Hallo Strunz,
ich habe heute nun meine letzte Abiturarbeit geschrieben in
Rheinland-Pfalz. Nun beschäftigt mich das Problem, falls ich
die Abiturarbeit des Abgestuften LKs mit 0 Punkten geschrieben
haben sollte, kann ich diese 0 Punkte dann mit einer
Mündlichen Nachprüfung in diesem Fach verbessern oder ist man
automatisch direkt durchgefallen sobald 0 Punkte auftauchen in
der schriftlichen Abiturprüfung des abgestuften LK’s!?
Du kannst erst mal Luft holen: wegen der 0 Punkte bist du noch lange nicht durchgefallen. Die Regelung in RLP geht so:
1.)Du musst in deinen 4 Prüfungsfächern (also die beiden nicht abgestuften LKs, der abgestufte LK und das 4. mündliche Prüfungsfach) insgesamt 100 Punkte erreichen. Dabei zählt jeweils die Leistung in der Abiturprüfung vierfach und die Zeugnisnote aus 13 (die du noch nicht hast) einfach.
2.) Du musst in mindestens zwei der vier Fächer mindestens 25 Punkte erreicht haben, davon mindestesns einmal im nichtabgestuften Bereich. Auch hier gilt wieder: Abinote mal 4 plus 13er Zeugnisnote.
3.) Du kannst in jedem deiner 3 LKs eine freiwillige mündliche Prüfung machen, in der du dich verbessern aber auch verschlechtern kannst. Wenn du genullt hast, kannst du dich nicht verschlechtern.
Falls du jetzt also tatsächlich den abgestuften Kurs genullt hast, in den anderen 3 Fächern aber gut genug bist, macht das nichts - naja, es drückt natürlich den Schnitt, aber du fällst nicht durch.
Mein Ratschlag: warte den 26.2. ab. Dann weißt du erstens deine schriftlichen Noten aus der Prüfung und zweitens deine 13er Noten. erst dann ist klar obs brennt oder nicht. Dich auf eine Zusatzprüfung in deinem vielleicht genullten Fach vorzubereiten ist allerdings sicher nicht verkehrt.
Weil
auf der Seite des Ministeriums steht nur das man keine 0
Punkte in den 4 Prüfungsfächern in der 13 haben darf. Sonst
finde ich da nichts. Und habe in vielen Foren rum gelesen, nur
jeder sagt was anderes.
Danke schon mal für Ihre Hilfe.