Schulabschluss Abschusszeugnis Abgangszeugnis

Hallo,
kann mir jemand sagen ob 14 Fehltage in der Berufsschule reichen das man anstatt eines Abschlusszeugnis nur ein Abgangszeugnis bekommt? Der Notendurchschnitt ist 1,7 die nicht beurteilten Fächer waren die Berufsspezifischen Fächer.Also Deutsch,Englisch z.B. wurden benotet.

Also ist das Abgangszeugnis überhaupt nichts wert? Im 2. Lehrjahr hatte ich 12 entschuldigte Fehltage und alle Fächer wurden benotet.Warum steht dann im 3. Lehrjahr bei 14 entschuldigten Tagen konnte nicht bewertet werden?
Denn ich besitze nur einen Hauptschulabschluss und wenn man ein Abschlusszeugnis hat wär das ein Realschulabschluss…den ich nun benötige da ich noch eine weitere Ausbildung machen möchte für die aber der Realschulabschluss Vorraussetzung ist.
Kann man sich da irgendwo erkundigen warum man anhand der 2 Fehltage mehr keine Bewertung machen konnte und ich somit keinen Anschluss erhalten habe trotz des guten Notendurchschnitts?

Hallo,

Hallo!

Kann man sich da irgendwo erkundigen warum man anhand der 2
Fehltage mehr keine Bewertung machen konnte

Was sagt Dein Ausbilder dazu?
Nichts?
—dann würde Ich zur zuständigen Kammer gehen, die steht in Deinem Ausbildungsvertrag.
Fehltage?
Warst Du entschuldigt?
Oft verlangt der Ausbilder eine Info, hast Du die Spielregeln eingehalten?
Hattest Du ein Attest vom Arzt?
Wieviel Fehltage hattest Du im Ausbildungsbetrieb?
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Hallo,

Was sagt Dein Ausbilder dazu?

warum sollte der Ausbilder etwas dazu sagen? Es geht um das Berufsschulzeugnis, nicht um das Ausbildungszeugnis! Und was soll die (zuständige) Kammer machen?

Fehltage?
Warst Du entschuldigt?

Es stand im UP, dass es um 14 ENTSCHULDIGTE Fehltage geht.

Wieviel Fehltage hattest Du im Ausbildungsbetrieb?

Auch das ist für das Berufsschulzeugnis irrelevant.

Viele Grüße
Christa

Hallo,

kann mir jemand sagen ob 14 Fehltage in der Berufsschule
reichen das man anstatt eines Abschlusszeugnis nur ein
Abgangszeugnis bekommt?

das kann durchaus sein.

die nicht beurteilten Fächer waren die Berufsspezifischen
Fächer.Also Deutsch,Englisch z.B. wurden benotet.

Na ja, es ist ein BERUFSschulzeugnis, was du bekommen möchtest, wenn da gerade die berufsspezifischen Fächer fehlen … (nicht, dass die anderen weniger wichtig wären!).

Also ist das Abgangszeugnis überhaupt nichts wert?

Für den von dir angestrebten Realschulabschluss in der Tat.

Im 2. Lehrjahr hatte ich 12 entschuldigte Fehltage und alle Fächer
wurden benotet.Warum steht dann im 3. Lehrjahr bei 14
entschuldigten Tagen konnte nicht bewertet werden?

Es kann durchaus sein, dass da die Grenze zwischen „kann gerade noch so bewertet werden“ und „kann nicht bewertet werden“ liegt. Du schreibst nicht, in welchem Bundesland du zur Schule gehst, das ist nicht ganz unwichtig. Denn die Ferien sind unterschiedlich lang (wenn auch über die Jahre ausgeglichen wird). Wenn ich von der durchschnittlichen Schulzeit von 40 Wochen/Schuljahr ausgehe, dann sind’s bei 12 Tagen 30%, bei 14 Tagen 35%. Wenn gesagt wird, dass bei Fehlzeiten von mehr als 1/3 das Fach nicht mehr bewertet werden kann, dann hast du da deine Antwort.

Kann man sich da irgendwo erkundigen warum man anhand der 2
Fehltage mehr keine Bewertung machen konnte und ich somit
keinen Anschluss erhalten habe trotz des guten
Notendurchschnitts?

Na ja, den „guten“ Notendurchschnitt hast du nur in den allgemeinbildenden Fächern. Ich will dir nichts unterstellen, aber wenn ALLE deine berufsspezifischen Fächer nicht bewertet werden konnten, lässt das schon den Verdacht aufkommen, dass du dich einfach davor gedrückt hast, oder wie ist es zu erklären, dass in den allgemeinbildenden Fächern die Anwesenheit für eine Bewertung ausgereicht hat?

Für den Berufsschulabschluss brauchst du auch gewisse Voraussetzungen. Hier z. B.:
http://www.kbbz-halberg.de/schueler/Mittlere-Reife-d…

"Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule (Berufsschulabschluss) schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wurde erfolgreich abgeschlossen
  2. Im Abschlusszeugnis der Berufsschule wurde ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
  3. Es wird eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule nachgewiesen und die in der Fremdsprache zuletzt erteilte Fachnote lautet mindestens „ausreichend” (Die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.)"

