Hallo,
angenommen die Schüler(innen) einer allgemein bildenden Schule in BaWü machen ein Praktikum (Bogi). Im Rahmen eines Elternabends weise die Lehrkraft darauf hin, dass der Abschluss einer Schülerunfallversicherung dafür zwingend erforderlich sei und teilt auch gleich die Anträge dafür aus.
Der Grund sei darin zu suchen, dass sonst keinerlei Versicherungsschutz bestünde.
Falls im Einzelfall der von ihm empfohlene Versicherungsantrag nicht unterschrieben würde, verlange er eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer privaten Unfallversicherung.
Frage: Greift hier nicht die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII § 2, Absatz 1, Nr. 8b)?
Danke und Gruß
Keki