Schritt fahren auf Mitarbeiterparkplatz?

In der Einfahrt zu unserem Mitarbeiterparkplatz hängt ein Schild „Schritt fahren“. Eine sehr genaue nervige Kollegin hat bei mir bemängelt dass ich mich nicht immer daran halte. (Ich muss gestehen dass ich manchmal kurz vor dem Tor zu Ausfahrt beschleunige, heißt auf den letzten 20 m, und das ist genau der Bereich den sie von ihrem Bürofenster aus überblicken kann) Meine Frage: könnte eine Geschwindigkeitsüberschreitung arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich haben?

Dank für die Antworten

Hallo,

In der Einfahrt zu unserem Mitarbeiterparkplatz hängt ein
Schild „Schritt fahren“.

Hier gibts grundsätzlich nicht mal die Juristen-Antwort: Kommt darauf an! Stünde auf dem Schild „… bis auf die letzten 20m“, könnte man vielleicht damit durchkommen. Gehen da zusätzlich auch Fussgänger her, tritt die Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers ein und er bestimmt, wer sich wie zu verhalten hat (da bestimmt nicht mal der Betriebsrat mit- - es geht um Verkehrssicherungspflichten und nicht um Regelungen nach §80 des Betriebsverfassungsgesetzes).
Ist also klar, dass „Schritt fahren“ nicht eingehalten wurde, gibt es eine Ermahnung, dann Abmahnung, dann …

Und noch eins kommt dazu: wenn ich auf den letzten 20 m doppelt so schnell fahre wie erlaubt, bin ich ungefähr 0,4 Sekunden schneller zu Hause. Ob das wirklich Ärger mit dem Arbeitgeber (oder einer vielleicht nervigen Kollegin) wert ist …

rambam

Hallo,

sicherlich kann die Kollegin Geschwindigkeit schlecht einschätzen, daher dürften arbeitsrechtliche Maßnahmen schlecht vor dem Arbeitsgericht bestand haben. Problem ist natürlich wie immer, wer weiß schon wie es vor Gericht ausgeht. Vor Gericht und auf hoher See ist man leider in Gottes Hand. Im grunde hast Du auch sehr wenig davon, durch eventuelle Überschreitung der Vorschriften das Arbeitsverhältnis zu belasten. Fahr auch die letzten Meter langsam, stell Dir vor, es passiert wirklich mal etwas, dann ziehst Du auf jeden Fall den Kürzeren.

MfG

Klaus

Wenn hierzu nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist, m.En. nicht. Ausser natürlich es wird dem Chef weitergetragen und dieser kann dann möglicherweise eine Abmahnung erteilen, da dies wohl Betriebsgrundstück ist und hier auch die Regeln gelten.

Wie wäre es denn mit langsam fahren? Es sind doch nur 20 Meter? Dann erspart man sich vielleicht vieles

Hallo Batman,
also beim besten Willen, ich glaube nicht das hieraus Konsequenzen zu befürchten sind.
1.) Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Arbeitsvertrag etwas über die Parkplatzbenutzung steht. Also verstösst Du auch nicht gegen den Arbeitsvertrag.
Im Falle eines Unfalls kann ich mir vorstellen, dass Du Konsequenzen zu befürchten hast, weil Du gegen die Strassenverkehrsordung verstösst. Allerdings hat das mit Deinem Arbeitsplatz absolut nicht zu tun.
Also, fahre weiter und pass auf das es nicht knallt.
Gruß Volker ( Kaktus )

Steht an den Mitarbeiterparkplatz ein Schild worauf steht das hier die StVO gilt? Nämlich Verkehrsrecht und Arbeitsrecht sind zwei Paar Schuhe.
Handelt es sich tatsächlich um Firmeneignes Gelände und Eigentümer ist der AG und bewegst du dich während der Arbeitszeit so darauf, so denke ich das eine Abmahnung aus diziplinarischen Gründen bei Gefährdung Dritter vielleicht möglich sein könnte.

Grüsse

Bitte daran halten, man müsste dich zwar erst mal ermahnen bevor man größere Geschütze auffährt, aber bei Böswilligkeit ist schnell eine gefährdung für andere Mitarbeiter konstruiert und dann muss der Arbeitgeber handeln - das sind ein paar gewonnene Sekunden nicht wert!

