Hallo,
gerade habe ich bei GMX gelesen, daß Verfassungsrechtler Schröders Vorgehen bei der ‚Vertrauensfrage‘ für problematisch halten.
http://www.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland…
Verschiedene Abgeordnete haben ja wohl beim Verfassungsgericht geklagt.
Was würde passieren, wenn die erfolgreich sind? Bliebe Schröder dann zwangsweise Bundeskanzler? Wem nützt das?
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
vorab. Bisher hat noch kein Abgeordneter geklagt. Das wäre auch Geld- und Zeitverschwendung. Zuerst einmal muss abgewartet werden, ob der Bundespräsident Neuwahlen anordnet oder nicht. Erst wenn er Neuwahlen anordnet, kann geklagt werden. Derzeit müssten Klagen als unbegründet abgewiesen, weil noch nicht über Neuwahlen entschieden ist.
Grüsse Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke owT
Danke, Gruß, Rainer
Und was wenn?
N`Abend!
Und was passiert denn, wenn
- keine Neuwahlen angeordnet werden
oder - eine Klage erfolgreich ist und die Vertrauensfrage etc. als unzulässig erklärt werden?
Das beschäftigt mich schon die ganze Zeit. Eine andere Frage, die ich mir stelle, ist: Was passiert, wenn die CDU die evtl. Wahl verliert? Also das Ergebnis kaum anders ist, als bei der letzten Wahl?
Lg,
Nic
Hi Nic,
Und was passiert denn, wenn
- keine Neuwahlen angeordnet werden
oder- eine Klage erfolgreich ist und die Vertrauensfrage etc. als
unzulässig erklärt werden?
Das war meine ursprüngliche Frage.
Das beschäftigt mich schon die ganze Zeit. Eine andere Frage,
die ich mir stelle, ist: Was passiert, wenn die CDU die evtl.
Wahl verliert? Also das Ergebnis kaum anders ist, als bei der
letzten Wahl?
Das ist unwahrscheinlich. Die CDU gewinnt, das halte ich für sicher.
Es ist aber durchaus denkbar, daß CDU/CSU und FDP keine Regierungsmehrheit zusammen bekommen und wir mit einer großen Koalition leben müssen. Merkel, Stoiber und Schröder zusammen, Frau Merkel als Kanzlerin. Das würde ich für ein Horrorszenario halten, ist aber realistisch. Nähern wir uns dem Ende des Sozialstaates? Nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft, nur noch Marktwirtschaft.
Gruß, Rainer
es regt mich auf!
Hallo,
ausweislich Deiner ViKa bist Du BWL-Student. Das bedeutet, Du hast irgendwann und irgendwo einen Schulabschluß „Abitur“ errungen.
Normalerweise hat man an höheren Lehranstalten in Deutschland jahrelang ein Fach, das sich „Sozialkunde“ oder ähnlich nennt.
Alles, was Du fragst, hast Du in diesem Fach sicher mehrfach vermittelt bekommen.
Und was passiert denn, wenn
- keine Neuwahlen angeordnet werden
Neuwahlen werden nicht angeordnet.
In der gerade aktuell diskutierten Lage ist es so, daß der Bundeskanzler eine Abstimmung im Bundestag beantragt hatte, daß der Bundestag ihm das Vertrauen aussprechen möge.
Dieses Vertrauen ist ihm nicht ausgesprochen worden.
Auf Grund der besonderen Bedeutung einer Vertrauensfrage kann der Bundeskanzler nach einer verlorenen Vertrauensfrage den Bundespräsidenten bitte, das Palament aufzulösen.
Der Bundespräsident hat in Deutschland relativ wenig politische Einflußmöglichkeiten - die Kompetenz, das Palament aufzulösen, wenn ein Kanzler eine Vertrauensfrage verloren hat, ist eine der wenigen wichtigen Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Bundespräsidenten zukommen.
