Hallo,
ich hoffe, im Handwerkbrett mit der Frage zu einem Handwerk richtig zu sein.
Unser Bezirksschornsteinfeger schickt mit jährlich eine Rechnung, im voraus, vor der Leistungserbringung.
Ob und wann er die Leistung „Kehren“ erbringt, kann ich nicht prüfen, da er dazu lediglich durch die vermietete DG-Wohnung gehen muss. Bisher habe ich nie einen Leistungsnachweis erhalten. Natürlich kann ich die Mieter fragen, aber jeder andere HAndwerker sendet seine Rg. nach der Leistung mit vom Kunden unterschriebenen Stundenzettel.
Dass er die abgerechnete Leistung „Feuerstättenschau“ nicht erbringt, weiß ich, da er dazu von mir in die Wohnung gelassen werden müsste - da war seit 10 Jahren kein Schornsteinfeger. Der letzte hat einen von uns installierten Specksteinofen nach Besichtigung „abgenickt“, uns aber nie ein Abnahmeprotokoll gegeben. Ich weiß also nicht mal sicher, ob der Ofen „legal“ ist.
- Ist das Verhalten des Sch. normal?
- Ist es berechtigt?
- Was kann / sollte ich ggf. tun?
Da wir vermehrt mit Holz heizen, wünsche ich einen sicheren Betrieb - gekehrter Schornstein, aber keine unnötigen Kosten nicht unerbrachte Leistungen.
Erinnert wurde ich an das ganze Thema durch eine Zeitungsnotiz, nach der das dt. Schornsteinfegerwesen dem EU-Recht widerspricht und innerhalb von 2 Monaten in D eine rechtl. Änderung geschaffen werden soll. Das wär ja mal was!
dalga