Schornsteinfeger fegt in meiner abwesenheit

Hallo,
Ich habe ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung. In meiner Wohnung ist ein normaler Kamin und für die Einliegerwohnung ist ein Edelstahlaussenkamin angebaut worden. Jetzt habe ich eine Rechnung über 3 mal kehren bekommen und mit meinem BKM telefoniert. der meinte dass er einmal da war und den Aussenkamin und den „Innenkamin“ gereinigt hat (das stimmt), und einmal in unserer abwesenheit nur den Aussenkamin gefegt hat. Darf er das ohne uns Bescheid zu geben? Und wie kann ich das überprüfen. Kann mich wohl nur auf das „rechtschaffende Wesen“ meines BKM verlassen, oder?

Danke
Famrudolf

Hallo bei mir gibt es solche Vorgehensweisen nur nach Absprache mit meinen Kunden, damit diese Fragen garnicht erst aufkommen. Zudem hängt dann ein Zettel an der Reinigungsöffnung mit Datum und Zeit der Durchführung.
Ich gehe aber davon aus das Sie dem BSM vertrauen können. Da er ein größeres Problem hat, wenn Ihr Schornstein brennt oder Zugprobleme auftreten. Grundsätzlich ist es Ihr Grundstück und Sie müssen dem BSM die Durchführung erlauben.

Persönlich hätte ich kein Problem mit der Vorgehensweise des BSM. Terminabsprachen und „zuhausebleiben“ nur für die Kehrung eines Aussenkamins fände ich als Kunnde durchaus lästig.
Ich würde einfach für zukünftige Arbeiten eine Vorgehensweise mit dem zubeauftragenden Schornsteinfeger festlegen. Denn Sie müssen ja ab diesem Jahr selbst tätig werden damit Ihr Schornstein durch einen Schornsteinfeger bearbeitet wird.

Hi, das ist nichts ungewöhnliches. Ich hinterlasse aber einen Zettel, damit der Eigentümer bescheid weiß.

Vertrauen gehört dazu.

Hallo ich als Schornsteinfeger kenne das auch das man alleine Kehren geht ohne das der Kunde da ist, allerdings nur wenn das abgesprochen ist. Da ich niemanden etwas Böses unterstellen will würde ich sagen er war da aber vielleicht könnten sie ihrem BKM ja sagen das sie das nicht wünschen bzw. das er eine Nachricht da lässt wenn er da war.

Halli hallo
Also es ist so rechtlich gesehen ist es noch nicht geahndet worden aber im Prinzip ist es wenn es ausdrücklich verboten wurde, Hausfriedensbruch .

Ich persönlich Handhabe das ganze so, dass wenn ich von außen Kehre es a) sehr sehr vorsichtig mache um eine Durchstaubung zu verhindern und auch nur bei Kunden wo ich weiß, dass die nichts dagegen haben,

Und b) lege ich dann einen Zettel in den Schornstein oder, wenn ich vom Dach kehre, schmeiße ich ihn von oben rein, damit der Kunde wenn er in die Klappe guckt oder behauptet ich wäre garnicht da gewesen, einen Beweis für meine Anwesenheit hat. Allerdings nachweisen, das er auch wirklich gekehrt hat kann er damit nicht nur finde ich das dann doch so viel Vertrauen da sein sollte, dass auch die Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Also wenn Sie kein Problem damit haben, sagen Sie ihm nur er möchte doch bitte einen Zettel reinschmeißen, damit Sie wissen wann es durchgeführt worden ist

Lieben Gruß,
Die besten Wünsche und Viel Glück in 2013

Der Glücksbringer

PS: Ein bisschen Ruß auf der Wiese ist in der Regel ein Zeichen dafür, dass gekehrt worden ist , klappt aber nur wenn viel geheizt worden ist und dementsprechend viel Ruß im Kamin war :wink:
(Sebastian :wink:

Mann sollte schon dem Feger vertrauen.Dieser sollte sich aber immer vorher zum Kehren anmelden.Und nach den Aussenarbeiten eine Nachricht hinterlassen das er da war.Das aber alles in persönlicher Einzelabsprache mit dem Kunden.Sollten Sie misstrauisch sein,immer Termine machen wenn jemand da ist.

Hallo Famrudolf,

grundsätzlich gilt:

Wenn Sie schon einen Feuerstättenbescheid erhalten haben sind die Fristen von Ihnen einzuhalten.

Aber Sie sind dann derjenige der den Termin bestimmt!

Ein kehren eines Schornsteins ist (aus meiner Sicht) nur möglich wenn eine Übereinkunft beider Parteien vorliegt!

LG und eines frohes Jahr 2013 wünscht Ihnen

Roman Heit

Freier Schornsteinfeger aus Überzeugung!

Weitere Infos unter:

Freie Schornsteinfegerwahl de

Hallo famrudolf,

so sollte kein Schornsteinfeger arbeiten. So etwas zerstört das Vertrauen von Kunden. Ich halte es so, dass ich mind. 1 Tag vorher einen Zettel an die Tür klebe und es mit den Kunden vorher so abgesprochen habe, dass ich ohne ihre Anwesenheit zum Kehren auf ihr Grundstück darf. Ein Eimer für den Ruß wird dann bereitgestellt.
Hängt der Zeittel noch und es steht kein Eimer da, hat der Kunde die Anmeldung nicht gelesen. Dann wird auch nicht gekehrt. Mit dieser Regelung fahre ich meist sehr gut.

MfG.

Storteper


Zunächst erst einmal müsste geklärt werden, ob Sie schon einen Feuerstättenbescheid haben. Informationen zu diesem Schriftstück stelle ich auf meiner Internetseite bsm-ludwig.de zur Verfügung.
Dann müssten Sie wissen, ob Sie diesem Schornsteinfeger den Auftrag zum Kehren überhaupt erteilt haben?
Wie lauten die Fristen für diese Kehrarbeiten?
Der konkrete Sachverhalt läßt sich von hier aus nicht prüfen. Sie müssten dazu besser vor Ort zur Schornsteinfeger - Innung gehen oder einem Sachbearbeiter im örtlichen Bauamt, der das Schornsteinfegerwesen beaufsichtigt. Es müsste sich herausbekommen lassen, wo das bei Ihnen ist.
Dort stellen Sie bitte die gleichen Fragen wie hier.
Es klingt in Ihrer Frage aber an, dass Sie generell unzufrieden sind mit der Leistung Ihres Schornsteinfegers, dann können Sie diesen wechseln. Diese Fragen beantworte ich in meiner Broschüre: Schwarzer Mann, was nun?. Näheres dazu finden Sie ebenfalls auf meiner o.g. homepage.