Dank & Gruß
Ralf
Nein,
Ein befristeter Mietvertrag ist erstmal garnciht so einfach abzuschließen, da dieser bestimmte Kriterien erfüllen muss. Zweitens schützt er nicht vor Kündigung.
vor Kündigung schützt ein Kündigungsschutz wie z.B. Der Vermieter verzichtet für die Dauer von 2 Tagen (oder 200 Jahren) auf die Ordentliche Kündigung.
Ein befristeter Mietvertrag kann nur mit ganz wenigen Gründen seitens des VM gekündigt werden, z…B. austehende Mietzahlungen, ausstehende Kautionszahlung.
Wenn, dann geht das nur im gegnseitigen Einvernehmen oder per Aufhebungsvertrag dem der Andere natürlich zustimmen muß…
https://www.finanztip.de/mietvertrag/zeitmietvertrag/
ramses90
Problem ist nicht die Möglichkeit der Kündigung sondern erst mal den überhaupt wirksam abzuschließen. Leichter ist es, wenn die Kündigung beschnitten werden soll, einen „normalen Mietvertrag“ zu machen und in diesen das Kündigungsrecht seitens Vermieter zu beschneiden.
Da in der Frage leider keine Zielstellung formuliert wurde können wir darüber nur Spekulieren.
Wegen Eigenbedarf kündigen kann logischerweise ausschließlich der Vermieter. Auch kann er sich nicht etwa darauf berufen, dass die Befristung ungültig ist - er hat sie schließlich selber eingebaut.
Also: ja, die Befristung schützt vor einer Eigenbedarfskündigung.
nur indirekt denn die Befristung ist dafür dar, dass der Vermieter den Mietvertrag leichter auflösen kann - am Ende der Befristung. die Frist gibt die maximale Dauer des Mietverhältnisses an, Wenn der Befristugsgrund noch vorliegt. §575 BGB
Nein, ganz direkt.
Lies einfach mal:
https://www.finanztip.de/mietvertrag/zeitmietvertrag/
" Wer einen Zeitmietvertrag hat, muss in dieser Zeit nicht mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen."
Auch das ist falsch. Erstens wird der Vertrag nicht aufgelöst, sondern gekündigt. Und zweitens ist er das automatisch, wenn nichts dazwischen kommt.
Du ja, ich nicht!
ramses90
Ein Zeittmietvertrag heist so, da er eine Bestimmte Zeit Läuft. Danach ist erst mal Schluss mit dem Vertrag, ausser das vorhaben des Vermieters verzögert sich oder entfällt.
Daher hat er ja auch die zeitliche Befristung. Nur wenn der Grund der Befristung entfällt, dann wird dieser zu einen unbefristeten Mietvertrag.
Blockquote Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit . . .
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen
So schön steht dies im Gesetz.
Ein Zeitmietvertrag ist kein Kündigungsschutz sondern eine zeitliche Befristung.
den §575 BGB
dann erzähle mir doch was das Ziel sein soll, eine Kündigungsschutz oder eine zeitliche Befristung. Mir ist es nicht ganz klar was der Fragesteller erreichen möchte. - ist mir evtl etwas entgangen.
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