Wer weiß, ob du noch einen Durchschnitt von 3,0 gehabt hättest, wenn alle Fächer bewertet worden wären?

An deiner Stelle würde ich mich eher darauf konzentrieren, (bei der Schule?) in Erfahrung zu bringen, ob der Berufsschulabschluss irgendwie noch nachgeholt werden kann, und bei einer eventuellen künftigen Ausbildung darauf achten, weniger Fehlzeiten zu haben …

Viele Grüße
Christa

Hallo!

warum sollte der Ausbilder etwas dazu sagen? Es geht um das
Berufsschulzeugnis, nicht um das Ausbildungszeugnis!

…weil der Ausbildende für die Ausbildung zuständig ist. Dazu beauftragt er meist einen Ausbilder, dieser kann seinen Auszubildenden beraten und wird ihm hoffentlich helfen. Das kann er aber nur, wenn er von Schwierigkeiten erfährt!

soll die (zuständige) Kammer machen?

Dort sitzen Fachleute für Ausbildungsfragen. Gerade bei Schwierigkeiten helfen sie…

Es stand im UP, dass es um 14 ENTSCHULDIGTE Fehltage geht.

Ja, es ist aber von Interesse, ob alle Spielregeln eingehalten wurden…

Wieviel Fehltage hattest Du im Ausbildungsbetrieb?

Auch das ist für das Berufsschulzeugnis irrelevant.

Ist es nicht! Die Zulassung zur Abschlußprüfung kann bei einer hohen Anzahl von Fehltagen, entschuldigt oder nicht, verweigert werden! Auch für das Berufsschulzeugnis kann die Fehlzeit wichtig sein!

Deshalb wiederhole ich meinen Tipp:
…mit dem Ausbilder sprechen
…mit der zuständigen Kammer sprechen
…Prüfung der eigenen Krankmeldung; alles in Ordnung oder hab ich mich für eigene Fehler zu entschuldigen?

Viele Grüße
Christa

Herzliche Grüße
Dino

Hallo,

…weil der Ausbildende für die Ausbildung zuständig ist. Dazu
beauftragt er meist einen Ausbilder, dieser kann seinen
Auszubildenden beraten und wird ihm hoffentlich helfen.

ich sag’s nochmal, es geht um das BERUFSSCHULzeugnis, nicht um das AUSBILDUNGSzeugnis.
Zuständigkeit Ausbildungszeugnis: Ausbildender Betrieb.
Zuständigkeit Berufsschulzeugnis: Berufsbildende Schule.

Die Kammer mischt sich ein, wenn es Probleme mit dem ausbildenden Betrieb gibt, bei der Berufsschule werden sie kaum reinpfuschen. Beispiel von der IHK Braunschweig (http://www.braunschweig.ihk.de/geschaeftsfelder/aus-…), davon abgesehen, dass die angegebnen Paragraphen nicht (mehr?) stimmen:

Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der Ausbildung, sie leistet konkrete Hilfe bei Schwierigkeiten aller Art und **vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb**. Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Pflichtaufgaben der IHKs. In § 45 Absatz 1 beauftragt das Berufsbildungsgesetz die IHKs, Ausbildungsberater zu bestellen, die die Berufsausbildung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Nach § 23 des Berufsbildungsgesetzes haben die IHKs festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. 

Schule ist Schule und kein Ausbildungsbetrieb. :smile:

Ist es nicht! Die Zulassung zur Abschlußprüfung kann bei einer
hohen Anzahl von Fehltagen, entschuldigt oder nicht,
verweigert werden! Auch für das Berufsschulzeugnis kann die
Fehlzeit wichtig sein!

Nein, sie ist vollkommen irrelevant.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html
Die Zulassung zur Abschlussprüfung hängt mit der Ausbildung selbst und keinesfalls mit den Fehlzeiten in der Berufsschule zusammen. Nein, auch Absatz 2 des obigen Paragraphen hat nichts damit zu tun.

Einzig und allein §45 könnte relevant sein, aber auch darum geht es nicht, weil es nicht um die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung geht:

§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
(1) Auszubildende können **nach Anhörung** der Ausbildenden und **der Berufsschule**  **_vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden_** , wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

…Prüfung der eigenen Krankmeldung; alles in Ordnung oder hab
ich mich für eigene Fehler zu entschuldigen?

