Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Hallo liebe www user,
ich habe ein kleines Problem.
Ich habe von der Polizei ein schreiben bekommen.
Eine „Schriftliche Äußerung als Beschuldigter“
Mir wird vorgeworfen
(1) Diebstahl (Par. 242 StGB) Versuch ja
(2) Sachbeschädigung (Par. 303 StGB)Versuch nein
(3) Beleidigung (Par. 185 StGB) Versuch nein

Hergang: Ich war nachts um ca. 4uhr in einer Fastfoodkette,wo es angeblich zu einen Streit zwischen mir und einen Mädchen gekommen sein soll.Ich soll die Person mit 2 nicht Spruchreifen Wörtern beschimpft haben, versucht haben soll die Handtasche zu entwenden und dabei soll auch das Handy beschädigt geworden sein.

Ich war sehr betrunken und weiß nicht im genauen was wirklich vorgefallen ist oder wie es dazu gekommen sein soll.
Nach dieser Tat habe ich die Fastfoodkette verlassen.Es war noch ein Kollege von mir an dem Tatort.Er hat mit der besagten Person geredet und auch sein Name genannt.Er hat auch die Fastfoodkette verlassen und wir haben uns nachher wiedergetroffen und sind zusammen nach hause gefahren.

Nach ein paar Wochen habe ich eine Schriftliche Äußerung als Beschuldigter bekommen und mein Kollege als Zeuge.Ich weiß jedoch nicht was überhaupt vorgefallen ist weil ich und mein Kollege auch sehr betrunken gewesen sind.
Was dort vorgefallen sein soll tut mir aufrichtig Leid,
aber ich weiß garnicht was passiert ist :confused:
Ich habe auf das schreiben nicht reagiert und nach 4Monaten hat mein Kollege noch einen Bogen zur Äußerung bekommen.

Was soll ich machen?
Wäre es denn richtig zu der besagten Polizeistelle hinzufahren mich so zu äußern wie ich kann und das ist wenig weil ich so nichts mehr weiß?
Ich würde mich dann gerne mit der geschädigten Person in verbindung setzen mich entschuldigen und erstmal klären was im genauen vorgefallen ist und notfalls das handy ersetzen?
Ich bin kein unmensch habe keine Vorstrafen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben,wie ich mich jetz zu verhalten habe oder eagieren soll?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
wie wäre es, wenn Sie genau das in Ihren Vernehmungsbogen schreiben, was Sie auch hier angegeben haben?
Das Gericht wird es ggf. als strafmildernd werten, wenn Sie zur Wahrheitsfindung beigetragen haben. Wenn Sie sich dagegen überhaupt nicht äußern und auch garnicht auf das Schreiben reagieren, sieht es evtl. so aus, als kümmere Sie ein solches Strafverfahren nicht.
Kooperativ zu sein, kann eigentlich nie schaden.
Ansonsten kann ich nur empfehlen, dass Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, der Sie noch detaillierter beraten kann.

Hallo!

Grundsätzlich steht es Ihnen als Beschuldigter frei, sich zur Sache zu äußern.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es nun über 4 Monate her, dass sie diesen Anhörbogen zugeschickt bekommen haben. Ich gehe dann davon aus, dass die Polizei die Ermittlungen bereits abgeschlossen hat und der Vorgang bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Ob ein Äußern bei der Polizei daher nun noch möglich/nötig ist, ist fraglich.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, doch noch eine Aussage machen zu wollen, dann sollten Sie bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und einmal nachfragen, ob der Vorgang noch auf „offen“ steht und die Möglichkeit einer Aussage besteht.

Ich kann Ihnen leider keinen rechtlichen Rat geben, wie Sie sich verhalten sollten. Es ist natürlich nie schlecht, wenn Sie von sich aus das sagen, was Sie noch wissen. Auch wenn es nicht mehr viel ist.

