Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen 11-jährigen Sohn mit einer ADHS-Diagnose auf einem Gymnasium in Bayern. Die Diagnose bekam er nach einem 6-monatigen Aufenthalt in einer Klinik, wohin ich ihn nach mehreren Wutausbrüchen in der Schule schickte. Da wir damals einen sehr kooperativen Konrektor hatten, half er uns mit der Bereitstellung einer Schulbegleitung. Die Eltern der Klasse wurden informiert und haben auch sehr verständnisvoll reagiert.
Im neune Schuljahr haben alle Lehrkräfte (incl. Konrektor) gewechselt. Das Kind ist medikamentös eingestellt,geht wöchentlich zu einer Psychotherapeutin und mit Hilfe der Schulbegleitung kam es zu keinerlei Vorfällen mehr.
Im Nachmittagsbereich gab es allerdings einen Zwischenfall, bei dem mein Sohn von einem (auch auffälligen) Jungen provoziert wurde. Da nach mehrmaliger Aufforderung seitens meines Sohnes die Sticheleien weitergingen und die Betreuer nicht anwesend waren, bekam mein Sohn einen Wutanfall. Verstärkt wurde dieser, als er von einem der Betreuer eine Viertel Stunde im Schwitzkasten gehalten wurde. Mein Sohn zertrat eine Glasscheibe und warf einen Tisch um. Ich musste meine Kind abholen und suchte das Gespräch mit dem Schulleiter, der zu diesem Fall jedoch lediglich den besagten Jungen befragte und der Meinung war, mein Sohn sei noch sehr weit von einem Schulausschluss entfernt.
Es fanden drei Konferenzen statt, in welchen alle Lehrer der Schule (die noch keine negativen Erlebnisse mit meinem Sohn hatten)informiert wurden. Zu keinem Zeitpunkt wurde mit mir als Erziehungsberechtigte oder der Schulbegleiterin, die die Interessen meines Sohnes hätte vertreten können, gesprochen. Telefonisch hat mich die neue Konrektorin darüber informiert, dass mein Kind in Zukunft vom Hort, vom Wahlunterricht sowie dem Schullandheim ausgeschlossen ist. Auf den Versuch meiner Argumentation mit den bereits ergriffenen Maßnahmen bekam ich die Aussage, ich kann meine Kind jederzeit von der Schule nehmen, wenn mir das Vorgehen nicht gefällt.
Inzwischen kam auch der Brief an, in dem es heißt, dass mein Sohn „reflexartig und völlig grundlos“ ein aggressives Verhalten zeigt, was die Schule nicht mehr tragen kann und das Gymnasium nicht der geeignete Schultyp für mein Kind ist. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, kann die Schulbegleiterin, die keinen Zutritt zu den Konferenzen hatte und falsche Termine mitgeteilt bekam, um nicht dazu kommen zu können, bestätigen, da sie im Unterricht immer anwesend ist. Ich muss auf jeden Fall mit einem Schulausschluss rechen.
Ich hoffe, Sie haben bis hierhin durchgehalten
Meine Frage ist, ob ein derartiges Vorgehen rechtmäßig ist. Ich bitte Sie, von Appellen, mein Kind auf eine Förderschule zu schicken, Abstand zu nehmen. Das Kind ist sehr intelligent und sehr wohl für das Gymnasium geeignet. Förderschulen gehen nach dem Lehrplan für Hauptschulen vor, wobei eine Unterforderung und auch die ständige Präsenz von anderen verhaltensauffälligen Kindern für mehr Vorfälle dieser Art statt einer Besserung sorgen müsste.
Vielen Dank im Voraus!