Schul- bzw.Unterrichtsausschluss Gymnasium Bayern

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen 11-jährigen Sohn mit einer ADHS-Diagnose auf einem Gymnasium in Bayern. Die Diagnose bekam er nach einem 6-monatigen Aufenthalt in einer Klinik, wohin ich ihn nach mehreren Wutausbrüchen in der Schule schickte. Da wir damals einen sehr kooperativen Konrektor hatten, half er uns mit der Bereitstellung einer Schulbegleitung. Die Eltern der Klasse wurden informiert und haben auch sehr verständnisvoll reagiert.
Im neune Schuljahr haben alle Lehrkräfte (incl. Konrektor) gewechselt. Das Kind ist medikamentös eingestellt,geht wöchentlich zu einer Psychotherapeutin und mit Hilfe der Schulbegleitung kam es zu keinerlei Vorfällen mehr.
Im Nachmittagsbereich gab es allerdings einen Zwischenfall, bei dem mein Sohn von einem (auch auffälligen) Jungen provoziert wurde. Da nach mehrmaliger Aufforderung seitens meines Sohnes die Sticheleien weitergingen und die Betreuer nicht anwesend waren, bekam mein Sohn einen Wutanfall. Verstärkt wurde dieser, als er von einem der Betreuer eine Viertel Stunde im Schwitzkasten gehalten wurde. Mein Sohn zertrat eine Glasscheibe und warf einen Tisch um. Ich musste meine Kind abholen und suchte das Gespräch mit dem Schulleiter, der zu diesem Fall jedoch lediglich den besagten Jungen befragte und der Meinung war, mein Sohn sei noch sehr weit von einem Schulausschluss entfernt.
Es fanden drei Konferenzen statt, in welchen alle Lehrer der Schule (die noch keine negativen Erlebnisse mit meinem Sohn hatten)informiert wurden. Zu keinem Zeitpunkt wurde mit mir als Erziehungsberechtigte oder der Schulbegleiterin, die die Interessen meines Sohnes hätte vertreten können, gesprochen. Telefonisch hat mich die neue Konrektorin darüber informiert, dass mein Kind in Zukunft vom Hort, vom Wahlunterricht sowie dem Schullandheim ausgeschlossen ist. Auf den Versuch meiner Argumentation mit den bereits ergriffenen Maßnahmen bekam ich die Aussage, ich kann meine Kind jederzeit von der Schule nehmen, wenn mir das Vorgehen nicht gefällt.
Inzwischen kam auch der Brief an, in dem es heißt, dass mein Sohn „reflexartig und völlig grundlos“ ein aggressives Verhalten zeigt, was die Schule nicht mehr tragen kann und das Gymnasium nicht der geeignete Schultyp für mein Kind ist. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, kann die Schulbegleiterin, die keinen Zutritt zu den Konferenzen hatte und falsche Termine mitgeteilt bekam, um nicht dazu kommen zu können, bestätigen, da sie im Unterricht immer anwesend ist. Ich muss auf jeden Fall mit einem Schulausschluss rechen.
Ich hoffe, Sie haben bis hierhin durchgehalten :wink:
Meine Frage ist, ob ein derartiges Vorgehen rechtmäßig ist. Ich bitte Sie, von Appellen, mein Kind auf eine Förderschule zu schicken, Abstand zu nehmen. Das Kind ist sehr intelligent und sehr wohl für das Gymnasium geeignet. Förderschulen gehen nach dem Lehrplan für Hauptschulen vor, wobei eine Unterforderung und auch die ständige Präsenz von anderen verhaltensauffälligen Kindern für mehr Vorfälle dieser Art statt einer Besserung sorgen müsste.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Orgnungsmaßnahmen werden seitens der Schule angeordnet, wenn alle pädagogischen Maßnahmen vorab ausgeschöpft wurden und bei einem Schüler nicht zu einem gewünschten Erfolg geführt haben. bzw. wenn dieser efolg sich vorraussichtlich nicht einstellen wird.

Ich selber habe zuwenig Kenntnis von ADHS um mir ein Urteil zu erlauben, ob und in weit ein Kind für sein Handeln verantwortlich ist.

Ein Kind in den Schwitzkasten nehmen - noch für längere Zeit ist nicht zulässig und ehrlich gesagt würde ich dies schon als Nötigung wenn nicht schon Körperverletzung werten, da dies über das bloße Festhalten hinaus geht.

Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn der Schüler (im Falle der Minderjährigkeit in Beisein der Eltern angehört wird.
Dem Schüler muss Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern
Art. 86 Abs. 9 Satz 2 BayEUG

Es ist auch durchaus zulässig einen Schüler bis zu einer Entscheidung vom Unterricht auszuschließen, wenn der Schulbetrieb durch diesen erheblich gestört bzw. dieser nicht mehr gewährleistet ist.
Bei allem Verständnis haben andere Kinder ja auch ein Recht auf ein erträgliches Lernklima.

Wahrscheinlich wird es auf diesen Passus des Schulgesetz hinaus laufen: Art. 86 Absatz 13

„(13) 1 Gefährdet eine Schülerin oder ein Schüler durch ihr bzw. sein Verhalten das Leben oder in erheblicher Weise die Gesundheit von Schülerinnen bzw. Schülern oder Lehrkräften, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Schülerin oder den Schüler längstens bis zur Vollziehbarkeit einer Entscheidung über schulische Ordnungsmaßnahmen, über die Überweisung an eine Förderschule, eine Aufnahme in eine Schule für Kranke oder in eine andere Einrichtung, in der die Schulpflicht erfüllt werden kann, auch bei bestehender Schulpflicht vom Besuch der Schule ausschließen, sofern die Gefahr nicht anders abwendbar ist. 2 Die Schulaufsichtsbehörde, der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Polizei, die Erziehungsberechtigten und die zuständigen schulischen Beratungsfachkräfte sind unverzüglich zu informieren. 3 Wird wegen desselben Sachverhalts auch eine Ordnungsmaßnahme nach Abs. 2 Satz 1 Nrn. 5, 6 oder 6a getroffen, soll die Zeit des Ausschlusses vom Schulbesuch nach Satz 1 auf die Dauer der Ordnungsmaßnahme angerechnet werden.“

Nachzulesen ist das ausführliche hier:

http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art86.htm

Es gibt meist nur Privatschulen/internate, die sich mit ADHS gut auskennen und darauf eingehen können, weil die Klassen sehr klein gehalten werden.
Manche sind sogar darauf spezialisiert. Wenn der Junge so starkt aneckt, sollte man darüber nachdenken ihn in eine Schule zu schicken, die auf seine Bedürfnisse ausgelegt sind.

Bei den heutigen Klassenstärken ist das in einer normalen Schule (egal welche Schulform) einfach nicht machbar, das ein Lehrer seine Aufmerksamkeit einem Schüler mehrheitlich widmen muss. Ob die Wutausfälle für einen Lehrer zu händeln sind, ist individuell und für einen Außenstehenden immer schwer aus der Ferne zu beurteilen, was zumutbar ist und was nicht.

Vorerst würde ich aber Widerspruch gegen die Ordnungsmaßnahmen einlegen, weil die Konferenz ohne Anhörung aller Beteiligten vorgenommen wurde. Wird dies abgelehnt, würde ich mich an das zuständige Schulamt/Schulaufsichtsbehörde wenden.

Soweit mir bekannt hat ein Widerspruch gerade in Bayern keine Aufhebende Wirkung. Das heißt, das die Ordnungsmaßnahmen solange in Kraft bleinben, bis anders entschieden wird.

Auf jeden Fall würde ich mir die Option Privatschule offen halten und mit dem Jugendamt sprechen, ob die Kosten übernommen werden.

Viel Erfolg und Grüße
tina

Liebe Tina,

vielen herzlichen Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort! Sie gab mir wichtige Informationen und auch Hinweise für eine (schulrechtliche) Argumentationsgrundlage. Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, unabhängig davon, ob das Kind an der Schule verbleibt oder an eine Privatschule wechselt (woran ich auch bereits arbeite).

LG

Was sagt den der Schulelternbeirat zu diesen Problem.
Falls dieser sich still verhält solltet ihr den Landeselternbeirat mit einbeziehen.

LG
CHaCha

Liebe ChaCha,

laut dem Schulleiter gab es wohl auch Beschwerden aus dem Elternbeirat. Er hielt sich aber sehr bedeckt und wollte keine konkreten Informationen herausgeben.
Eigentlich gab es mehrere Gespräche mit den Eltern der Klasse sowohl mit dem Klassenleiter als auch mit mir (am Elternstammtisch, wobei ich dachte, dass alle sehr verständnisvoll reagiert haben…

Danke für die Idee mit dem Landeselternbeirat. Werde gleich mal googeln, wo der ist und was der macht.

