Schulabgang durch Konferenz

Hallo,

unsere Tochter ist in BW auf dem Gymnasium und musste die 6. Klasse letztes Schuljahr wiederholen. Nun hat sie beim 2. Mal einen Schnitt von 3,4 (ist natürlich nicht toll). Obwohl sie anhand der Noten weiterkommen würde, hat die Lehrerkonferenz aufgrund dieses Durchschnitts als Wiederholerin beschlossen, dass sie nun auf die Realschule gehen muss.

Ist das zulässig bzw. kann man dagegen etwas tun?

P.S.: Bitte keine Ratschläge nach dem Motto: „Realschule wäre doch besser!“.

Hier steht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Kind versetzt bzw. nicht versetzt wird.

Widerspricht das Procedere diesen Vorgaben, könnt ihr klagen.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&max=true&aiz=true

Jule

Hallo,
die Konferenz kann höchstens einen Wechsel empfehlen aber nicht beschließen. Lies den Brief nochmal durch. Falls es das Zeugnis erst am Mittwoch gibt, dann prüfe ob deine Tochter versetzt ist. Möglicherweise steht unter Bemerkungen, dass der Wechsel empfohlen wird. Wenn drin steht, dass sie die Schule verlassen muss, dann widerspreche einfach und frage nach der rechtlichen Grundlage.
Ich gehe davon aus, dass deine Tochter die 5. Klasse nicht auch wiederholt halt. Dann sieht es anderes aus.
Vor der Klage kommt immer erst das Widerspruchsverfahren.