Schotterstraße und Laternen Vorschriften?

Hallo,

wenn eine Gaststätte eine Schotterstrasse als Zufahrt zur Gaststätte errichtet,
gibt es da ein paar Gegebenheiten, die beachtet werden müssen?
Ich denke zum Beispiel an Abstände und Positionen von Laternen, die am Wegrand stehen.

Danke!

Hallo!

Also eine private Zufahrt, weil Gasthaus etwas von Gemeindestraße(öffentlich) zurückliegt.

Grundsätzlich muss der Gastwirt für die nötige Verkehrssicherheit auf dem Wege sorgen, also er muss sicher befahrbar und begehbar sein. Dazu gehört auch abends eine ausreichende Beleuchtung.
Und „ausreichend“ wird die Mindestbeleuchtungsstärke sein, die auch für vergleichbare Flächen/Wege in öffentlicher Hand anzusetzen sind.

Das sind nach den DIN 5044-Richtwerten für verkehrsberuhigte Zonen (Straßen mit Anliegerfunktion, das wird hier hinkommen!) >3 Lux bei einem bestimmten Gleichmäßigkeitsfaktor .
Nur als Beispiel, ebene Fußwege nur > 1 Lux, mit Stufen > 5 Lux.

Das sind technische Daten, die nichts über die Abstände der Leuchten direkt aussagen.
Je nach Lichtquelle in dieser Laterne kann man mehr oder weniger Abstand einhalten um die Mindeststärke noch am Punkt zw. 2 Laternen zu erhalten.

Direkt verlangen kann man die Beleuchtung sicherlich nicht, es sei denn sie wurde als behördliche Auflage in der Baugenehmigung/Konzession vorgeschrieben.
Käme es zu einem Unfall und ist das mind. teilweise auf unzureichende Beleuchtung zurückzuführen, dann wird man das wohl dem Gastwirt anlasten.

Aber sollte der nicht sowieso aus Eigeninteresse für sein Geschäft für gute und sichere Zuwegung/Beleuchtung sorgen. Gäste mit gebrochenem Bein oder Fahrzeugschaden kommen doch sicher nicht nochmals zu ihm, oder ?

MfG
duck313

Danke für die prima Ausführungen!

Wie sieht es mit dem Abstand der Parkleuchten/Laternen
Zum Fahrbahnrand aus.
Gibt es da Vorschriften?

Es geht mir nicht um Helligkeit, sondern Verkehrssicherheit
Auf Grund von Abständen.

Gruesse

Hallo,

hier muss einmal mit dem weitverbreitetem Irrtum aufgeräumt werden,das es eine
Grundsätzliche Pflicht
zur Beleuchtung von Straßen gibt.

Dem ist aber nicht so…dafür gibt es ja die Gesetzliche Pflicht der StVZO über die
Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge.

Nicht umsonst ist in der StVO das Zeichen 394 Laternenring
zu finden…
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift dazu:

Die Verkehrssicherungspflicht bietet somit keine Rechtsgrundlage für eine allgemeine
Beleuchtungspflicht. Fahrzeuge müssen vielmehr bei Dunkelheit ihre Fahrweise den
Sichtverhältnissen anpassen, die ihre eigene Beleuchtungsanlage schafft. Nur dann,
wenn trotz Fahrzeugbeleuchtung und angemessener Geschwindigkeit eine besondere
Gefahrenstelle vorliegt,besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen (in der Regel der
Straßenbaulastträger) eine Beleuchtungspflicht.Im Übrigen ist die Straßenbeleuchtung
vor allem für den Fußgängerverkehr von Bedeutung. Die Fußgänger müssen aber bei
ungenügender Beleuchtung ihre Gehweise auf diese Verhältnisse einstellen.

Das man in allen Städten und Gemeinden trotzdem Straßenbeleuchtungen vorfindet,hat mit der erweiterten Sicherheitsfunktion derselben zu tun.Eine beleuchtete Straße macht es Räubern und Dieben wesentlich schwerer,ihrem Handwerk nachzugehen.
Außerdem auch mit dem Kulturellen Leben…man stelle sich zum B. einen Besuch in der
Oper (oder Kino usw.) vor,wenn es draußen stockfinstere Nacht wäre.

Gleiches gilt für die in der Ausgangsfrage genannte Gastronomie…ein guter Geschäfstmann wird die Beleuchtung des Weges dazu nutzen,Kunden anzulocken…Beispiele für sowas findet man überall in der Welt.
Siehe zum B. das Restaurant zur Güldenen Schwalbe…das M kann man schon von weitem sehen und vor Ort läßt einem die einheitliche Beleuchtung den Weg finden …egal ob in China oder Indien…

Danke,d as ist wirklich toll beschrieben!!!

Wie sieht es mit dem Abstand der Parkleuchten/Laternen
Zum Fahrbahnrand aus.
Gibt es da Vorschriften?

Es geht mir nicht um Helligkeit, sondern Verkehrssicherheit
Auf Grund von Abständen.

Gruesse

Hallo!

irgendwie rückst Du nicht damit heraus, was Du willst und worauf Du aus bist.

Innerorts gibt es Mindestabstände von Masten(Laterne, Schilder usw.) zum Fahrbahnrand von 50 cm, mind. aber 30 cm. Außerorts mehr, >100 cm (hier nicht anwendbar, weil es auf das Fahrtempo abzielt, nicht direkt auf die Örtlichkeit).

Das Maß 30 cm könnte man auch auf einen rein privaten Weg anwenden, weil es auch dort vernünftig und einsichtig wäre. Aber rechtlich wohl kaum.

MfG
duck313

Sorry, ich wollte nichts zurückhalten!

Aber ich denke wir sind am Ziel.
30 cm Abstand zwischen Weg und Laterne, das wollte ich wissen.
Aber die Einschränkung rechtlich, relativiert das Ganze schon wieder.
Also doch nur eine Vermutung?

Viele Grüße