Es kannn natürlich nun auch sein, dass Sie bald Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und es nun ohnehin zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Es kann natürlich auch so sein, dass das Verfahren direkt eingestellt wird da Sie noch nie etwas angestellt haben.

Ich würde wie gesagt bei der zuständigen Polizeidienststelle anfragen und mich nach dem Stand der Dinge informieren. Am besten mit dem Sachbearbeiter reden (steht auf der Vorladung). Dann können Sie immer noch entscheiden, was Sie tun möchten.

MfG

Hallo,

ja genau. Schnellst möglich einen Termin bei der zuständigen Dienststelle machen und um eine Vernehmung bitten, da jetzt unnötigerweise sehr viel Zeit verstrichen ist.
UND genau das bei der Vernehmung äußern, was du jetzt mir geschrieben hast.

Gruß Oliver

Als Beschuldigte in einem Strafverfahren steht es Dir frei, dich zur Sache zur Äußern oder auch nicht. Solltest Du vor der Polizei nicht aussagen läufst du in jedem Fall Gefahr, dass eine Gerichtsverhandlung in der Sache anberaumt wird.
Ich persönlich würde mich mit dem Sachbearbeiter der zuständigen Dienststelle in Verbindung setzen. Der kann Dir auch den Geschädigten nennen. Bei Deiner Aussage sagst Du dann einfach das, wie es gewesen ist und das Du betrunken warst. Ist ja fakt. Wenn Du dann auch noch den entstandenen Schaden ersetzt, denke ich, dass es für dich gut ausgehen wird. Aber das kann auch nur der Staatsanwalt und Richter entscheiden.
Dein Freund hat als Zeuge hingegen die Pflicht auszusagen. Verweigert er diese Aussage bei der Polizei, kann eine richterliche Vernehmung angeordnet werden. ALso alles in allem bricht man sich kein Bein, ggü. den Beamten der Polizei hilfsbereit und entgegenkommend zu sein. Bringt immer mehr.

Wünsch Dir glück.

Gruß
C.

Hallo & guten Abend!
Das ist ja eine schöne Geschichte…:smile:
Ich denke, dass Sie einfach zu Papier bringen sollten, was sich aus Ihrer Sicht ereignet hat; sich in diesem Rahmen beim „Opfer“ entschuldigen sollten und betonen könnten, dass Ihnen diese Sache ernsthaft Leid tut!
Das Schriftstück senden Sie dann an die Polizeidienststelle, die Sie angeschrieben hatte.
Beste Grüße aus Berlin,
Christian

Niemand ist verpflichtet, sich bei der Polizei zu äußern, egal ob schriftlich oder mündlich. Man sollte sich aber überlegen, ob die eigene Äußerung nicht der Entlastung dienen kann. Wenn z.B. beim Gerangel um die Handtasche, warum auch immer, das Handy kaputtgeht, ist das noch keine Sachbeschädigung, da du das ja nicht vorsätzlich gemacht hast.

Als nächstes könnte eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kommen.

Der Sachverhalt hört sich nicht gerade nach einem Drama an. Ich persönlich würde den Sachbearbeiter anrufen, welcher den Fragebogen versendet hat und mich mündlich äußern. Du musst auch bedenken, dass es weitere Zeugen geben könnte, welche Dich unter Umständen belasten.

Ein Hinweis vorab: Meine Antwort solltest Du nicht als Rechtsauskunft betrachten sondern als Mischung einer persönlichen Einschätzung mit einer informatorischen.

Bei bestimmten Straftaten (Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, etc.) schickt die Polizei einen Anhörungsbogen, der die Vernehmung bei der Kripo ersetzen kann. Es ist für die weitere Bearbeitung hilfreich, diesen Bogen mit irgendeinem Kreuzchen zurückzuschicken. Sei es bei „Ich will bei der Polizei vernommen werden“ oder „ich werde einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen“ oder etwas anderes. Wenn von der Polizei alle Beteiligten gehört wurden (egal welche Antworten gegeben werden), wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die entscheidet dann, ob es eine Einstellung (da gibt es verschiedene Varianten inkl. Geldbuße), einen Strafbefehl oder eine Anklage gibt.