Der Bundespräsident wägt nun bestimmte Faktoren ab und kann als Ergebnis dieser Abwägung den Bundestag auflösen und Neuwahlen anberaumen. Für die Abwägung hat er 21 Tage Zeit. Sollte er zu dem Schluß kommen, den Bundestag aufzulösen, müssen die Neuwahlen spätestens 60 Tage nach seiner Entscheidung stattfinden.
oder
2. eine Klage erfolgreich ist und die Vertrauensfrage etc. als
unzulässig erklärt werden?
Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde sich nicht gegen die Vertrauensfrage richten, sondern ggf. gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, Neuwahlen anzuberaumen.
Die bedeutet, die „Vertrauensfrage“ ist für das BVG nicht relevant, sondern höchstens die Konsequenz, die der Bundespräsident (nachdem er vom Bundeskanzler um die Auflösung des Bundestages gebeten wurde) gezogen hat.
Details zu den verfassungsgemäß vorgesehenen Prozeduren „Mißtrauensvotum“, „konstruktives Mißtrauensvotum“, „Vertrauensfrage“, sowie den Institutionen dieses Staates wie „Bundeskanzler“, „Bundespräsident“, „Bundesverfassungsgericht“ kannst Du in einem kleinen Heftchen namens „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ nachlesen. Dieses Heftchen hast Du vermutlich in der 10. Gymnasialklasse mal geschenkt bekommen, aber offensichtlich nie gelesen.
Grüße
mhg
PS.: wieder ein Grund mehr für die These, daß das allgemeine Wahlrecht ein Irrtum ist
Das beschäftigt mich schon die ganze Zeit. Eine andere Frage,
die ich mir stelle, ist: Was passiert, wenn die CDU die evtl.
Wahl verliert? Also das Ergebnis kaum anders ist, als bei der
letzten Wahl?Lg,
Nic
Hi Martin,
danke für den Nachhilfeunterricht. Als 52jähriger Ex-Ossi muß ich mich ja von Deinem Kommentar ‚das mußt Du wissen‘ nicht angesprochen fühlen. (obwohl ich im GG schon ‚geblättert‘ habe, aber auswändig gelernt habe ich es nicht. )
Die Frage, was passiert, wenn es nicht zu Neuwahlen kommt, muß Schröder dann gegen seinen Willen weiter ‚wurschteln‘, ist immer noch nicht beantwortet.
Zur weiteren Erklärung: Meine Frage beinhaltet die Unterstellung, daß Schröder sein Vorgehen so abgestimmt haben könnte, daß Neuwahlen in jedem Fall nicht stattfinden werden und er so 1.) regulär weiter regiert und 2.) Für ein paar Monate die Kritik an seiner Politik in den Hintergrund gedrängt wird, weil alle nur noch über Neuwahlen reden, die es ohnehin nicht geben wird.
Wäre so etwas möglich?
(Ja, ich traue unserem Bundeskanzler so einiges an Tricks zu. )
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
man kann Dir sicher nicht vorwerfen, daß Du die Bildungsangebote der Schule in Bezug auf verfassungstechnische Dinge nicht angenommen hast, aber vorwerfen kann man dir aber schon, daß Du über die Grundzüge des Staates, in dem Du lebst, nicht ausreichend informiert hast. Und ich frage mich ernstlich, wie jemand in diesem Staat wählen kann und wählen darf, der nicht über die Grundsätze und Grundzüge des Funktionieren dieses Staates ausreichend im Bilde ist …
Die Frage, was passiert, wenn es nicht zu Neuwahlen kommt, muß
Schröder dann gegen seinen Willen weiter ‚wurschteln‘, ist
immer noch nicht beantwortet.
Wenn Neuwahlen entweder durch den Bundespräsidenten NICHT angesetzt werden, er also den bestehenden Bundestag nicht auflöst, oder eine durch den Bundespräsidenten getroffene Entscheidung, den Bundestag aufzulösen, vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, dann bleibt der legitime, weil gewählte Bundestag in seinem Status.
Dies bedeutet zunächst, daß die gewählte Mannschaft aus Kanzler und Ministern im Amt bleibt.
Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die machen weiter wie bisher (mit Pleiten und undurchdachtem Kram hat die Mehrheit des Bundestages auch die letzen 7 Jahre gut leben können),
- es gibt ein konstruktives Mißtrauensvotum bei dem ein anderer Kanzler bzw. Kanzlerin gewählt wird (unwahrscheinlich auf Grund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse)
- der Bundeskanzler tritt zurück. Dieses Verfahren wäre in der jetztigen Situation sicherlich das angemessenere gewesen, war aber politsch nicht gewollt.
Tritt der Bundeskanzler zurück, ist der Bundestag gefordert, einen neuen Bundeskanzler zu wählen. Dieses Procedere kann sich über mehrere Wahlgänge hinziehen, es muß also nicht sofort im ersten Versuch ein neuer gefunden werden. Die Details sind recht kompliziert was Fristen etc. betrifft.
Kann nach, soweit ich weiß, drei Wahlgängen kein neuer Bundeskanzlergewählt werden (weil keiner die erforderliche Mehrheit bekommt) gibt es wiederum einen Weg, den Bundestag aufzulösen um eine stabile Mehrheit (und dadurch einen Bundeskanzler) zu erreichen.
Zur weiteren Erklärung: Meine Frage beinhaltet die
Unterstellung, daß Schröder sein Vorgehen so abgestimmt haben
könnte, daß Neuwahlen in jedem Fall nicht stattfinden werden
und er so 1.) regulär weiter regiert und 2.) Für ein paar
Monate die Kritik an seiner Politik in den Hintergrund
gedrängt wird, weil alle nur noch über Neuwahlen reden, die es
ohnehin nicht geben wird.
Wäre so etwas möglich?
Den Versuch, das möglichst unschädlich für die eigene Person abzuwickeln hat Schröder sicher unternommen.
Durch die bestehenden Verhältnisse im Beziehungsgeflecht BundestagBundesrat hat die Rot-Grüne Chaostruppe aber kaum Gestaltungsraum mehr, da alles, was sie machen durch die nicht minder verantwortungslosen Schwarz-Gelben im Bundesrat abgebügelt wird.
Einen Minimalrest an Verantwortungsbewußtsein kann man Schröder also bei gutem Willen zugestehen: es ist besser, das Land in dieser schwierigen Zeit an die zu „übergeben“ die dann alle relevanten Verfassungsorgane bestimmen und wenigstens für ca. 2 Jahre ihre Politik umsetzen können.
Zu Deinem Punkt 2:
Es kann, wenn sich an den Mehrheitsverhältnissen nichts ändert, nicht regiert werden. Im Bundestag haben die R-G-Chaoten eine solide Mehrheit, im Bundesrat die Opposition.
Leider ist es nicht mehr so, daß Politiker ihre Verantwortung für das Land wahrnehmen, sondern es werden sogenannte Parteiinteressen durchgepresst. Wohin das dieses Land führt, kannst Du Dir jeden Monat in der Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit ansehen.
(Ja, ich traue unserem Bundeskanzler so einiges an Tricks zu.
)
Ich traue diesem Kerl und seiner Sozialdemokratischen Kamarilla nebst den sogenannten „Grünen“ nicht nur Tricks, sondern jede nur denkbare Sauerei zu. Aber das hat nichts damit zu tun, daß es für Situationen wie diese gewisse verfassungstechnische Vorgaben gibt. Aber auch wenn man die Verfassung technisch einhält, heißt das noch lange nicht, daß man mit der Verfassung nicht Schlitten fahren kann - und das ist ein Jammer.
mhg
Was mich aufregt…
Hi,
Was mich aufregt ist deine unverschämte art, jemandem mangelnde bildung in verfassungsrecht vorzuwerfen…
Vielleicht hast du selbst ja mal unser GG gelesen, was aber mitnichten gleichzusetzen ist mit „verfassungsrecht“.
