Hallo!
Ist es strafrechtlich relevant wenn man ein ganz normales Schreiben (an eine Bank, Verlag usw.) mit „deutschem Gruß“ schließt?
Also keine rechte Hetze o. ä., ein ganz normaler „privater Geschäftsbrief“.
Vielen Dank!
Marcus
Hallo!
Ist es strafrechtlich relevant wenn man ein ganz normales Schreiben (an eine Bank, Verlag usw.) mit „deutschem Gruß“ schließt?
Also keine rechte Hetze o. ä., ein ganz normaler „privater Geschäftsbrief“.
Vielen Dank!
Marcus
Die Grussformel ‚Mit deutschem Gruss‘ ist verboten
Guten Tag, Marcus
Ist es strafrechtlich relevant wenn man ein ganz normales
Schreiben (an eine Bank, Verlag usw.) mit „deutschem Gruß“ schließt?
In Briefen ist die Grussformel ‚Mit deutschem Gruss‘ verboten.
„… Nach 1945 wurde der Hitlergruß in Deutschland sowie Österreich verboten.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und
anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“ oder der SS-Wahlspruch „Meine Ehre
heißt Treue“) durch § 86 a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen) unter Strafe gestellt; ebenso finden sich
entsprechende Paragraphen im Strafgesetzbuch der Republik Österreich. …“
http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergruß#Hitlergru.C3…
Mit freundlichen Grüssen
Rolfus
Hallo!
Ist es strafrechtlich relevant wenn man ein ganz normales
Schreiben (an eine Bank, Verlag usw.) mit „deutschem Gruß“
schließt?Also keine rechte Hetze o. ä., ein ganz normaler „privater
Geschäftsbrief“.
Nur zu meiner Info. Wer macht sowas?
Normalerweise unterschreibt man sowas mit „Mit freundlichen Grüßen“ oder liege ich da jetzt als brave deutsche Beamtin falsch???
*stirnrunzel"
Gruß Nicole
Hallo,
die Engländer beantworten ein solchen Brief mit
Unsere Königin lässt auch grüssen
glaub ich jedenfalls.
Spass beiseite, aber ein solche Grussformel ist völlig daneben,
dann doch lieber
Gruß aus Hamburg
Gruß aus Rüdesheim
Czauderna
Hallo!
Nur zu meiner Info. Wer macht sowas?
Nazis vielleicht? Andere Schwachköpfe?
Normalerweise unterschreibt man sowas mit „Mit freundlichen
Grüßen“ oder liege ich da jetzt als brave deutsche Beamtin
falsch???
Ich bin zu gut erzogen, als dass ich Leuten „freundliche Grüße“ zukommen lasse, für die ich keinen freundlichen Gruß übrig habe. Die kriegen dann „kollegiale Hochachtung“ oder auch mal „gute Wünsche“. Mir werden immer öfter auch mal „beste Grüße“ entgegengeschleudert, wobei ich mich dann immer frage, woher die Person das Recht nimmt, die Qualität ihrer Grüße über die anderer Leute zu stellen.
Äh, was war jetzt die Rechtsfrage?
offtopic.
Gruß aus Rüdesheim
Czauderna
Schön…
Gruß Aus Ingelheim!
Grins…
Anja
Ich bin zu gut erzogen, als dass ich Leuten „freundliche
Grüße“ zukommen lasse, für die ich keinen freundlichen Gruß
übrig habe. Die kriegen dann „kollegiale Hochachtung“ oder
auch mal „gute Wünsche“.
„Hochachtungsvoll“ ist in diesem Zusammenhang auch eine hübsche Vokabel. Schade ist nur, daß diese schönen Traditionen langsam aussterben bzw. an Bekannheit verlieren.
Gruß
Christian
Keine Sorge, ich nutze „Hochachtungsvoll“ ganz gern …
Levay
auch offtopic.
Schön…
Gruß Aus Ingelheim!
Grins…
Anja
Darf ich auch:
Gruß aus Ingelheim
Grins zurück Karl
Hallo Rolf,
ich bin jetzt nicht der StGB-Experte, glaube aber nicht, dass das Schreiben eines (nichtoffenen) Briefes mit dieser Grußformel als „Verwendung in vom ihm verbreiteten Schriften“ darstellt. Wie „breit“ schon anklingen lässt, geht es da um „breite Masse“, also einen großen Empfängerkreis der Schrift. Sinn und Zweck des Delikts ist doch die Verhinderung von Massenmobilisierung durch hetzerische Pamphlete.
Und der Vollständigkeit halber: Das ist ein Vorsatzdelikt.
Wer die Schlußformulierung „Mit deutschem Gruße“ als patriotischen Akt, Zeichen gegen Überfremdung oder einfach nur als „voll cool“ ansieht, ohne vom Bezug zum 3. Reich Kenntnis zu haben (in Zeichen von PISA nicht ganz fernliegend, macht sich natürlich nicht strafbar. Bei „Hitlergruß“ weiß ja jeder gleich Bescheid, aber nicht jeder weiß, dass diese Grüßmethode mit hochgerecktem rechten Arm offiziell „Deutscher Gruß“ heißt.
Allerdings weiß ich nicht, welcher Strafrichter das glauben soll, denn „normal“ ist so ein Gruß sicher nicht.
Grüße
EK
P.S.: Danke an worldwidefab für den Denkanstoß bei Grußformeln. Meine Mails endeten bislang auch immer mit „Beste Grüße“
Hallo,
„kollegiale Hochachtung“ find ich richtig gut
Bei mir gibts allenfalls ein „mit kollegialen Grüßen“ (also nicht „mit freundlichen kollegialen Grüßen“).
Chrissie