Schriftliche Mitteilung von Lehrerin

Muß der Grundschüler bei einer schriftlichen Mitteilung an die Eltern informiert werden?

Hallo,

bekamen heute ein Mitteilungsschreiben von der Schule bzw. der Lehrerin (Formular mit Möglichkeit zum ankreuzen für entweder eine Mitteilung, Verweis oder strenger Verweis). Mein Sohn, 9 Jahre, fiel aus allen Wolken da er nichts von einer schriftlichen Mitteilung an uns wußte. Der Grund Warum stand drinnen und haben wir auch schon mit Ihm geklärt.

Jetzt meine Frage: Muß der Schüler nicht informiert werden das da jetzt eine Mitteilung an die Eltern geht? Er wurde auch nicht zu dem „Fall“ ermahnt bzw. geschimpft, einfach nur lapidar der Kommentar von der Lehrerin: „Dann hast du halt keinen Bock mehr?“ (Er sagte in Sport, nachdem er etwas falsch gemacht hatte und auf Seite gestellt wurde, und dann wieder mitmachen sollte: „Jetzt hat er keinen Bock mehr“)
Oder sehe ich das jetzt etwas zu streng?

Schöne Grüße
SG

Muß der Grundschüler bei einer schriftlichen Mitteilung an die
Eltern informiert werden?

Wieso sollte er?
Die Eltern sind sorgeberechtig und nicht das Kind.
Und was hätte es auch geändert?

Oder sehe ich das jetzt etwas zu streng?

Das Schöne an der Schule ist: Es sind immer die Lehrer schuld!
Du kannst ja einfach mal mit der Leherin sprechen. Ganz nett und unverbindlich. Und dann könnt ihr euch, völlig ohne Rechtsgrundlage, auf einen gemeinsammen Weg einigen.

Gruß Jenny

Schöne Grüße
SG

Hallo,

Jetzt meine Frage: Muß der Schüler nicht informiert werden das
da jetzt eine Mitteilung an die Eltern geht?

das lässt sich vielleicht herausfinden, wenn Du das Bundesland nennst.

Gruß
Kreszenz

Moin!

Oder sehe ich das jetzt etwas zu streng?

Ich sehe das so:
Wenn man inhaltlich nichts kritisieren kann, dann hängt man sich gern an der Form auf.

Muß der Schüler nicht informiert werden das
da jetzt eine Mitteilung an die Eltern geht? Er wurde auch
nicht zu dem „Fall“ ermahnt bzw. geschimpft, einfach nur
lapidar der Kommentar von der Lehrerin: „Dann hast du halt
keinen Bock mehr?“

Der Junge hat sich falsch verhalten, nicht die Lehrerin.

Stell du dich doch mal in eine Klasse, wo ständig gestört wird oder die Schüler keinen Bock haben.
Und dann lass dir vorhalten, dass deine Disziplinierungsmaßnahmen nicht in Ordnung sind, weil du ein falsches Wort benutzt hast oder weil die Reihenfolge nicht stimmte oder du den Schüler erst fragen sollst, ob du seinen Eltern einen Verweis schicken darfst.

(Er sagte in Sport, nachdem er etwas falsch

gemacht hatte und auf Seite gestellt wurde, und dann wieder
mitmachen sollte: „Jetzt hat er keinen Bock mehr“)

Hätte sie ihn anschreien sollen?

Schickt doch einfach Schüler in die Schule, die gut erzogen sind, dann treten solche Probleme gar nicht erst auf.

Was spricht eigentlich dagegen, sich in Ruhe mit der Lehrerin darüber zu unterhalten?
Ach ja: Lehrer sind ja Monster, jedenfalls keine normalen Menschen.

*Sarkasmusmodus aus*

Gruß, Fo

Moin,

Jetzt meine Frage: Muß der Schüler nicht informiert werden das
da jetzt eine Mitteilung an die Eltern geht?

in NW nicht und ich fände es auch schon arg schräg, wenn es sowäre.

Oder sehe ich das jetzt etwas zu streng?

Ja.

Gandalf
kein Lehrer

Hi

Ich denke die Frage ist hier falsch gestellt.

Normalerweise sind schriftliche Verweise ja erst einmal ein Druckmittel: Benimm dich oder du bekommst einen Verweis!

In dem Fall scheint es wohl so gewesen zu sein, dass die Lehrerin darauf verzichtet hat die letzte Verwarnung auszusprechen und gleich zum Verweis überging.

Der Schüler hat dabei nicht geschnallt, dass er eine entscheidende Grenze längst überschritten hatte, weil er wohl weiterhin auf die „Endermahnung“ wartete und jetzt totaaal überrascht ist, das sein schlechtes Verhalten Konsequenzen hat.

lg
Kate

1 Like

Ich denke die Frage ist hier falsch gestellt.

Normalerweise sind schriftliche Verweise ja erst einmal ein
Druckmittel: Benimm dich oder du bekommst einen Verweis!

In dem Fall scheint es wohl so gewesen zu sein, dass die
Lehrerin darauf verzichtet hat die letzte Verwarnung
auszusprechen und gleich zum Verweis überging.

Es scheint so gewesen zu sein?
Das schließt du woraus?
Kann es sein, dass der Schüler vielleicht gar nicht alles erzählt hat?
Wie oft erlebe ich das…

Der Schüler hat dabei nicht geschnallt, dass er eine
entscheidende Grenze längst überschritten hatte, weil er wohl
weiterhin auf die „Endermahnung“ wartete und jetzt totaaal
überrascht ist, das sein schlechtes Verhalten Konsequenzen
hat.

