Darf man zwei mal den gleichen Schulabschluss machen/ besitzen, gibt es hierzu Gesetztes Texte?
Problem ist, Abschluss A wurde bereits gemacht um nicht Zuhause zu sitzen wurde man in eine Maßnahme gesteckt wo Abschluss A nochmal verbessert wurde.
Diese Maßnahme war für Schüler gedacht die noch keinen Schulabschluss haben aber noch Pflichtig sind.
Die neue Schule will den 2. besseren Abschluss nicht anerkennen weil er in einem anderen Bundesland gemacht wurde und es diese Form so hier nicht gibt.
Sie sagt nun, das es sogar verboten sei zwei mal den gleichen Abschluss zu besitzen konnte aber kein
Gesetzt nennen in welchen dies genauer erläutert wird.
Über Google bin ich leider auch nicht fündig geworden.
Der Anerkennungsantrag beim Ministerium läuft bereits, hier konnte man mir aber auch keine weitern Informationen dazu geben.