Schreckschusswaffe im Handschuhfach bei Kontrolle

Schönen Guten Tag,

Ich bin 21 Jahre Alt habe keine Vorstrafen und bin in der Ausbildung. Ich habe vor etwa zwei Wochen eine Schreckschusspistole gekauft um auf Privatgrundstück an Silvester die Pyromonition zu schießen und zuhause in einer Notsituation einbrecher abzuwehren.

Leider war ich noch bei einem bekannten die Waffe testen und habe anschließen die Waffe in mein Handschufach gelegt. Sie war in ihrem Karton jedoch lag das Magazin neben der Waffe und es befand sich noch ein Schuss im Magazin (Nicht im Lauf).

Nun war ich Abends in der Stadt und wurde auf dem Rückweg zum Auto von der Polizei kontrolliert. Sie führten eine Allgemeine Drogenkontrolle durch war aber auch kein Problem hatte nix zu verbergen und keine Drogen dabei oder genommen. Jedoch haben sie meine SSW. einkassiert weil diese " zugriffs bereit" im Handschuhfach liegt.

Ich habe leider noch keinen Kleinen Waffenschein und wollte nun Fragen :

Wie hoch wird die Strafe sein die auf mich zukommt? Wird es eine Geldstrafe sein ? Wenn ja wie hoch? Oder sogar bewährung oder ähnliches?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Timo Hoetgen

Dieses wäre eine Rechtsauskunft, die ich leider nicht geben darf !
Wenden Sie sich bitte schnellstmgl. an einen Anwalt, spezifiziert auf Waffenrecht.
Mit freundlichem Gruß;

Hallo,

mal ne ganz dumme Frage:
Warum wurde die Waffe überhaupt gefunden?

Für die Durchsuchung beweglicher Sachen (Auto) gelten die gleichen Regeln wie für eine Wohnungsdruchsuchung.

Auf ein „zeigen Sie mal den Inhalt von Handschuhfach und Kofferraum“ sollte man freundlich „nein“ antworten.

Okey, das wusst ich nicht. Naja er fragte ob er einen Blick ins Auto werfen kann und hat einfach das Handschuhfach aufgemacht

Hallo Timo,

ich kann Dir nur sagen, dass es sich um eine Straftat gemäß § 52 WaffG handelt und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Da es erstmalig ist und es sich bei der Waffe auch nicht um eine „scharfe Waffe“ handelt ist eine Geldstrafe wahrscheinlich.

In jedem Fall würde ich mich aber an einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet „Strafrecht“ wenden und mich dort beraten lassen.

Hallo Timo,
wie hoch die Strafe sein wird, kann ich dir nicht sagen. Ich bin aber oft mit Richtern dienstlich beschäftigt. Zuerst einmal nehme ich an, dass dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Da wird in der Regel eine Geldbuße verhängt. Dies kann auch die Ordnungsbehörde eigenständig ohne Einschaltung des Gerichts. Da du keine Vorstrafen hast und auch sonst wohl kein Eintrag in das Vorstrafenzentralregister vorhanden sind, gehe ich davon aus, dass weiter nichts passiert.
Beim Kauf hätte dich aber der Verkäufer auf die Handhabung und auch Transportbedingungen beim Umgang mit Waffen aufmerksam machen müssen. Notfalls kannst du ja nach Verhängung der „Strafe“ Rechtsmittel einlegen.

Schreckschusswaffe im Handschuhfach bei Kontrolle
Hallo,

nur der Erwerb und Besitz von PTB-Pistolen ist ab 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen benötigt man seit dem 01.04.2003 den Kleinen Waffenschein.

Hiervon gibt es allerdings als erlaubnisfrei Unterart des Führens den verschlossenen und ungeladenen Transport, der immer zwingend zu einem „vom Bedürfnis umfassten Zweck“ erfolgen muss (z.B. Umzug, Fahrt zur Reparatur, Verbringung ins Ausland).

In allen anderen Fällen macht man sich ohne den KWS strafbar. Wer noch nicht vorbestraft ist, kommt in der Regel mit ca. 30 Tagessätzen Geldstrafe davon. Wenn man Glück hat, stellt der Staatsanwalt das Verfahren auch mangels öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung ein, wenn man einfach nur unwissentlich die PTB-Waffe ohne KWS offen geführt hat.