Natürlich kann das BVG (bei klage) auch die verfassungsmäßigkeit der vertrauensfrage ansich anzweifeln (wie '82 geschehen). Diese prüfung nimmt nun zunächst der bundespräsident vor.
Vielleicht solltest du mal den vorgang BVerGE 62,1 studieren, bevor du anderen erzählst, in wie weit ihr schuische bildung gefruchtet hat…
Schönes WE
Alex
Hallo Martin,
man kann Dir sicher nicht vorwerfen, daß Du die
Bildungsangebote der Schule in Bezug auf verfassungstechnische
Dinge nicht angenommen hast, aber vorwerfen kann man dir aber
schon, daß Du über die Grundzüge des Staates, in dem Du lebst,
nicht ausreichend informiert hast. Und ich frage mich
ernstlich, wie jemand in diesem Staat wählen kann und wählen
darf, der nicht über die Grundsätze und Grundzüge des
Funktionieren dieses Staates ausreichend im Bilde ist …
danke für Dein Vertrauen. Ist Dir bewußt, daß ich das GG deutlich besser kenne, als die Meisten von denen, die hier aufgewachsen sind?
Noch mal im Klartext für Dich zum Mitschreiben.
Was, wenn Herr Schröder vorsätzlich einen verfassungswidrigen Weg gewählt hätte um Neuwahlen zu verhindern und nur ein paar Wellen verursacht hat, um von der aktuellen Politik abzulenken?
Gruß, Rainer
Ganz ruhig!
Hallo.
ausweislich Deiner ViKa bist Du BWL-Student. Das bedeutet, Du
hast irgendwann und irgendwo einen Schulabschluß „Abitur“
errungen.
Das hast Du korrekt erfasst!
Normalerweise hat man an höheren Lehranstalten in Deutschland
jahrelang ein Fach, das sich „Sozialkunde“ oder ähnlich nennt.
Alles, was Du fragst, hast Du in diesem Fach sicher mehrfach
vermittelt bekommen.
Wenn Du es wissen willst: In der Schule hatten wir nie ein Fach mit dem Namen „Sozialkunde“. Im Geschichtsunterricht haben wir uns allerdings mit dem Grundgesetz beschäftigt. Aber viel mehr darüber habe ich im Studium gelernt (ja, man soll es nicht für möglich halten, aber manche lernen auch was im Studium…).
Und was passiert denn, wenn
- keine Neuwahlen angeordnet werden
Neuwahlen werden nicht angeordnet.
In der gerade aktuell diskutierten Lage ist es so, daß der
Bundeskanzler eine Abstimmung im Bundestag beantragt hatte,
daß der Bundestag ihm das Vertrauen aussprechen möge.
Dieses Vertrauen ist ihm nicht ausgesprochen worden.
Auf Grund der besonderen Bedeutung einer Vertrauensfrage kann
der Bundeskanzler nach einer verlorenen Vertrauensfrage den
Bundespräsidenten bitte, das Palament aufzulösen.
Der Bundespräsident hat in Deutschland relativ wenig
politische Einflußmöglichkeiten - die Kompetenz, das Palament
aufzulösen, wenn ein Kanzler eine Vertrauensfrage verloren
hat, ist eine der wenigen wichtigen Gestaltungsmöglichkeiten,
die dem Bundespräsidenten zukommen.
Der Bundespräsident wägt nun bestimmte Faktoren ab und kann
als Ergebnis dieser Abwägung den Bundestag auflösen und
Neuwahlen anberaumen. Für die Abwägung hat er 21 Tage Zeit.
Sollte er zu dem Schluß kommen, den Bundestag aufzulösen,
müssen die Neuwahlen spätestens 60 Tage nach seiner
Entscheidung stattfinden.
Schön. Das ist nicht neu und steht auch so im Gesetz. Aber es beantwortet doch nicht meine Frage!
oder
2. eine Klage erfolgreich ist und die Vertrauensfrage etc. als
unzulässig erklärt werden?Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde sich nicht
gegen die Vertrauensfrage richten, sondern ggf. gegen die
Entscheidung des Bundespräsidenten, Neuwahlen anzuberaumen.
