Schulangst doppelt bestraft

Hi an alle !

Ich habe heute von einer Bekannten etwas gehört, was mich doch ziemlich aufwühlt. Leider habe ich keine Ahnung, wie ich ihr helfen kann. Vielleicht fällt euch etwas ein!

Sachverhalt: Familie mit 5 Kindern

1 Junge 10 oder 11 J. ( Notendurchschn. 3-4) kommt mit besonders einer Lehrerin in keinster Weise zurecht.
Das geht so weit, dass er nicht mehr in die Schule will.

Das Jugendamt wird von den Eltern um Hilfe gebeten, weil der Junge zu Schwänzen beginnt.
Er und seine Eltern bitten, dass er in eine andere Schule versetzt wird - das wird abgelehnt. Der Junge schwänzt immer öfter - verlässt aber mit Ranzen… morgens pünktlich das Elternhaus.

Die Schule meldet das Schwänzen dem Jugendamt, Eltern werden informiert.

Dem Jungen geht es mit der Zeit so schlecht, dass er in einer neurol. Klinik über mehrere Wochen behandelt werden muss.
Infolge dessen war nun ein Schulwechsel möglich. Der Junge geht nunmehr regelmäßig zur Schule. Gleichzeitig hat er einen Therapeuten zur Seite gestellt bekommen. Sie kommen gut miteinander zurecht und müssen regelmäßig dem Jugendamt Rechenschaft ablegen.

Ca. im Januar wurde der Junge wegen dem Schwänzen vom Gericht zu einer erheblichen Menge Sozialstunden verurteilt - ich glaube sie sagte so 60 (angezeigt hatte das Jugendamt!!).
Ihr Sohn verbrachte nun seine eine Woche Winterferien damit, von morgens bis in den Nachmittag hinein Sozialstunden abzutragen (und hat immer noch genug ).

Um die gleiche Zeit erhielten die Eltern ein Schreiben vom Gericht, dass sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden (Ich glaub das waren zw. 400- 800 Euro- für die Familie mehr als zu viel!).
Begründung dafür: sie hatten die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihr Sohn regelmäßig die Schule besucht!
Wie gesagt- auch hier kam die Anzeige vom Jugendamt, an welches sich die Eltern um Hilfe wandten, als die Probleme anfingen!!!

Ich finde das Ganze reichlich unverschämt.Hätte man ihn in eine andere Schule versetzt, wäre es wahrscheinlich gar nicht erst eskaliert - (war übrigens sein eigener Vorschlag vor den Eltern und beim Jugendamt gewesen).

Wenn die 2 Verurteilungen Hilfe sein sollen, na dann danke! - oder diskriminiert man hier das Kind/die Familie wegen ihrer Größe - und wegen der anderen Brüder, die alle während der Schulzeit Mal was ausgefressen hatten ? (Rauchen, Tatoos, Piercing, Widerworte zu einem Lehrer, keine „Geschenke“ für die Lehrer…)

Die Bekannte ist verzweifelt, weil sie nicht weiß, wie sie das Geld auftreiben soll und weil der Junge auch Zeit zum Regenerieren und zum Lernen braucht!

Was meint Ihr dazu? Hat jemand einen Rat für die Familie?!

MfG Roxelane

Es fehlen viele Infos!
Hallo,

leider fehlen bei deiner Beschreibung wichtige Angaben, damit man etwas dazu sagen kann:

  1. Wie alt ist der Juge jetzt? Du schreibst 10/11 Jahre, aber er muss Sozialstunden leisten? Das stell ich mir rechtlich bedeklich vor.

  2. Du schreibst, Auslöser waren Probleme in der Schule. Was genau war da los? Wenn jemand nicht mehr in die Schule will und ernsthaft psychologisch krank ist, dann muss da was ganz massives vorgefallen sein (oft kommen ja auch mehrere Dinge zusammen)

  3. Wie wurde der Antrag auf Versetzung in eine andere Schule begründet? Kam es je zur Aussprache zwischen Eltern, Lehrerin, Klassenlehrerin, Rektor, etc.?Ein Kind wird nie „einfach so“ wegversetzt.

Gruß
Claudia

Hallo,

also erstmal muss ich sagen, das ist eine wirklich traurige Geschichte, sozusagen unfassbar und leider hat das Jugendamt ja schon sehr oft durch Inkompetenz geglänzt…

Eine Sache finde ich allerdings auch komisch, und zwar, wie kann denn ein unter 14 Jahre alter Junge überhaupt schon bestraft werden, das gibt’s doch eigentlich gar nicht, so weit ich weiss…???

Insgesamt ist aber mein Rat, sofort einen Anwalt hinzuzuziehen und gegen das Urteil Revision/Berufung einzulegen, falls es dafür nicht schon zu spät ist von den Fristen her, anders geht’s ja nicht.

Liebe Grüsse

Icequeen

Hallo.

Ich habe heute von einer Bekannten etwas gehört, was mich doch
ziemlich aufwühlt.

Ich glaube, Deine Bekannte hat Dir ganz schön die Kippen vollgemacht.

Ca. im Januar wurde der Junge wegen dem Schwänzen vom Gericht
zu einer erheblichen Menge Sozialstunden verurteilt - ich
glaube sie sagte so 60 (angezeigt hatte das Jugendamt!!).