Bleibt mir nur die Daumen zu drücken, was ich hiermit mache !

Schönes Wochenende

Danke,
Ihr habt mir sehr geholfen, habe nun am Donnerstag eine Anhörung, dort werde ich denen das nochmal alles schildern. Hatte ja nie die Absicht das Ding falsch zu transportieren.
Mal abwarten was bei rauskommt
Viele Grüße,

Heador

Um eine Schreckschusswaffe schussbereit und / oder zugriffsbereit bei sich haben zu können, braucht man den kleinen Waffenschein. Das weißt du inzwischen, aber du hast keinen. Das ist meiner meinung nach ein Verstoß gegen das Waffengesetz in einem minder schweren Fall. Obwohl niemand weiß, wie ein Richter entscheidet, gehe ich davon aus, dass du einen Strafbefehl bekommst über 40 Tagessätze, möglicherweise je 10 Euro (abhängig von deinem Einkommen), aber nur, wenn du bisher nicht auffällig warst. Wenn du es dir leisten kannst, investiere 40 Euro für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Hallo Timo,

bei der gegenwärtigen Antischußwaffenhysterie lässt sich das schwer sagen.
Wichtig ist das du dir einen guten Anwalt nimmst. Google mal nach einem Fachanwalt für Waffenrecht in deiner Gegend! Die sind aber schwer zu finden. Eine weitere Möglichkeit währe ein Anruf bei der Fachzeitschrift Visier, vielleicht können die dir jemanden empfehlen.
Die sogenannte Zugriffs bereite Waffe ist sehr weit auslegbar und deshalb ist es nicht unwichtig wie du Argumentierst. Und genau dazu brauchst du einen guten Anwalt.
Sicher ist das dir der Spaß teuer zu stehen kommen kann.
Achja… das du sie auch gegen Personen einsetzen wolltest (auch ,nur" zur Verteidigung) sollte dein Geheimnis bleiben…
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück

binford1971

Hallo Timo,
in Deinem Fall wird es mit einer Geldstrafe ausgehen derren Höhe vom Staatsanwalt festgelegt wird. Dabei spielt das Einkommen noch eine Rolle. Dein Fehler bestand einfach darin, dass die Waffe und die Munition nicht von einander getrennt transportiert wurde und die Waffe auch noch zugriffsbereit war. Es macht sich immer gut, wenn die Waffe in einem verschließbaren Behälter, ohne Munition, transportiert wird. Die Munition würde ich an einer anderen, nicht leicht zugänglichen Stelle im Fahrzeug mitnehmen, auch unter Verschluß, dann kann es keine Beanstandungen geben. Ich muss ja meine Waffe und die Munition vom Händler nach Hause bringen können, ohne mich strafbar zu machen!
Das Gesetz fordert Waffen und Munition getrennt und nicht zugriffsbereit zu transportieren. Eine Verschlußpflicht gibt es nicht, kann mich aber vor übereifrigen Polizisten schützen.
Alles Gute, Jürgen
Eine Waffe schützt nicht vor Einbrechern, sie bringt nur Ärger und
und lässt die Situation außer Kontrolle geraten!

Hallo,

Erstmal danke für eure ganzen Antworten!

Ich war heute bei der Verhörung und habe der Polizei alles geschildert, wie man es schildern sollte, und der KHK meint auch ich kann davon ausgehen das,dass Verfahren eingestellt wird oder ein Ordnungsgeld verhängt wird. Er hällt es für sehr unwarscheinlich das es in meinem Fall zu einer Anklage kommen wird.

Viele Grüße

Timo

Hallo Herr Hoetgen,

ich bin kein Richter oder Rechtsanwalt, aber ein aktiver Schütze und kenne mich deshalb etwas mit dem Waffengesetz aus. Wenn Sie eine Schreckschußwaffe im öffentlichen Raum bei sich führen und keinen kleinen Waffenschein haben, dann haben Sie auf jeden Fall gegen das Waffengesetz verstoßen.Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Einem Bekannten ist das gleiche bei einer Verkehrskontrolle nach Silvester passiert und er wurde zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt, wenn ich micht recht erinnere.Das Strafmaß setzt ein Richter fest und ist abhängig von möglichen Vorstrafen.Ich würde mich in ihrem Fall auch einmal von einem Anwalt beraten lassen.

mfg S.Steinmetz