Das einzige, was der Ausbilder hätte tun können, wäre gewesen, Fehlzeiten des Auszubildenden in der Berufsschule zu entschuldigen (bei Auszubildenden kann auch der Betrieb Fehlzeiten entschuldigen). Darum geht es aber nicht, die Fehlzeiten waren entschuldigt! Es geht darum, dass die Berufsschule sagt, wegen der hohen Fehlzeiten (ob entschuldigt oder nicht ist in dem Fall egal) können bestimmte Fächer nicht bewertet werden.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa!
Ich will mich nicht mit Dir streiten und will auch nicht recht haben…
…immerhin bin ich seit 8 Jahren in Rente und seit 8 Jahren nicht mehr im Prüfungsausschuß. :smile:damals hatten wir noch einen Kaiser:smile:

Was hätte ich als Ausbilder gemacht?
-Mich hat auch die Berufsschule interessiert. Wenn möglich, haben wir Aufgaben in die tägliche Arbeit integriert. Nachhilfe organisiert.
-Wenn der Azubi mir berichtet hätte, hätte ich den Berufsschullehrer angesprochen. Bei der praktischen und natürlich auch bei der theoretischen Prüfung hatten wir einen guten Kontakt zur Schule und zur Kammer, da hätte ich nachgehakt.
-Am Anfang meiner Ausbildertätigkeit hatte ich diese Kontakte nicht, da hätte ich den Auszubildenden empfohlen selbst nachzufragen.

Zuständigkeit Ausbildungszeugnis: Ausbildender Betrieb.
Zuständigkeit Berufsschulzeugnis: Berufsbildende Schule.

Das seh ich nicht so! Das Berufsschulzeugnis wird im Betrieb vorgelegt und ist für die Beurteilung des Azubi wichtig!

Die Kammer mischt sich ein, wenn es Probleme mit dem
ausbildenden Betrieb gibt, bei der Berufsschule werden sie
kaum reinpfuschen.

Das hab ich anders erlebt! Der zeitliche Rahmen wurde bei uns zwischen Schule, Kammer und Betrieb abgestimmt. Wir haben den Versetzungsplan im Betrieb dem Stoff in der Berufsschule angepaßt!
Beispiel: Mengenmessung in der Schule, dann kam der Azubi zeitnah in die Zählerwerkstatt…

Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen
der Ausbildung,

Genau, ich hätte in der Kammer gefragt und eine qualifizierte Antwort bekommen.
Interessiert mein Geschreibsel den Fragesteller? Mit Sicherheit nicht!
Ich versuche nur, meine Antwort zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Hallo Dino,

Ich will mich nicht mit Dir streiten und will auch nicht recht
haben…

ich möchte auch nur „aufklären“. :smile:

damals hatten wir noch einen Kaiser:smile:
-)

Aber gut, nach deinem letzten Posting verstehe ich deine Sicht der Dinge. Ich bin zwar aktuell in einem Prüfungsausschuss, allerdings als Lehrervertreterin, deswegen weiß ich ziemlich genau, wie weit die Kompetenzen der IHK reichen. :smile:

-Mich hat auch die Berufsschule interessiert. Wenn möglich,
haben wir Aufgaben in die tägliche Arbeit integriert.
Nachhilfe organisiert.

Das ist löblich, machen aber leider nicht alle Betriebe. Ich unterrichte allerdings auch erst seit diesem Jahr wieder eine Berufsschulklasse, aber auch da war der Zulauf beim Eltern- und Ausbildersprechtag eher mau. Ich habe mit zwei Ausbildern Gespräche geführt, in der Klasse sind ca. 18 Azubis (die Zahl schwankt auch jetzt noch, wir haben im Februar noch Umschüler in die Klasse bekommen).

Zuständigkeit Ausbildungszeugnis: Ausbildender Betrieb.
Zuständigkeit Berufsschulzeugnis: Berufsbildende Schule.

Das seh ich nicht so! Das Berufsschulzeugnis wird im Betrieb
vorgelegt und ist für die Beurteilung des Azubi wichtig!

Ja klar, es steht dem Ausbilder frei, das Berufsschulzeugnis als Grundlage für das Ausbildungszeugnis (mit) zu nehmen, mit Zuständigkeit meinte ich, wer für die Ausstellung und für die Inhalte zuständig ist.

Das hab ich anders erlebt! Der zeitliche Rahmen wurde bei uns
zwischen Schule, Kammer und Betrieb abgestimmt.

Auch das ist klar und (ich denke) unstrittig, dass die Prüfungstermine zwischen allen Beteiligten abgesprochen werden.

Wir haben den Versetzungsplan im Betrieb dem Stoff in der
Berufsschule angepaßt!

Auch hier: ihr als Betrieb, nicht die Schule! Wobei ich nicht behaupten möchte, dass die Schule keine Kompromisse eingeht oder sich gar nicht mit den Betrieben abstimmt. Bei den Klassen, die Blockunterricht haben, werden durchaus die Wünsche der Ausbildungsbetriebe berücksichtigt.

Interessiert mein Geschreibsel den Fragesteller? Mit
Sicherheit nicht!

Na ja, der Fragesteller hat sich leider, wie so oft, nicht mehr gemeldet. :frowning: Aber vielleicht liest das doch noch jemand, den es interessiert. :smile:

Viele Grüße
Christa