Tja, wenn man eben Ermahnungen und Konsequenzen von zuhause nicht kennt und in den Augen der Eltern der Lehrer die Fehler macht - dann wundert einen das natürlich nicht mehr.

Gruß, Fo

1 Like

Erster und wichtigster Schritt
Hi!
Sprich doch einfach mit der Lehrerin. Vorurteilsfrei. Lass Dir erzählen, was vorgefallen ist.
Und sprich mit ihr darüber, was Deiner Meinung nach besser hätte laufen können. Z.B. dass Dein Sohn die „gelbe Karte“ wohl nicht mitbekommen hat.
Sprich mit Deinem Sohn, damit er in Zukunft da im richtigen Moment sein Verhalten ändern lernt.
Zwei Möglichkeiten:
(1)Die Lehrerin besteht auf der Richtigkeit ihres Verhaltens. Dann müsst ihr Euch eben darauf einstellen. Dein Sohn weiß jetzt, dass die „Mitteilungsschwelle“ der Pädagogin recht niedrig liegt bzw. unvorhersehbar schnell erreicht sein kann.
(2) Ihr einigt Euch irgendwo in der Mitte

Mal grundsätzlich: Eine Mitteilung - ja, und? Das ist ja kein Beinbruch. Dein Sohn hat sich daneben benommen und die Lehrerin wollte Dir das „mitteilen“. Fertig. Damit ihr zuhause drüber sprechen könnt. Ist geschehen und wird sich hoffentlich nicht wiederholen. So what?

Jetzt meine Frage: Muß der Schüler nicht informiert werden das
da jetzt eine Mitteilung an die Eltern geht? Er wurde auch
nicht zu dem „Fall“ ermahnt bzw. geschimpft, einfach nur
lapidar der Kommentar von der Lehrerin: „Dann hast du halt
keinen Bock mehr?“ (Er sagte in Sport, nachdem er etwas falsch
gemacht hatte und auf Seite gestellt wurde, und dann wieder
mitmachen sollte: „Jetzt hat er keinen Bock mehr“)

Wer weiß, was da vorher schon vorgefallen ist? Du warst nicht dabei. Und die Schilderungen Deines Sohnes sind wohl ein wenig subjektiv eingefärbt. Auch die Wahrnehmung der Lehrerin kann natürlich nicht gänzlich objektiv sein, aber es ist immerhin ihr Beruf. Ich würde, falls beide sehr abweichend die Situation darstellen, beiden zumindest gleiches Gewicht einräumen.

Grüße
kernig

Hi,

im UP steht „bekamen heute ein Mitteilungsschreiben von der Schule bzw. der Lehrerin (Formular mit Möglichkeit zum ankreuzen für entweder eine Mitteilung, Verweis oder strenger Verweis).“

Die UP sagt nicht, ob die Lehrerin was angekreuzt hat, oder ob sie als mutti da was ankreuzen soll. Sie schreibt aber die ganze Zeit ausschließlich von einer schriftlichen Mitteilung an die Eltern.

Dieser Fachbegriff existiert in Bayern. In Bayern handelt es sich bei der schriftlichen Mitteilung an die Eltern um keine Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahme, es ist als KEINE Strafe im normalen Sprachgebrauch. Es handelt sich um das, was viele Eltern sich auch hier im Forum so sehr wünschen: die rechtzeitige Information der Eltern, wenn was nicht läuft, BEVOR es richtig schiefgeht.
Vorausgesetzt, meinne Einschätzung des Bundeslandes (Bay) und der Sachlage (kleiner, nicht strafare REiberei) ist richtig oder zumindest nahe genug dran: Ich hätte es genauso gemacht. Die Lehrerin hat das Verhalten des Schülers zur Kenntnis genommen und akzeptiert, hält es aber nicht für richtig. Sie informiert die Eltern darüber, damit sie einschreiten können. Hätte sie den Schüler darüber informiert, wär vermutlich Chaos entstanden. Ein 9jähriger kennt den Unterschied zwischen einem Verweis und einer schriftlichen Mitteilung gar nicht (es scheitern ja gerade hier meherere Erwachsene).

die Franzi

Hallo,

Wer weiß, was da vorher schon vorgefallen ist? Du warst nicht
dabei. Und die Schilderungen Deines Sohnes sind wohl ein wenig
subjektiv eingefärbt. Auch die Wahrnehmung der Lehrerin kann
natürlich nicht gänzlich objektiv sein, aber es ist immerhin
ihr Beruf. Ich würde, falls beide sehr abweichend die
Situation darstellen, beiden zumindest gleiches Gewicht
einräumen.

Wir kennen hier nur die Sichtweise des Sohnes (bzw. der Eltern, „gefiltert“ durch die „Sichtwiese Sohn“). Mich würde die Geschichte aus der Persprektive der Lehrerin interessieren. Möglicherweise ist dem Sohn nur entgangen (warum auch immer), daß die Lehrerin ihn ermahnt und mit der Mitteilung an die Eltern gedroht hat.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Um bei der Frage zu bleiben, ich habe eine Rektorin (allerdings Mittelschule und nicht Grundschule) gefragt, und sie sagt nein, in Bayern muss man dn Schüler definitiv nicht informieren, wenn man - aus welchem Grund auch immer - an die Eltern schreibt,

Es ist natürlich üblich das dem Schüler zu sagen, schon wegen des erwünschten Disziplinierungseffekts, aber es ist nicht Vorschrift.

Gruss Armin.