gegeben wurde.

Hei den Heizkostenfirmen geht es um Privatrecht/Vertragsrecht. Beim Kaminfeger um eine - noch bestehende Grauzone im öffentlichen Recht -die längst abgeschafft sein sollte ( und auch gehört ).

Gruss Günter