Die bedeutet, die „Vertrauensfrage“ ist für das BVG nicht
relevant, sondern höchstens die Konsequenz, die der
Bundespräsident (nachdem er vom Bundeskanzler um die Auflösung
des Bundestages gebeten wurde) gezogen hat.
Auch das sagt nichts darüber aus, was passiert, wenn das Verfahren oder eben Teile des Verfahrens für unzulässig erklärt werden. Was auch immer da entschieden wird. Die Frage ist: Was passiert, wenn der Bundestag nicht aufgelöst wird?
Details zu den verfassungsgemäß vorgesehenen Prozeduren
„Mißtrauensvotum“, „konstruktives Mißtrauensvotum“,
„Vertrauensfrage“, sowie den Institutionen dieses Staates wie
„Bundeskanzler“, „Bundespräsident“, „Bundesverfassungsgericht“
kannst Du in einem kleinen Heftchen namens „Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland“ nachlesen. Dieses Heftchen
hast Du vermutlich in der 10. Gymnasialklasse mal geschenkt
bekommen, aber offensichtlich nie gelesen.
Sicherlich kann man da die Gesetzesgrundlage nachlesen. Nur Gesetze bedürfen immer der Interpretation. Und Spezialfälle werden nicht in Gesetzen erfasst. Die aktuelle Situation ist aber so speziell, dass das Vorgehen von allen Seiten diskutiert und kritisiert wird. Eine ausreichende Antwort scheint also nicht in irgendwelchen Gesetzen zu finden zu sein.
PS.: wieder ein Grund mehr für die These, daß das allgemeine
Wahlrecht ein Irrtum ist
Entschuldige mal! Immerhin beschäftige ich mich mit dem Thema Politik!
Abschließend möchte ich hinzufügen, dass ich nicht auf persönliche Beleidigungen stehe und hoffe, dass Du das respektierst.
Gruß,
Nic
Hallo,
Und was passiert denn, wenn
- keine Neuwahlen angeordnet werden
oder- eine Klage erfolgreich ist und die Vertrauensfrage etc. als
unzulässig erklärt werden?Das beschäftigt mich schon die ganze Zeit. Eine andere Frage,
die ich mir stelle, ist: Was passiert, wenn die CDU die evtl.
Wahl verliert? Also das Ergebnis kaum anders ist, als bei der
letzten Wahl?
dann bleibt vorerst mal alles beim Alten. Die SPD wird angesichts der Änderungen, die sie bei einer Wiederwahl vornehmen will, ganz erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme bekommen, denn eines ist sicher, es ist kein Geld für Versprechungen da. Mit den rund 1,7 Milliarden aus der „Neidsteuer für Mehrverdiener“ wird man weder das Elternjahr finanzieren können noch eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes. Das Problem stellt sich auch bei der „Volkssozialversicherung“.
Die CDU wird dann wohl versuchen die Einzelmassnahmen zu verhindern. Ob ein Streit über Merkel beginnt bezweifle ich, soweit es nicht Herrn Stoiber betrifft. Er wird immer dazwischen kläffen.
Die CDU kann ein Problem mit dem Wahlprogramm, das am 12.07. vorgestellt werden soll, durchaus haben. Der politische Gegner wird natürlich - folgerichtig auch seine Recht - alles tun, um dem Volk die Belastungen durch die CDU darzustellen und die Geschenke, die dann kommen, wenn die CDU nicht regiert. Umgekehrt ginge es genauso.
Wer davon ausgehen muss, dass er nicht mehr gewählt wird, kann alles versprechen, denn einhalten muss er ja nichts. Die CDU muss daher dem Bürger die Wahrheit sagen, ihm erklären, was sie will, um den Bürger auf dem Weg zu den notwendigen Änderungen mitzunehmen. Dazu gehört auch, wenn ein Totalumbau des Steuersystems und der Wegfall der Subventionen oder deren teilweiser Abbau betrieben und die Sondertatbestände im Steuerrecht entfernt werden, dass dem Bürger erklärt wird, wie man eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung in das Gesamtkonzept einbindet. Denn alles kann derzeit möglich sein, aber keine Mehrbelastung unter dem Strich.
