Sie hatten es angedeutet. Bahavlio (oder so ähnlich) sagte
ausdrücklich, daß es überhaupt keinen unterschied zwischen
private Wohnung und sonstigen Einrichtungen gibt.
Benvolio. Es heißt Benvolio. Jetzt sag bloß, du kennst diesen Namen nicht!
Deine Frage ist von 11:09 Uhr. Genau 30 Minuten später habe ich als erster geantwortet und geschrieben:
„Ausnahme ggf. bei Behörden.“
Damit ist das hier wohl widerlegt:
„Bahavlio (oder so ähnlich) sagte ausdrücklich, daß es überhaupt keinen unterschied zwischen private Wohnung und sonstigen Einrichtungen gibt.“
Im übrigen, bin ich überzeugt, daß es nicht daran liegt, daß
es Einrichtung ist, die von einer Kommune betrieben wird,
sondern der Grund hierfür darin zu suchen ist, daß die
Einrichtung von jeder beliebigen, fremden Person besucht
werden kann, dh. öffentlich zugänglihc ist.
Wenn du davon überzeugt bist, wirst du diese Ansicht wohl nicht hinterfragen. Und wenn du sie nicht hinterfragst, wirst du niemals lernen, dass sie falsch ist. Dafür können wir hier aber nichts. Wir haben dir erklärt, wie es sich rechtlich verhält. Wenn du meinst, es besser zu wissen, sei es; aber was genau willst du dann noch von uns? Ich jedenfalls nehme schulterzuckend zur Kenntnis, dass du meinst, es besser zu wissen als die gesamte Rechtsprechung und die Jurisprudenz. Aha. Schön für dich. Viel Spaß vor Gericht dann!
Auch hierzu meine
ich ein Urteil gelesen zu haben, so exakt dies drinnen stand.
Ich werde es nachreichen, wenn ich es finde.
Das ist eine gute Idee. Dann wird man dir genau erklären können, worin dein Denkfehler liegt. So ist es Stochern im Nebel.
Desweiteren habe ich nach Begründungen gefragt und was
passiert: ich werde hier auf diese Weise angefahren mit
anderen Rechtsauffassungen, die keinerlei Begründungen
enthalten!!!
§ 903 BGB. Jeder kann mit seinem Eigentum machen, was er will, und andere von der Einwirkung darauf ausschließen.