Schriftliches Abitur verpasst in Hessen

Hallo,

wegen persönlichen Gründen konnte ich im 2012 das Abitur nicht vollständig absolvieren und habe einen Extratermin bekommen.
Leider habe ich den Termin verpasst und die Schule meinte, dass ich wegen einer schriftlichen Prüfung das Abitur nicht bestanden habe.

Ist es aber nicht so, dass ich für diesen Fach 0 Pkt. bekomme und weitere mündliche Prüfungen teilnehmen kann?

Ich kenne mich leider zu wenig mit Abiturregelungen und im Internet finde ich keine passende Regelungen für mich.
 
Kennt einer eine Seite, wo solche Regelungen draufstehen?

Ich bin momentan verzweifelt, da mein Abitur gefährdert ist…

Bitte um eure Hilfe!!!

LG

Rufen Sie die Rechtsabteilung der vorgesetzten Dienstbehörde an (also nicht dieSchule selbst). Das Sekretariat der Schule hat dieTel.nr. 
Wenn’s da nicht weitergeht, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Schul- und Prüfungsrecht - auch telefonisch - für eine sog. Erstberatung. Honorarsätze für Erstberatungen sind erschwinglich, und ihre Höchstgrenze ist gesetzlich festgelegt.

Das hessische Schulrecht findet man im Internet auf der Seite
https://kultusministerium.hessen.de/ dann unter Schulrecht

Hallo,
Deine Frage wird in §30 der Oberstufen- und Abiturverordnung beantwortet. Dieses Dokument findest Du auf www. kultusministerium.hessen.de/schule/schulrecht.

Gruß
Jobie

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/fi…

meinen Sie hier? Denn genaue Antwort habe ich leider nicht gefunden…

Hat sich schon erledigt. Danke!

Die obigen Antworten gelten aber erst einmal für Hessen. Ansonsten - also bei einem anderen Bundedesland - bitte auf der Internetseite des entsprechenden Kulturministerium unter „Abitur“ nachschauen. Meist gibt es einen Rechttext, der der hess. Oberstufen- und Abiturverordnung entspricht. Viel Erfolg! Charley

Hi

Leider habe ich den Termin verpasst

Ja, klar, so 'ne Abiturprüfung kann man schon mal verpassen. Is ja nix besonderes.
Viel Freude im Leben wünscht
Branden

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/fi…

meinen Sie hier? Denn genaue Antwort habe ich leider nicht gefunden…

Ja, weil er nicht das Schulgesetz, sondern die Oberstufen- und Abiturverordnung gemeint hat. Das findet man ziemlich schnell beim googeln: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t…