Grüsse Günter
Hi Martin,
danke für den Nachhilfeunterricht. Als 52jähriger Ex-Ossi muß
ich mich ja von Deinem Kommentar ‚das mußt Du wissen‘ nicht
angesprochen fühlen. (obwohl ich im GG schon ‚geblättert‘
habe, aber auswändig gelernt habe ich es nicht. )
Die Frage, was passiert, wenn es nicht zu Neuwahlen kommt, muß
Schröder dann gegen seinen Willen weiter ‚wurschteln‘, ist
immer noch nicht beantwortet.
Zur weiteren Erklärung: Meine Frage beinhaltet die
Unterstellung, daß Schröder sein Vorgehen so abgestimmt haben
könnte, daß Neuwahlen in jedem Fall nicht stattfinden werden
und er so 1.) regulär weiter regiert und 2.) Für ein paar
Monate die Kritik an seiner Politik in den Hintergrund
gedrängt wird, weil alle nur noch über Neuwahlen reden, die es
ohnehin nicht geben wird.
Wäre so etwas möglich?
(Ja, ich traue unserem Bundeskanzler so einiges an Tricks zu.
)
Hallo,
ich meine, dass sich hier - einshcl. meiner Person - keiner dazu äussern kann, was richtig und was falsch ist. Im Art. 68 sind die Regeln aufgestellt. Ob sie im Rahmen der Abstimmung im Bundestag unter Berücksichtigung der sonstigen Vorgänge im Land - der Bundespräsident hat ja nicht die bisherige Politik zu prüfen, sondern vor allem auch die Erklärung des Bundeskanzlers, ob er für künftige Fälle seine Mehrheit gesichert sieht - rechtlich korrekt sind, werden Fachleute entscheiden. Zwar ist derreit jeder von uns „Verfassungsrechtler“. Nur, es kommt nicht auf unsere Meinung, sondern auf die Entscheidung des Bundespräsidenten und letztlich, wird dessen Entscheidung angegriffen, auf das Bundesverfassungsgericht an.
Dass es wohl keien so einfache Sache wird als angenommen wurde zeigt sich doch auch daran, dass die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes sich öffentlich nicht äussern will - kann sie auch nicht bevor der Bundespräsident sich entschieden hat - oder geklärt ist, wer klagt - dass offenbar beim Bundesverfasusngsgericht der 18. September als Wahltermin durchaus als zweifelhaft gesehen wird.
Persönlich halte ich die Rede von Münte und das Angebot an Merkel, ein Misstrauensvotum einzureichen und Müntes Erklärung, dass Merkel dieses Misstrauensvotum verlieren wird, weil die beiden Fraktionen ( SPD und Grüne ) Schröder unterstützen und ihm vertrauen, als problematisch.
Ich hoffe nicht, dass die Aussage Müntes, die offensichtlich wohl abgewogen ist, eine Schmierenkomödie war und geplant war, ein solches Verfahren vor dem Bundesverfahrensgericht scheitern zu lassen, um die Abweichler in die eigenen Reihen zu zwingen.
Münte traue ich solche Manöver zu. Notfalls auf dem Rücken von Schröder. was dann bedueten würde, wenn das Bundesverfassungsgericht nein sagt, dass die SPD Schröder schlachtet. Fischer trauen ich dieses Spiel mit der Verfassung und den Bürgern auch zu. Mit Ausnahme von Schulz traue ich derartige Manöver der gesamten Führung der Grünen zu.
