Hallo,
Ich habe heute meine Tochter zum Training gefahren. Ich hielt auf einem Parkplatz mit Parkschein. Nahm den Trainingskoffer und schaffte meine Tochter zum Eingang. Als ich wieder kam, klebte eine schriftliche Verwarnung mit Schadensersatz in Höhe von 15 Euro an der Windschutzscheibe. Ausgestellt wurde die Verwarnung allerdings von einem Parkhaus Mitte und dem dazugehöhrigen Verein. Nun meine frage:
Darf ein Parkhaus und der dazugehöhrige Verein ein verwarngeld mit Schadensersatz ausstellen?
Im verwarngeld steht nur der aufgenommene Mitarbeiter mit einem abkürzel s.r. und eine unleserliche Unterschrift und kein zeuge ist angegeben.
Vielen dank für eure hilfe