Schriftliche verwarnung mit schadensersatz

Hallo,

Ich habe heute meine Tochter zum Training gefahren. Ich hielt auf einem Parkplatz mit Parkschein. Nahm den Trainingskoffer und schaffte meine Tochter zum Eingang. Als ich wieder kam, klebte eine schriftliche Verwarnung mit Schadensersatz in Höhe von 15 Euro an der Windschutzscheibe. Ausgestellt wurde die Verwarnung allerdings von einem Parkhaus Mitte und dem dazugehöhrigen Verein. Nun meine frage:
Darf ein Parkhaus und der dazugehöhrige Verein ein verwarngeld mit Schadensersatz ausstellen?
Im verwarngeld steht nur der aufgenommene Mitarbeiter mit einem abkürzel s.r. und eine unleserliche Unterschrift und kein zeuge ist angegeben.

Vielen dank für eure hilfe

Hallo jmojote,

zunächst der obligatorische Hinweis, dass ich zur Erteilung verbindlicher Rechtsauskünfte nicht befugt bin. Insoweit sind nachfolgende Angaben meine ganz persönliche Meinung.

Auf die Frage selbst kann ich allerdings nicht vollständig antworten, weil wichtige Informationen fehlen. Es kommt nämlich zunächst darauf an, ob sich der Parkplatz im öffentlich-rechtlichen, im sog. öffentlich tatsächlichen oder im privaten Verkehrsraum befindet. Handelt es sich um privaten Verkehrsraum darf der Eigentümer auch bestimmen, welche „Spielregeln“ gelten.

Viele Grüße

colonia-matthes