Was nun mit dem Anhörungsbogen machen… Auf jeden Fall zurückschicken, egal mit welchem Kreuzchen. Das ist zwar auch nicht verpflichtend, jedoch zeigt es, dass man an dem Verfahren mitarbeiten will. Eine Möglichkeit wäre: Du nimmst Dir jetzt einen Anwalt, der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft einfordert. Über ihn könntest Du der Geschädigten ein Entschuldigungsschreiben zukommen lassen, dieses geht gleichzeitig an die Staatsanwaltschaft. Es ist ja auch fraglich, ob man dir die Straftaten bei hohem Alkoholgenuß anlasten/nachweisen kann oder ob hier nicht eine sog. Vollrausch-Tat (323a StGB) in Frage kommt.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Vernehmung bei der Polizei anzustreben. Da kannst Du dann alles so schildern, wie Du möchtest und auch eine Entschuldigung formulieren. Die ist dann schon in der Akte vorhanden, wenn sie zur StA kommt.

Dann kannst Du auch gar nichts weiter dazu sagen und das weitere Vorgehen in die Hände der StA legen.

Ich darf Dir leider keine Empfehlung geben, aber Du hast ja jetzt schon mal ein Paar Hinweise fürs weitere Vorgehen. Ich persönlich finde es immer gut, wenn Menschen Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen wollen und grundsätzlich für Entschuldigungen offen sind. Aber jeder hat das Recht, dass man als Beschuldigter eben diese Rechte auch in Anspruch nimmt.

Gruß,
Der Ockenrocker

Hallo

Wenn man ordentlich einen über den Durst getrunken hat, dann kann man schon mal in eine solche Lage kommen. Aber keine Panik. Klingt alles schlimmer als es ist.

Mein Rat wäre, zur besagten Polizeidienststelle zu gehen, um dort eine Aussage zu machen. Wenn der Sachbearbeiter vielleicht telefonisch erreichbar ist (siehe Schreiben), dann auch mal anrufen um einen Termin aus zu machen.
Bei ihrer Aussage ist es immer am besten, wenn man bei der Wahrheit bleibt. Wenn sie sich also an nichts mehr errinnern, ausser das da irgendetwas war, dann ist das so. Das was sie noch wissen würde ich zu Protokoll geben. Und das aus zwei einfachen Gründen.

  1. Damit sie die Sache nochmal vor der Polizei richtig stellen und vor allem sich selbst darstellen. Soll heißen, dass sie sich ein Gesicht geben. Momentan sind sie eventuell der unfreundliche, gewalttätige, betrunkene Beschuldigte. Bei der Polizei haben sie die Chance die Sache in ein besseres Licht zu rücken. Es tut ihnen ja selbst Leid wenn dies wirklich so passiert ist. Sagen sie, dass sie das Handy auch ersetzen würden. Einfach ausgedrückt, zeigen sie aufrichtig Reue. Das wird durchaus zur Kenntnis genommen.

  2. Die Anzeige, ob sie sich jetzt äussern oder nicht, wird irgendwann beim Staatsanwalt auf dem Tisch landen. Es sieht wesentlich besser aus, wenn sie etwas zu Protokoll gegeben haben, als wenn da nur steht „Wollte sich nicht äussern.“ Klingt irgendwie wie „SCHULDIG“, oder? Wenn der Staatsanwalt sich kein Bild von ihnen machen kann, ist es wahrscheinlicher, dass sie einen Strafbefehl bekommen. Wenn sie aber tatsächlich Reue zeigen, dem Mädchen ja nichts Böses wollten und ihnen das ganze sehr Leid tut, dann ist der Staatsanwalt vielleicht eher geneigt, die Sache auch einzustellen. Strafrechtlich zumindest.

