Schuhe in 2 Monaten kaputt. Recht auf Erstattung?

Hallo!

Im Dezember 2011 wurden Leder-Stifeletten bei einem Online-Geschäft bestellt. Die waren von 99,95 auf 79,95 reduziert. Echtes Leder. In nur zwei Monaten Tragezeit löst sich bei einem Schuh die Sohle ab und das Leder ist an beiden Fersen bis zu Löcher abgenutzt. Die Schuhe sehen wirklich schlimm aus. Die Sohle könnte man evtl. reparieren lassen, aber das total abgenutztes Leder wohl kaum. Die Schuhe wurden natürlich reklamiert (mit bildern). Das geschäft hat darauf 8,00 EURO (ACHT Euro) Erstattung angeboten.
Hat man in so einem Fall das Recht auf die volle Erstattung?

Hallo,

im Falle von so früh beschädigten Schuhen lohnt es sich manchmal, wenn der Kunde sich direkt an den Hersteller zu wenden. Je nach Marke gibt es eine Art Garantie, bei Vagabond z.B. kann man Schäden noch ein Jahr nach dem Kauf geltend machen und bekommt diese entweder repariert oder ein neues/gleichwertiges Paar. Das hängt dann von der Marke ab.

lg
Kate

Hallo !

Nein !
Aber man kann den Fehler rügen und auf Nachbesserung bestehen,wie bei jeder anderen Neuware auch ( 2 Jahre und bis 6 Monate(wie hier) macht es der Gesetzgeber dem Kunden noch leichter,den Mangel zu belegen)

Händler muss reparieren oder neu liefern. So wirds auch in dessen AGBs stehen.
Rücktritt vom Kauf geht jetzt noch nicht,erst beim Fehlschlagen der Nachbesserung,also wenn Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft wäre.

Die Preisreduzierung hat damit übrigens nichts zu tun !
Oft steht da ja „Kein Umstausch bei preisreduzierter Ware“,aber damit ist ein freiwilliger Umtausch, etwa bei Nichtgefallen gemeint,nicht die Mängelrüge,die ist weiterhin möglich.

Bei Schuhen muss man ja mit normaler Abnutzung rechnen,aber nach so kurzer Zeit darf sich eine Ledersohle noch nicht abgelaufen haben oder sich lösen. Das Lösen wäre der schwerwiegendere Mangel,beim Ablaufen der Sohle kann man schon streiten,ob normale Abnutzung oder nicht. 2 Monate wäre aber arg kurz,selbst bei täglicher Nutzung.

MfG
duck313

Hallo !

Nein !
Aber man kann den Fehler rügen und auf Nachbesserung
bestehen,wie bei jeder anderen Neuware auch ( 2 Jahre und bis
6 Monate(wie hier) macht es der Gesetzgeber dem Kunden noch
leichter,den Mangel zu belegen)

Händler muss reparieren oder neu liefern.

Kann ich in diesem Fall auf eine Neulieferung bestehen?

Hallo !

Nein,wie der Händler den Mangel beseitigt,bleibt ihm überlassen,auch eine Reparatur ist möglich.
Bei geringwertigen Artikeln wird es aber oft auf eine Ersatzlieferung herauslaufen,weil auch das für den Händler wirtschaftlicher wäre.

MfG
duck313

Nein,wie der Händler den Mangel beseitigt,bleibt ihm
überlassen,auch eine Reparatur ist möglich.

vielleicht solltest du einmal § 439 abs.1 bgb lesen.

Gewährleistung bei ‚Abnutzung‘???
Hallo,

Aber man kann den Fehler rügen und auf Nachbesserung
bestehen,wie bei jeder anderen Neuware auch ( 2 Jahre und bis
6 Monate(wie hier) macht es der Gesetzgeber dem Kunden noch
leichter,den Mangel zu belegen)

Zitat: „Leder ist an beiden Fersen bis zu Löcher abgenutzt“.

Wenn eine Sache bei Übergabe frei von Mängeln ist und nach zwei Monaten abgenutzt , würde ich mal von dem klassischen Fall ausgehen, dass kein Anspruch besteht.

Händler muss reparieren oder neu liefern. So wirds auch in
dessen AGBs stehen.

Was dazu in seinen AGB steht dürfte relativ egal sein, denn die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber Verbrauchern darf man per AGB nicht zu Ungunsten des Käufers beschneiden. Es gilt BGB § 433 ff.

S.J.

Zitat: „Leder ist an beiden Fersen bis zu Löcher abgenutzt“.

Wenn eine Sache bei Übergabe frei von Mängeln ist und nach
zwei Monaten abgenutzt , würde ich mal von dem klassischen Fall
ausgehen, dass kein Anspruch besteht.

warum kein Anspruch? Es kann doch nicht sein , dass bei solchen ziemlich hochwertigeren Schuhen das Leder schon in 2 Monaten abgenutzt ist… Zum Vergleich: es gibt Schuhe, die schon 2 (ca.70,00 Euro gekostet), 4 (65,00 Euro) und sogar 6 (160,00 Euro)J.a. sind, werden auch zum täglichen gebrauch benutzt, da sieht man zwar gebrauchsspuren, aber keine Löcher!!! Und die Sohlen sitzen alle fest ))

Nein,wie der Händler den Mangel beseitigt,bleibt ihm
überlassen,auch eine Reparatur ist möglich.

da wurde doch schon ein Rabatt in höhe von 8 Euro angeboten. Jetzt wartet das Geschäft auf eine Antwort. Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man klare Vorderungen stellen, nehme ich an. Welche Vorderungen könnte man in diesem Fall stellen?