Gruß Bettina

Auf jeden Fall! Der Arbeitgeber hat auch auf dem Mitarbeiterparkplatz Hausrecht und wenn er beschließt, dass da nur Schritttempo gefahren werden darf, hat sich jeder Mitarbeiter daran zu halten. Eine Abmahnung ist dafür sicherlich irgendwo schon mal ausgesprochen worden.
Nun ist die Kollegin nicht der Arbeitgeber und ich kann natürlich nicht einschätzen, wie es um Euer Arbeitsklima bestellt ist, aber vielleicht solltest Du sie mal mit einem Blümchen oder ein wenig Konfekt überraschen, ein wenig um Verständnis werben dass Du schnell nach Hause möchtest und Besserung geloben. So ein kollegiales Gespräch sorgt meistens für gute Stimmung und ist der gegenseitigen Nachsicht förderlich.

Hallo, ja eine abmahnung, könnte passieren.
Gruss Mäggi

Hallo batman1610.

Ihr verhalten ist nur menschlich und vollkommen nachvollziehbar. Leider sieht es aber so aus, dass wenn es die Geschäftsleitung ganz genau nimmt, Sie (im Extremfall) mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen (Mündliche Ermahnung, Abmahnung). Ob dieser Sachverhalt wirklich zu einer Kündigung führen kann, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann es mir ehrlich gesagt aber nicht vorstellen.

Falls Ihre Kollegin nicht aufhört herumzunörgeln, so könnten Sie der Geschäftsleitung einmal vorschlagen das Arbeitspensum der Kollegin zu erhöhen, da sie offenbar so viel Zeit hat dass sie öfter mal aus dem Fenster schauen bzw. andere Arbeitskollegen überwachen kann.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
fwbr2006

Hallo batman,
Ihr Arbeitgeber hält sich an seine Fürsorgepflicht und stellt ein Schild auf, in dem er darauf hinweist, dass hier gesonderte Nutzungsvorschriften gelten. Also ist es für sie bindend, denn auf Firmenparkplätzen gilt nicht zwangsläufig die STVO, selbst wenn darauf hingewiesen wird.
Aus meiner Sicht ist ihr Arbeitgeber berechtigt Ihnen eine Abmahnung bei Zuwiderhandlung auszusprechen, da ihr Verhalten zu einer Gefährdung anderer Mitarbeiter auf dem Privatgelände des Firmeninhabers darstellt.

Ich weise darauf hin, dass dieses keine Rechtsberatung ist.

Liebe Grüße
Ice

Hallo batman1610,
ich bin kein Experte in dieser Materie.
Rein allgemein gesehen, wenn es dort heisst: „Schrittgeschwindigkeit“, dann soll man sich daran halten. Es ist nämlich „Betriebsgelände“ (nehme ich an…) und der Eigentümer darf dort die Regeln definieren. Würde im schlimmsten Falle vielleicht eine Abmahnung bedeuten…
Zu der Kollegin: Hat sie ein Radarmessgerät in den Augen? Auch wenn sie gute Augen haben sollte, sollte sie sich (und ich denke auch kein anderer Mensch) anmassen per Blickaufnahme die Geschwindigkeit zu schätzen/messen. Es sei denn, Du lieber batman1610, bist auf den letzten 20m Vollgas gefahren… :wink:

Gruss

Wagner

Hallo batman1610,
eine arbeitsrechtliche Konsequenz könnte das schon haben, bin ich der Meinung. Denn das angeblich zu schnelle Fahren könnte man Auslegen als nicht Einhalten von zum Schutze der AN getroffene Regelungen auf dem Werksgelände ansehen. Es ist eine Behauptung das Sie zu schnell fahren, das muss erstmal bewiesen werden.
Ein Rat von mir: Wenn man weiß, dass dort jemand sitzt dem man nicht wohlgesonnen ist, einfach runter vom Gas. Die letzten 20 m schneller zu fahren bringt doch zeitlich nichts.
Gruß
Jürgen

Leider weiß ich das nicht genau. Aber da es sich um Firmengelände handelt, fließen die dort angegebenen Vorschriften mit in die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Firma mit ein. Und somit hat ein Verstoß dagegen natürlich auch die entsprechenden Konsequenzen. Allerdings müssen mind. 2 Er / Abmahnungen erfolgen, bevor es zu ernsthaften Folgen kommt.

Die meisten Firmen sehen solche „Parkplatzvergehen“ in der Regel nicht besonders eng, blöd natürlich wenn sich jemand beschwert… dann „müssen“ sie dem nachgehen.

Hallo,
könnte natürlich Konsequenzen haben und zwar von A bis Z.