LG
derjesus

Lieber Fragesteller,

Sie schildern die Sachlage so, dass sie mir sehr ernst erscheint. Auch entnehme ich Ihrer Schilderung, dass die Schule wenig Interesse an einer konstruktiven Klärung zu haben scheint. Auf eventuell gestörte Befindlichkeiten seitens der Schule, scheint man daher keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen. Daher schlage ich folgendes vor:

Bitte legen Sie umgehend(!) bei der Schule schriftlich Widerspruch gegen diese Vorgehensweise ein. Es reicht ein formloser Brief, in dem Sie auf die von der Schule gesendete schriftliche Mitteilung Bezug nehmen.

Die Formulierung könnte wie folgt lauten.

"Auf Ihre Mitteilung vom … mit dem Zeichen … teile ich Ihnen mit, dass ich gegen die gegen meinen Sohn verhängten Maßnahmen (evtl. auch: gegen den Konferenzbeschluss vom…) Widerspruch einlege. Mein Widerspruch richtet sich auch gegen die mir fernmündlich mitgeteilten Maßnahmen. (Nur, sofern nicht alle im Brief stehen). Eine Begründung meines Widerspruchs wird Ihnen gesondert zugehen.

Geben Sie diesen Brief entweder persönlich im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen oder schicken Sie ihn per Einschreiben.

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf, der möglichst Erfahrung mit Schulen hat. Ihre Beschreibung klingt so, dass die Schule mutmaßlich Formfehler bei der Beschlussfassung der Maßnahmen gemacht hat. Der fehlende Einbezug der Erziehungsberechtigten, die falschen Termine (sofern nachweisbar) sowie eine mutmaßliche Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen wären hier einige Stichpunkte die mir einfielen zu prüfen. Ich bin aber kein Experte für bayrisches Schulrecht (das sehr speziell ist). Es hängt sehr davon ab, wie der Brief an sie formuliert ist und welche Maßnahmen genau beschlossen wurden, damit man feststellen kann, ob bspw. eine Klage möglich ist oder nur eine Beschwerde. So, wie Sie das Schildern, handelt es sich bei den Maßnahmen aber um einen sog. „Verwaltungsakt“. der klagefähig wäre.

DANN gilt es abzuwarten, wie die Schule reagiert.

Bitte seien Sie jederzeit gewillt, wieder einen gutwilligen Weg mit der Schule einzuschlagen. Manchmal brauchen gerade unerfahrene Schulleitungen nur „einen Schuss vor den Bug“, um wieder verhandlungsfähig zu werden…

Gleichzeitig werden Sie sich aber ggf. nach einer anderen Schule umschauen müssen und sei es nur als eine Art „Joker“ in der Hinterhand. Wenn die Schule nämlich nicht einlenkt, dürfte es ihr Sohn weiterhin sehr schwer haben.

Auch ist aus meiner Sicht zu überlegen, ob Sie ihren Sohn kurzfristig krank melden, um zu verhindern, dass die schulische Umgebung und der wachsende Druck weiteres Fehlverhalten Ihres Sohnes provoziert. ein solches Fehlverhalten würde der Sache sehr Schaden. Hier gilt es aber sehr sensibel vorzugehen, um auch gegenüber Ihrem Sohn nicht falsche Signale zu setzen.

Viel Erfolg!

Hallo,
Also wenn ihr Kind ADHS hat und das rechtmäßig diagnostiziert wurde und er ja nichts dafür kann. Dann können auch keine qonsequenzen auf ihn zukommen. Ich würde an ihrer stelle einen Schulwechsel empfehlen (nur wenn’s geht ). Wenn es nicht geht würde ich mit den Lehrer nochmal reden und eine Art bescheinigung vom Psychologen für die Unzurechnungsfähigkeit des Kindes. Wenn das nicht hilft dann zum schulamt und zu einem Rechtsanwalt.Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.ich kann sie auch echt verstehen (hab selbst einen neffen mit ADHS)
MfG
Emretürke

Liebe/-r wrstlfx,

vielen herzlichen Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort! Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, unabhängig davon, ob das Kind an der Schule verbleibt oder an eine Privatschule wechselt (woran ich auch bereits arbeite).

