Moin,
folgende Situation: Heute morgen konnte ich zu meiner verdeckt geführten Schreckschusswaffe meinen kleinen Waffenschein nicht vorlegen. Ich hatte ihn schlichtweg vergessen.
Der Beamte hat mit eine Ordnungswiderigkeitenanzeige aufgenommen und die Waffe beschlagnahmt.
Ein Protokoll über die Beschlagnahmung habe ich erhalten.
Der Beamte hat erfolgreich telefonisch bei der Waffenbehörde erfahren, dass ich einen kleinen Waffenschein besitze.
Ich solle bis morgen mit dem kleinen Waffenschein auf der Wache vorbei kommen und die Waffe abholen.
Hat jemand ERFAHRUNG in welcher Höhe sich das Bußgeld bewegt?
Über den Sinn uns Unsinn einer Schreckschusswaffe oder der Regelungen möchte ich hier NICHT DISKUTIEREN.
Danke
Gruß
MOD Selina: Von Nachrichten nach Polizei verschoben.