Nein,wie der Händler den Mangel beseitigt,bleibt ihm
überlassen,auch eine Reparatur ist möglich.

vielleicht solltest du einmal § 439 abs.1 bgb lesen.

Zitat §439 Abs. 1: „(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen“
heißt das, dass man doch auf einer Nachlieverung bestehen kann?
Oder ist das nicht der Fall?

Zitat §439 Abs. 1: „(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach
seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen“
heißt das, dass man doch auf einer Nachlieverung bestehen
kann?

ja, das heißt im kaufrecht hat der käufer das wahlrecht, welche art der nacherfüllung er wünscht.
erst in einem zweiten schritt ist zu prüfen, ob die einwendung des § 439 III bgb besteht. das ist aber nur die ausnahme, etwa wenn der gegenstand vergriffen ist oder nur mit erheblich höherem aufwand beschafft werden kann.

Hallo,

warum kein Anspruch? Es kann doch nicht sein , dass bei
solchen ziemlich hochwertigeren Schuhen das Leder schon in 2
Monaten abgenutzt ist…

weil das Gesetz nur regelt, dass die Sache bei Gefahrübergang frei von Mängeln zu sein hat. Eine Regelung, dass eine Sache soundso lange zu halten hat, wird man vergeblich im Gesetz suchen.

Ein Anspruch würde nur dann bestehen, wenn der Käufer den Beweis erbringen könnte, dass eine ungewöhnlich schnelle Abnutzung auf einen bereits bei Übergabe bestandenen Mangel (fehlerhafte Verarbeitung, völlig ungeeignetes Material) zurück zu führen ist.

Gruß

S.J.

1 Like

Hi

Tipp vom Schuhorthopäden: Wenn sich nach so kurzer Zeit die Sohle löst oder das Leder LÖCHER hat, dann wird der Nachweis eines Verarbeitungsfehlers nicht schwer fallen.

lg
Kate

Hallo,

Tipp vom Schuhorthopäden: Wenn sich nach so kurzer Zeit die
Sohle löst oder das Leder LÖCHER hat, dann wird der Nachweis
eines Verarbeitungsfehlers nicht schwer fallen.

interessante Ansicht. Dass der Schuh eventuell überlastet wurde, schließt Du einfach kategorisch aus?

Oder wie?

Ganz so einfach läuft es mitnichten…

Gruß

S.J.

Hi

Kategorisch nicht. Es ist innerhalb von 2 Monaten bei normalen Gebrauch (!) nur sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich.
Der Kunde würde wohl wissen, ob durch Laugenwasser, über glühende Kohlen gelaufen oder permanent durch bröckelige Steinbrüche gestolpert ist. Das wäre dann aber auch ein unsachgemäßer Gebrauch der ebenso einfach nachzuweisen wäre.

Eine gewöhnliche Abnutzung von korrekt verarbeiteten Leder einer akzeptablen Qualität so dass Löcher auftreten ist tatsächlich in so kurzer Zeit nicht möglich, es sei denn das Leder wird permanent über die Erde geschliffen.

lg
Kate

und wes heißt ÜBERLASTET? Die Käuferin wiegt 55 kg, arbeitet im Büro (nicht auf einer Baustelle), fährt täglich Auto… ))

Hallo,

… Das wäre dann aber auch ein
unsachgemäßer Gebrauch der ebenso einfach nachzuweisen wäre.

Du hast immer noch nicht verstanden: das muss der Verkäufer nicht nachweisen. Der KÄUFER muss den MANGEL beweisen.

Eine gewöhnliche Abnutzung von korrekt verarbeiteten Leder
einer akzeptablen Qualität so dass Löcher auftreten ist
tatsächlich in so kurzer Zeit nicht möglich, es sei denn das
Leder wird permanent über die Erde geschliffen.

Es ist also möglich, den Schuh durch übermäßige Abnutzung zu zerstören. Das bedeutet: die reine Abnutzung, also der Ist-Zustand reicht als Beweis für einen Mangel eben NICHT aus.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Eine gewöhnliche Abnutzung von korrekt verarbeiteten Leder
einer akzeptablen Qualität so dass Löcher auftreten ist
tatsächlich in so kurzer Zeit nicht möglich, es sei denn das
Leder wird permanent über die Erde geschliffen.

aber schon die theoretische Möglichkeit, dass es noch andere Ursache gibt, ist doch ein legitimer Grund des Verkäufers den Anspruch erst ein Mal zu bestreiten und einen Beweis einzufordern.

Gruß

S.J.

Hallo,

und wes heißt ÜBERLASTET? Die Käuferin wiegt 55 kg, arbeitet
im Büro (nicht auf einer Baustelle), fährt täglich Auto… ))

wenn die Käuferin da so sicher ist, wird sie ja problemlos beweisen können, dass die Schuhe von vornherein mangelhaft waren und das Prozessrisiko (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigengutachten) eingehen.

Ich weiß nicht was Du hier erwartest und warum Du mich so angehst. Hier im Forum kann man die rechtliche Situation erörtern. Ob es sich hier um einen Mangel handelt oder nicht, wird Dir hier keiner beantworten können. Bei dieser Frage werden selbst Richter idR. passen und einen Sachverständigen hinzuziehen.

Erlaube aber, dass es zu solchen Dingen verschiedene Ansichten gibt und dass auch der Verkäufer nicht verpflichtet ist, alles zu glauben, was der Käufer behauptet.

Gruß

S.J.