LG

Lieber Emretürke,

vielen Dank für die Antwort. Eine ausführliche Diagnose liegt der Schule schon länger vor. Leider kann man bei ADHS nicht von einer Unzurechnungsfähigkeit sprechen. Eher vom Versagen der Pädagogen, die nicht ausreichend ausgebildet bzw. vorbereitet wurden (habe eine Lehramtsstudium hinter mir, also weiß ich, wie das da läuft). Leider zeigt die Erfahrung, dass die Schule incl. Lehrkräfte da sehr stark zusammenhalten und die Meinung der Schulleitung unreflektiert abnicken. Die Idee mit dem Schulamt ist gut, danke hierfür.
Auch ein Schulwechsel ist angedacht, geht aber leider nicht so schnell von statten und da wandert die Akte des Schülers mit, was auch zu einer Ablehnung von vornherein führen kann. Auch eine Anfrage beim Anwalt ist geplant.

Vielen Dank und alles gute für Ihren Neffen!

LG

Danke

Hallo,
erst einmal möchte ich festhalten, dass Sie durch Gespräche, Klinikaufenthalt, Medikamente(!!) und auch die Schule ( kostenloser Schulbegleiter, Konferenzen und damit viel Zeit)sich bemühten, Ihrem Sohn zu helfen.

Das heißt, beide Seiten bemühten sich bisher auffällig einsatzbereit.

Offensichtlich ist die Schule, die Ihren Sohn täglich viele Stunden betreut,und damit das pädagogisch geschulte Personal zu dem Entschluss gekommen, dass das Gymnasium Ihren Sohn überfordert. Die Entscheidungen sind offensichtlich durch die benannten Konferenzen getroffen worden und haben damit auch einen gesetzlichen Charakter.
Da Sie durch viele Gespräche und offiziell auch durch den Brief informiert wurden, kann man der Schule keinen Vorwurf machen.Sollte der Rauswurf folgen, was ich allerdings nicht glaube, bestünde noch die Möglichkeit, sich an das Schulamt oder das Kultusministerium zu wenden. Natürlich ist die Schule verpflichtet, ihr Personal und die anderen Kinder vor den eventuellen Wutausbrüchen zu schützen, aber eine mögliche Hilfe wären die beiden Instanzen schon.
Vielleicht sollten Sie sich für ein anderes Gymnasium entscheiden , auch , wenn Ihr Sohn das eventuell nicht wünscht. Aber es wäre ein Neuanfang für alle Beteiligten und Sie kämen dem Rauswurf zuvor
Alles Gute!
.:Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen 11-jährigen Sohn mit einer ADHS-Diagnose auf
einem Gymnasium in Bayern. Die Diagnose bekam er nach einem
6-monatigen Aufenthalt in einer Klinik, wohin ich ihn nach
mehreren Wutausbrüchen in der Schule schickte. Da wir damals
einen sehr kooperativen Konrektor hatten, half er uns mit der
Bereitstellung einer Schulbegleitung. Die Eltern der Klasse
wurden informiert und haben auch sehr verständnisvoll
reagiert.
Im neune Schuljahr haben alle Lehrkräfte (incl. Konrektor)
gewechselt. Das Kind ist medikamentös eingestellt,geht
wöchentlich zu einer Psychotherapeutin und mit Hilfe der
Schulbegleitung kam es zu keinerlei Vorfällen mehr.
Im Nachmittagsbereich gab es allerdings einen Zwischenfall,
bei dem mein Sohn von einem (auch auffälligen) Jungen
provoziert wurde. Da nach mehrmaliger Aufforderung seitens
meines Sohnes die Sticheleien weitergingen und die Betreuer
nicht anwesend waren, bekam mein Sohn einen Wutanfall.
Verstärkt wurde dieser, als er von einem der Betreuer eine
Viertel Stunde im Schwitzkasten gehalten wurde. Mein Sohn
zertrat eine Glasscheibe und warf einen Tisch um. Ich musste
meine Kind abholen und suchte das Gespräch mit dem
Schulleiter, der zu diesem Fall jedoch lediglich den besagten
Jungen befragte und der Meinung war, mein Sohn sei noch sehr
weit von einem Schulausschluss entfernt.
Es fanden drei Konferenzen statt, in welchen alle Lehrer der
Schule (die noch keine negativen Erlebnisse mit meinem Sohn
hatten)informiert wurden. Zu keinem Zeitpunkt wurde mit mir
als Erziehungsberechtigte oder der Schulbegleiterin, die die
Interessen meines Sohnes hätte vertreten können, gesprochen.
Telefonisch hat mich die neue Konrektorin darüber informiert,
dass mein Kind in Zukunft vom Hort, vom Wahlunterricht sowie
dem Schullandheim ausgeschlossen ist. Auf den Versuch meiner
Argumentation mit den bereits ergriffenen Maßnahmen bekam ich
die Aussage, ich kann meine Kind jederzeit von der Schule
nehmen, wenn mir das Vorgehen nicht gefällt.
Inzwischen kam auch der Brief an, in dem es heißt, dass mein
Sohn „reflexartig und völlig grundlos“ ein aggressives
Verhalten zeigt, was die Schule nicht mehr tragen kann und das
Gymnasium nicht der geeignete Schultyp für mein Kind ist. Dass
dies nicht den Tatsachen entspricht, kann die
Schulbegleiterin, die keinen Zutritt zu den Konferenzen hatte
und falsche Termine mitgeteilt bekam, um nicht dazu kommen zu
können, bestätigen, da sie im Unterricht immer anwesend ist.
Ich muss auf jeden Fall mit einem Schulausschluss rechen.
Ich hoffe, Sie haben bis hierhin durchgehalten :wink:
Meine Frage ist, ob ein derartiges Vorgehen rechtmäßig ist.
Ich bitte Sie, von Appellen, mein Kind auf eine Förderschule
zu schicken, Abstand zu nehmen. Das Kind ist sehr intelligent
und sehr wohl für das Gymnasium geeignet. Förderschulen gehen
nach dem Lehrplan für Hauptschulen vor, wobei eine
Unterforderung und auch die ständige Präsenz von anderen
verhaltensauffälligen Kindern für mehr Vorfälle dieser Art
statt einer Besserung sorgen müsste.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen 11-jährigen Sohn mit einer ADHS-Diagnose auf
einem Gymnasium in Bayern. Inzwischen kam auch der Brief an, in dem es heißt, dass mein
Sohn „reflexartig und völlig grundlos“ ein aggressives
Verhalten zeigt, was die Schule nicht mehr tragen kann und das
Gymnasium nicht der geeignete Schultyp für mein Kind ist. :Ich bitte Sie, von Appellen, mein Kind auf eine Förderschule
zu schicken, Abstand zu nehmen.