Grüsse Günter
Hallo Martin,
man kann Dir sicher nicht vorwerfen, daß Du die
Bildungsangebote der Schule in Bezug auf verfassungstechnische
Dinge nicht angenommen hast, aber vorwerfen kann man dir aber
schon, daß Du über die Grundzüge des Staates, in dem Du lebst,
nicht ausreichend informiert hast. Und ich frage mich
ernstlich, wie jemand in diesem Staat wählen kann und wählen
darf, der nicht über die Grundsätze und Grundzüge des
Funktionieren dieses Staates ausreichend im Bilde ist …danke für Dein Vertrauen. Ist Dir bewußt, daß ich das GG
deutlich besser kenne, als die Meisten von denen, die hier
aufgewachsen sind?Noch mal im Klartext für Dich zum Mitschreiben.
Was, wenn Herr Schröder vorsätzlich einen verfassungswidrigen
Weg gewählt hätte um Neuwahlen zu verhindern und nur ein paar
Wellen verursacht hat, um von der aktuellen Politik
abzulenken?
Hallo Rainer,
dann hätte Schulz recht. Der Bundestag wird von der SPD wie die Volksammer von der SED benutzt.
Mit einem ganz gewaltigen Unterschied. Nicht CDU/CSU, FDP und SPD werden dann gegen die PDS auftrumpfen, sondern der rechte Rand wird gegen CDU/CSU, FDP; PDS und SPD auftrumpfen. Eine Manipulation dieser Art unserer Verfassung - die Manipulation derzeit ist schon zu groß - wäre der Beginn des Endes. Zwar im Interesse der 68er, aber nicht der Demokraten.
Wir werden - zumindest hier im Westen - die WASG bekämpfen müssen. Niemand kann Interesse haben, dass eine Volkspartei wie die SPD derart in Schwierigkeiten gerät. Niemand. Mit einer reduzierten SPD wird auch das Gleichgewicht in DE zwischen den politischen Gruppierungen ins Wanken geraten. DE braucht eine große SPD. Ob als Regierung oder als Opposition. Die colorierte Partei im Bundestag hat bewiesen, dass es nicht nur bei der SPD ein historischer Irrtum war mit der Partei der Wohlgenährten und Egomanen eine Fraktion auf Bundesebene zu bilden. Es ist auch ein Irrtum in den Kommunen mit dieser Fraktion Zusammenarbeit zu pflegen. Ich halte nicht viel von der derzeitigen PDS, aber sie steht mir näher als diese colorierte Partei der Selbstdarsteller.
Wir erkennen doch bereits Vorgänge, die an Volksfront -Methoden reichen. Die Rechten wollen die WASG unterwandern und in ihrem Sinne beinflussen. Die Parteivorsitzende der colorierten Partei erklärt, dass man den Häuserkampf beherrscht, kündigt offen die Möglichkeit neuen Terrors an. Was sonst ist der Häuserkampf als der gewissenlose Terror eine politischen Gruppe.
Ich habe überlegt und wir arbeiten daran. Möglicherweise erstellen wir eine HP, die Häuserkampf-Spenden für die Grünen sucht. Dazu braucht man Steine, Messer, Knüppel und Sturzhelme, die direkt an die Zentrale der Grünen gesendet werden können. Anleitungen eines Mixgetränkes mit dem Namen eines russischen Staatsoberhauptes benötigt man für den Häuserkampf von aussen nicht.
Grüsse Günter
Da kann sich Schröder drehen und wenden wie er will, er wird sowieso losen. Er kürzt jedoch mit der Vertrauensfrage die Zeit ab, in der die SPD/Grünen ihre bundesweite Abstrafung durch die Wähler erfahren werden. Und das finde ich einen mutigen, aber wohl berechneten Zug. Das H.Schröder bereits um ca. 18.20 Uhr nach der NRW-Wahl seine Entscheidung bekannt gab, zeugt von Vorausplanung, ziemlich konstruiert.
Ich denke aber mal das kein Verfassungsgericht sich gegen die Entscheidung vom Bundespräsidenten (der ist ja wie eine Eintagsfliege, einmal im Leben etwas Wichtiges tun, außer auf Veranstaltungen präsent zu sein-der Köhler muß sich ja superwichtig vorkommen!)stellt, ansonsten würde die Deutsche Verfassung fast aus den Angeln gehoben.