Lange Rede kurzer Sinn. Ich würde ihnen empfehlen eine Aussage zu machen. Seien sie ehrlich, zeigen sie Reue, schicken sie vielleicht auch an das „Opfer“ einen Entschuldigungsbrief. Das alles kann dann nur für sie sprechen. Auf jeden Fall besser, als wenn sie zu den Vorwürfen einfach nur schweigen.

Grüße aus dem Schwabenland.

Wenn Sie jetzt schon so lange gewartet haben, wird der vorgang mittlerweile schon von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden sein. Dann bleibt Ihnen nur noch abzuwarten, ob diese Anklage erhebt.

MfG

Streetjudge

einstehen
Guten Tag Syla, ganz klar, freiwillig melden bringt in jedem Falldie Pluspunkte, dass du es ernst meinst; also Glaubwürdigkeit. Es war ein „Unfall“ dh. Absicht soll dir nicht unterstellt werden: Behauptungen, wie entreissen der Handtasche, somit mutwillig agressiever Angriff
kannst du dir nicht vorstellen, obwohl eine AffectHandlungen in betrunkenen(unzurechnugsfähig) Zustand ausgenützt werden kann, dann nur noch Aussage gg. Aussage resultiert. Kompliziert wird das so oder so-um gut weg zu kommen, also mit mögl. Positieven auftrettens eine gütliche Einigung bewirken, heisst es zu erreichen. Die Fakten nach denen die Beamten beurteilen, erklären dich als Sachverhalt in der ganzen Geschichte, dass beide Seiten miteinander reden ist eher (selten. Alleine hat so ziemlich jeder eher wenig Kenntnis, darum wenn du kannst, schalte einen Anwalt ein und es sollte keine Grosse Sache mehr sein. Mit Ehrlichkeit enden solche Dillemas meist glimpflich doch du musst dich durchsetzen ! leicht gesagt. Gruss agrob fertig

Halo Syla,

erst einmal hast Du generell nichts falsches gemacht, denn Du mußt dich als Beschuldigte/r nicht äußern. Darfst es aber wenn Du möchtest. Du bist jedoch verpflichtet deine Personalien zu nennen.

Bei Deinem Freund, sofern er nicht dein Verlobter ist oder in einem bestimmten Verwandschaftsverhältnis zu Dir steht, sieht es schon anders aus. Er muß sich zur Sache äußern.

Hast Du denn schon deinen Freund gefragt, was vorgefallen ist, oder hat er auch Gedächnislücken.

Wenn Du dich beim Opfer entschuldigen willst, wäre es natürlich sehr gut. Das spricht für Dich und kommt bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht natürlich auch gut an.
Dazu müsstest Du allerdings wissen, wer der / die Geschädigte ist.

Eine Akteneinsicht bekommt man jedoch in der Regel nur über einen Rechtsanwalt.

Gru?

Nasa

hallo, es wäre besser, wenn du den bogen ausfüllst. als beschuldigter hast du dasrecht die aussage zu verweigern. Du musst nur angaben zurdeiner person machen. Einen anwalt kannst du auch hinzu ziehen. Als zeuge, was dein freund ist, der muss angaben machen und darf auch nicht lügen. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Der Vorgang liegt jetzt nicht mehr bei der Polizei sondern wurde schon zur zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt. Eine Aussage als Beschuldigter bei der Polizei ist nicht mehr möglich, die Frist ist verstrichen. Die Gelegenheit zur Äußerung zum Sachverhalt bekommt man nur einmal. Ich weiß aber nicht wie die Staatsanwaltschaft sich entscheidet. Sie kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder die Angelegenheit vor einen Richter bringen.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt worden sein, ist es von Vorteil wenn man sich bei den Geschädigten entschuldigt und den Schaden ersetzt. Dieses wird im Strafverfahren immer von Vorteil sein.

mfg

W.

Dann schreiben Sie doch genau das alles in die schriftliche Äußerung.

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