Hallo,
ich kriege öfters Werbung für Gewinnspiele und allen möglichen anderen Kram.
hierbei ist es ja üblich dass man da anrufen muss und dann Alles Mögliche ausschließlich am Telefon passiert, also auch zum Gewinnspiel ein gratis Probemonat für das Super Lotto XY dazukommt, was nach dem 1. Monat gekündigt werden muss oder man hat ein Abo am Hintern hängen.
Zumindest lief der Kram meines WIsens stets so ab, dass man zum Gewinnspiel immer auch gleich was angedreht bekommen sollte.
Was mich nun interessiert:
in den letzten 2-3 Jahren tat sich ja Gesetzesmässig viel in Richtung Verbraucherschutz, unter Anderem kam das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ heraus.
Ich meine mich erinnern zu können dass im Rahmen irgendsoeiner Gesetzesanpassung auch sowas wie eine Pflicht eingeführt wurde dass ausnahmslos Alles, was telefonisch ausgemacht wurde an Verträgen, auch nochmal dem Kunden in Schriftform zugekommen werden lassen muss.
Damit der halt ggbfls. auch widerrufen, kündigen, etc. kann.
Auch gerade um den berühmten Betrügereien entgegenzuwirken wo sich Telefonmarketer aus aufgenommeem Telefon ein „ja, ich will“ passend zurechtschneiden.
Erinnere ich mich da richtig?
Und greift dies auch bei so lottosachen wo man beim Anruf „ein kostenloses geschenk von Fab…“ kriegt und gleichzeitig man auch ein rechtzeitig zu kündigenden Probemonat für ne Lotterie bekommt, also so oder so ein Fangabo gleich mit verkauft werden soll?
Müssten man zu solchen Sachen dann auch nochmal Alles mit den Bedingungen zusammen schriftlich kriegen?
Weil ich bei einer Sache, die ich da aktuell bekommen habe, nicht abgeneigt wäre, aber fürchte dass die mir am Telefon was anzudrehen versuchen (bzw. in der Vergangenheit hatte ein gewisser Laden, trotz meines Auflegens zischendurch, einfach so gemacht, als hätten wir ein vollständiges gespräch mit Abobestellung gehabt.).
Und hinterher kann ja bekanntlich jeder was zusammenlügen was da angeblich gesagt und vereinbart wurde.
Wenn ich es schwarz auf weiss hingegen bekäme, könnte ich ggbfls. widersprechen und so.
Insofern, gibt es für so Telefonakquise, Telefongewinnspiele und Ähnliches auch diese Pflicht, dass Alles Gesprochene auch nochmal in Schriftform rausgehen muss um gültig zu sein?