Schriftliche aussage am besten formulieren ?

hallo,

einer person wird eine überhöhte geschwindigkeit in einer ortschaft zur last gelegt ( 100 statt erlaubter 50 ).

die „messung“ der geschwindigkeit geschah jedoch NICHT durch einen blitzer oder durch filmen aus einem polizeiauto heraus, sondern lediglich durch die aussage der polizisten die den fahrer nachts angehalten hatten.

auch wurde die messung nicht durch direktes hinterherfahren gemessen, sondern der polizeiwagen war mindestens 300 oder mehr meter hinter dem fahrenden fahrzeug. auch wurde das hinterherfahren durch eine brücke und einige kurven behindert, sodas immer nur sehr kurz ( wenige sekunden ) blickkontakt zum vorausfahrenden auto bestand.

also die polizei den fahrer vor der haustür angehalten hatte, wurde die im brief vorgeworfene geschwindigkeit nicht genannt und auch sonst wurden keinerlei beweisse vorgelegt ( nur aussage der polizisten man sei zu schnell gefahren ).

wie kann die person nun eine neutrale antwort schreiben die den vorwurf zurückweist da keinerlei beweise vorhanden sind die der person die angeblich so hoch übertretene geschwindigkeit nachweisen kann.

mfg

Hi.

Wie denn auch? Das Vergehen muss belegt werden. Z.b. durch eine geeichte Messeinrichtung im Dienstwagen der Beamten. Und das auch über eine längere Fahrstrecke.

Papperlapapp. Die Person bist du doch. Geh zum Anwalt und schaue was der noch machen kann. 100 in der Stadt? Geh mal in dich. Das kann nicht richtig sein.
Ginge es nach mir, gäbe es 10 Jahre Fahrverbot.

kann man das auch ohne anwalt lösen ? kann die person eine kurze und knappe antwort dazu abgeben ? falls es dann immernoch verfolgt wird und vor gericht gehen sollte, kann die person ja einen anwalt einschalten.

die vorgeworfene geschwindigkeit ist völlig aus der luft gegriffen und viel zu hoch. müssen nicht beweise angegeben werden ? woher diese geschwindigkeit kommen soll ?

Na klar. Schreib einfach einen kurzen Dreizeiler.
Der Vorwurf wird nicht anerkannt, da keine verwertbaren Beweise vorhanden sind. Das Vergehen wird nicht anerkannt. (Wobei wir hier schon im Bereich einer Straftat sind).
Dann alles weitere abwarten und entsprechend (Anwalt) reagieren.
Ob die Geschwindigkeit wirklich so aus der Luft gegriffen ist, kann ich nicht beurteilen. Ist aber auch egal und geht mich nichts an.

Habe mal eine andere Frage hierzu.

Dürfte man auch lügen um sich nicht selbst zu belasten ?

Z.B. schreiben das man vorschriftsmäßig gefahren ist und die Geschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt übertreten hat ?

Oder kann einem das später zu Last gelegt werden ?

Sofern der Vorwurf nicht zutrifft, oder nicht bewiesen werden kann, kannst Du (die Person) den Vorwurf einfach zurückweisen. Da muss man kein Roman schreiben.

Hallo Raser !

Du weißt hoffentlich schon, bei erheblichen Tempoverstößen kann auch ein Nachfahren ohne Videofahrzeug mit ungeeichtem Tacho durch eine Weg/Zeit-Messung auf das gefahrene Tempo rückgerechnet werden.
Es werden dann große Toleranzen zugunsten des Rasers abgezogen ( 20 % m.E.)

Dauernder Blickkontakt ist nicht nötig, man kennt doch die Strecke, kann die Zeit stoppen von Sichtung Raser bis Eintreffen am Wohnhaus. Und die gefahrene Strecke kann man später nachmessen, aus Karten entnehmen.

Und so kommt man auf ein gefahrenes Tempo.

Ist nicht einsichtig, wenn die Polizei ein Auto bemerkt was offensichtlich viel zu schnell unterwegs ist, das sie schon aus der Verfolgungsgeschwindigkeit und der sich nicht ändernden Distanz zum Vorausfahrenden auf ein mindestens ungefähresTempo kommen kann ?

Es gibt Urteile von höheren Gerichten, die bei erheblicher Tempoüberschreitung ( vermutete 100 statt 50 ist so etwas) auch einen Nachweis ohne Videofahrzeug gelten ließen. Auch weil hier ja Vorsatz vermutet werden muss .
Und man darf einen Polizisten auch zutrauen, eine solche Geschwindigkeit einzuschätzen. Die gewissen Mängel dabei werden mit erhöhten Toleranzabzügen ausgeglichen.

Wenn Du es nicht einsiehst, wende Dich an einen Anwalt, der kann Akteneinsicht nehmen (Du nämlich nicht !) und die Berechnung der Polizei prüfen, wie die auf ein Tempo 100 km/h gekommen sind.
Zur Fristwahrung genügt es, wenn man formlos Widerspruch einlegt.
Begründen muss man nichts.
Das kann man später im Gerichtsverfahren machen, was sicherlich folgen wird. Der Richter dort muss dann die Beweise bewerten und auslegen.

MfG
duck313

mit Verlaub: das ist Unsinn

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Mir Verlaub: s.o.

man darf als Betroffener lügen, bis sich die Balken biegen - solange man damit keine Straftat begeht (z.B. jemanden anderes beschuldigen)

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Du fragst nach einem Beweis?
Natürlich gibt es den. Nennt sich Zeugenbeweis und ist gleich zweifach vorhanden.

Die Polizisten würden die Anzeige nicht gemacht haben wenn sie nicht auch bereit wären als Zeugen zur Verfügung zu stehen - das sicher auch vor Gericht.
Ob die 100km/h nun stimmen oder nicht, als Ergebnis wird dann, wenn es hier zu einem Bußgeld kommt, wohl ein Tatvorwurf von ca. 30km/h über dem Erlaubtem zu Buche schlagen.

Ein Geschwindigkeitsnachweis durch Nachfahren ist durchaus möglich, auch mit ungeeichtem Tacho.
Es reicht aus wenn es den Polizisten nicht möglich war das Fahrzeug mit 100km/h einzuholen, demnach muss der Vorausfahrende mindestens die selbe Geschwindigkeit gefahren sein.

Lügen darf man so viel man will, ob das hilft? Eher nicht…

Gruß Crack

Nein, den haltlosen Unsinn wird dir jeder halbwegs erfahrene Anwalt vor Gericht zerpflücken.

Das macht er wie?
Indem er physikalische Gesetze anzweifelt?
Wenn Du Dir mal verschiedene Urteile durchliest wirst Du feststellen das es immer auf den Einzelfall ankommt. Es ist also durchaus vorstellbar das ein Richter der Logik folgt und bei nicht geringer werdendem Abstand feststellt das Beide Fahrzeuge annähernd gleich schnell gewesen sein müssen. Rate doch mal warum hier mindestens 20% als Toleranzabzug angesetzt werden?

Und:
Bevor Du anderen vorwirfst Unsinn zu verbreiten, sollten dann nicht Deine eigenen Aussagen über jeden Zweifel erhaben sein?
Den Zeugenbeweis scheinst Du nicht zu kennen,
und eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist bei Dir eine Straftat?
Das zeugt nicht unbedingt von viel Fachwissen…

Gruß Crack

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