Liebe/r Frau / Herr „derjesus“,
zunächst: Mit einem solchen Appell müssen Sie von mir nicht rechnen - Sie haben sicher Recht, dass sich das Krankheitsbild Ihres Sohnes durch Unterforderung massiv verschlechtern könnte.
Zum Problem: Wenn der Brief der Schule eine rechtliche Folge haben könnte (also einen Verwaltungsakt darstellen würde), müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung (wann und wo ggf. Einspruch einzulegen wäre) enthalten sein.Da Sie davon nichts erwähnen, vermute ich, dass die Schule diesen Brief als eine Information für Sie verstanden wissen möchte, die keine unmittelbaren Rechtsfolgen hat.
Da es sich hierbei aber um eine sehr komplexe Fragestellung handelt (neben pädagogischen und medizinischen Fragen sind auch Aspekte des Sozialgesetzbuches (SGB) zu beachten (Stichwort: Nachteilsausgleich)sowie letztlich das (bayerische) Schulrecht zu berücksichtigen), empfehle ich Ihnen dringend einen rechtlichen Rat an Ihrem Wohnort einzuholen (Rechtsanwalt, ev. Erziehungsberatungsstelle beim Jugendamt), damit ggf. ein direkter Kontakt zur Schule hergestellt werden kann.
Es ist von hier (Niedersachsen) schwer zu beurteilen, ob die Konferenzen nch den vorgeschriebenen Formalia abgelaufen sind. Es ist z.B. kaum vorstellbar, dass so weitreichende Beschlüsse ohne eine Anhörung der Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten gefasst werden dürfen.
Eine genauere Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, wünsche Ihnen aber viel Erfolg bei Ihrem weiteren „Kampf“ um die berechtugten Interessen Ihres Sohnes.
Egolf