Schufafreie Kredit ohne vorkosten

Schufafreie Kredit ohne vorkosten

ich brauche einen Kredit ohne vorkosten in höhe von max. 2500€ Schufafrei und ich muss dazu sagen das ich in einem privaten Insolvenz bin

Hallo!

ich brauche einen Kredit ohne vorkosten in höhe von max. 2500€
Schufafrei und ich muss dazu sagen das ich in einem privaten
Insolvenz bin

Von Bekannten, Freunden, Verwandten, aber sonst ist das Ansinnen aussichtslos.
Andere, vermutlich nur theoretische Möglichkeiten: Pfandhaus. Auto verkaufen. Erbe antreten (die Hälfte darf behalten werden), vermögende/n Frau/Mann heiraten (und deren/dessen Erbe antreten).

Das Einkommen wird bis auf den unpfändbaren Betrag abgeführt und es gilt ein Vollstreckungsverbot. Bei solchen Gegebenheiten gibts nirgends Kredit. Nach Ablauf von 6 Jahren Wohlverhaltensphase und erteilter Restschuldbefreiung kann dieselbe im Laufe eines weiteren Jahres unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Auch wenn dieser schlimmste Fall nicht eintritt, läuft der entschuldete Mensch noch jahrelang mit dem Makel der Insolvenz herum, obwohl ja alle Vermögensverhältnisse bestens geregelt sind (jedenfalls sein sollten).

Soll heißen: Mit Krediten spielt sich derzeit und in überschaubarer Zukunft nichts ab.

Gruß
Wolfgang

ich brauche einen Kredit ohne vorkosten in höhe von max. 2500€
Schufafrei und ich muss dazu sagen das ich in einem privaten
Insolvenz bin

Mit anderen Worten: Jeder, der Dir Geld leiht, weiß von vornherein, daß es es nie wiedersehen wird.

Gruß S

Hallo,

wer in der Insolvens steckt darf keine neuen Schulden machen.

Verwandschaft Fragen denn mit einem neuen Kredit ( den man wohl von niemandem bekommt ) gefährdet man seine ganze Insolvenz.

Gruß Sunny

Guten Abend!

wer in der Insolvens steckt darf keine neuen Schulden machen.

ist eine verbreitete Legende.

… denn mit einem neuen Kredit ( den man wohl von niemandem bekommt ) gefährdet man seine :ganze Insolvenz.

Falls der insolvente Schuldner einen Kredit erhält, gefährdet er damit weder den Ablauf seines Insolvenzverfahrens noch die Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung des Inso-Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten fallen natürlich nicht unter die Restschuldbefreiung und die eingegangenen Verbindlichkeiten dürfen nicht zur Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger führen.

Gar nicht so selten führen insolvente Schuldner ihren Betrieb mit Mitarbeitern, Lieferanten und allem Drum und Dran weiter. Dabei werden zwangsläufig andauernd Verbindlichkeiten eingegangen, bezahlt und neue Verbindlichkeiten … usw. Solange das Vertrauen da ist und alle mitspielen, ist alles in Ordnung. Immerhin gehört die Entscheidung, ob der Betrieb eines insolventen Schuldners geschlossen und verwertet oder weitergeführt wird, zu den ersten Taten eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Längst nicht immer ist Ursache einer Insolvenz, daß sich jemand Kinkerlitzchen leistete und nicht mit Geld umgehen konnte. Zuweilen ist die Insolvenz ein legitimes gestalterisches Mittel, um aus irgendwelchen Gründen untragbar gewordene Verhältnisse geordnet zu bereinigen.

Kredite für den privaten Konsum des Schuldners werden allerdings zur schwierigen Kiste und werden nur zu bekommen sein, wenn jemand mit guter Bonität nicht nur als Bürge, sondern als Zweitschuldner in den Kreditvertrag eintritt.

Gruß
Wolfgang