Also, weg mit der SPD, die jetzt noch immer verzweifelt versucht, die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen-viel zu spät. Gerade jetzt wirken alle Versprechungen der SPD nur noch lächerlich, angesichts der anstehenden Neuwahlen. Wer fühlt sich da nicht verarscht, 8 Jahre nichts gerissen, und auf einmal haben sie das Programm!?
Würg!!!
Hallo Günter,
inzwischen wurde das Thema in der ARD-Presseschau diskutiert.
dann hätte Schulz recht. Der Bundestag wird von der SPD wie
die Volksammer von der SED benutzt.
meinst Du, das würde Herr Schröder stören? Wenn’ geht?
Mit einem ganz gewaltigen Unterschied. Nicht CDU/CSU, FDP und
SPD werden dann gegen die PDS auftrumpfen, sondern der rechte
Rand wird gegen CDU/CSU, FDP; PDS und SPD auftrumpfen. Eine
Manipulation dieser Art unserer Verfassung - die Manipulation
derzeit ist schon zu groß - wäre der Beginn des Endes. Zwar im
Interesse der 68er, aber nicht der Demokraten.
Ja, da stimme ich Dir zu.
Wir werden - zumindest hier im Westen - die WASG bekämpfen
müssen. Niemand kann Interesse haben, dass eine Volkspartei
wie die SPD derart in Schwierigkeiten gerät. Niemand.
Zu spät. Eine letzte Chance könnte die SPD in einer großen Koalition. Die beschädigung durch schröder wird in vier Jahren erst richtig sichtbar, wenn die SDP um 20% kämpfen muß.
Mit
einer reduzierten SPD wird auch das Gleichgewicht in DE
zwischen den politischen Gruppierungen ins Wanken geraten. DE
braucht eine große SPD. Ob als Regierung oder als Opposition.
Ja, sitimmt. Die gibt es aber nicht mehr. Das linksbündnis wird nicht in die Regierungsverantwortung kommen und kann deshalb Sprechblasen absondern, ohne Angst vor Konsequenzen haben zu müssen. Ich sehe das Linksbündnis als Drittstärkste Kraft, sogar über 10%. Gewöhn Dich schon mal an den Gedanken. In acht Jahren können die sogar vor der SPD liegen.
Deine Liebe zu den Grünen ist bekannt. Die entspricht etwa meinem Verhältnis zur FDP.
Gruß, Rainer
Hallo teaser,
am Sonntag kam das Thema auch im ARD-Presseclub kurz zur Sprache. Das Bundesverfassungsgericht wird sich danach wohl nicht gegen den Willen aller Parteien und die Mehrheit des deutschen Volkes stellen, es ist wohl eher dem Sinn und Inhalt als dem Buchstaben des Gestzes verpflichtet. Wir werden wohl Neuwahlen bekommen.
Also, weg mit der SPD, die jetzt noch immer verzweifelt
versucht, die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen-viel zu spät.
Gerade jetzt wirken alle Versprechungen der SPD nur noch
lächerlich, angesichts der anstehenden Neuwahlen. Wer fühlt
sich da nicht verarscht, 8 Jahre nichts gerissen, und auf
einmal haben sie das Programm!?
So sehe ich das auch. Schröder hatte genug Zeit, richtig zu handeln. Jetzt verbal eine Wende zu versuchen macht ihn höchstens unglaubwürdiger, schadet noch mehr. Die SPD wird lange brauchen, um sich von Schröder zu erholen.
Gruß, Rainer
Wer mit Polemik rumschmeisst…
…sollte sich wenigstens bemühen, die wenigen Dinge, die er zu wissen glaubt, richtig rüberzubringen:
Anleitungen eines Mixgetränkes mit dem Namen
eines russischen Staatsoberhauptes benötigt man für den
Häuserkampf von aussen nicht.
Molotow war Aussenminister!
Grüsse
Denis