Unglaubwürdig wg. des Alters des Jungen. Außerdem müsste es dann auch eine Gerichtsverhandlung gegeben haben - oder zumindest eine Anhörung.

Um die gleiche Zeit erhielten die Eltern ein Schreiben vom
Gericht, dass sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden (Ich
glaub das waren zw. 400- 800 Euro- für die Familie mehr als zu
viel!).

Unglaubwürdig, weil

  • niemand, ohne Stellung zur Sache nehmen zu können, zu etwas „verurteilt“ wird

  • sich Geldbußen/-strafen immer auch an der Höhe des jeweiligen Einkommens orientieren müssen.

Wie gesagt- auch hier kam die Anzeige vom Jugendamt

Wenn eine Anzeige, gegen wen und warum auch immer, erstattet wird, wird der Beschuldigte zur Sache gehört.

Ich glaube die Geschichte - zumindest in dieser Form - nicht.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi an alle !

Ich habe noch mal nachgefragt und korrigiere:

1.Der Junge war (natürlich) zum Zeitpunkt des Geschehens 14 Jahre alt!

  1. zur damaligen Schule: - als er in diese Regelschule kam, hieß es gleich : …„noch einer von denen…“
  • immer wenn etwas passierte, war er der Schuldige, - er ist zwar kein Engelchen, aber lt. Mutter war er 80% der Beschuldigungen nicht
    -selbst wenn später eindeutig war, dass er es nicht getan hatte, gab es keine Entschuldigung, sondern oft noch so was wie:"… wer weiss, ob er nicht … angestiftet…,…Finger im Spiel …hatte…
    -er hatte dazu vor einer Lehrerin besonders richtige Angst
    (sein heutiger Therapeut , der wohl auch mit ihr Mal das Gespräch gesucht hatte, äußerte sich ggü. Mutter so, dass er vor dieser Person auch Angst haben würde)

  • einer der Brüder bekennt sich zur rechten Szene (nicht gewalttätig!! und Mutter hat ihr Missfallen dazu deutl. geäußert- aber es ist ihr Kind…) - die Schule forderte die Eltern auf, dass sie den Kontakt der Brüder unterbinden sollen!!!
    (

  • Bemerkung der Mutter: gerade diese Brüder haben ein inniges Verhältnis zueinander und der Ältere ist eine Stütze für den Jüngeren.

  1. irgendwann hielt er es nicht mehr aus und begann zu Schwänzen…, als die Eltern es mitbekamen, gab es Gespräche mit der Schule und die Vereinbarung, den Vater anzurufen, wenn X nicht in der Schule erscheint, und das Jugendamt wurde informiert (Mutter ist 3x/Woche ab 6.00Uhr bis mittags an der Dialyse!!")
    Da der Vater auch sehr früh zur Arbeit muss, haben sie den Sohn mit den anderen geweckt, er zog sich an, frühstückte… blieb aber dann zu Hause oder wenn die Mutter zu Hause war, nahm er seine Schulsachen und ging irgendwo hin.
    Zwischenzeitlich haben die Eltern in Absprache mit ihrem Sohn beim zuständigen Schulamt um Versetzung des Sohnes an eine andere Schule gebeten.
    Antwort des Herrn :`Wenn er jetzt schwänzt, würde er auch an einer anderen Schule schwänzen.´ Späterhin legte er den Telefonhörer einfach auf, wenn sich die Eltern meldeten.
    Hierzu wurde auch das Jugendamt um Hilfe ersucht.

In der Schule wurde es jetzt für den Jungen so arg, dass er , als ihn die Eltern zur Schule bringen wollten , aus dem Fenster springen wollte. Die Eltern konnten nun auch nicht mehr- sie gingen zum Jugendamt/Fürsorgerin, die kümmerte sich um das Weitere: der Junge kam in die neurol. Klinik, wo er 5 Monate !!!war.

Als er wieder nach Hause kam, durfte er in eine andere Schule (in der er sich wohl fühlt) und ihm wurde vom Jugendamt ein begleitender Therapeut zur Seite gestellt - müssen regelmäßig zum Amt und Rechenschaft ablegen…

Die Eltern erhielten zwischenzeitlich einen Brief vom Jugendamt , in dem stand, dass sie ihrer Pflicht dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmäßig in die Schule geht, nicht nachgekommen sind.
Deshalb haben sie eine Strafe von über 1000,-Euro zu zahlen O D E R DER J U N G E !!! müsse 50 Sozialstunden leisten.

( in diesem Brief stand etwas von: „per richterlicher Verfügung…“)Sie „durften“ sich nur die Strafe `aussuchen´ ! Eine Anhörung dazu gab es nicht - nur die Meldung, wozu sie sich entschieden hatten:
Da die Eltern das Geld nicht hatten, und der Therapeut riet, um weiteren Ärger und Stress zu verhindern solle der Junge die Stunden machen, entschieden sie sich dementsprechend.

Ich finde diesen Sachverhalt auch nicht besser: die Elter sollen wg.„Pflichtverletzung“ bestraft werden und der Sohn muss die Stunden leisten -
diese werden ob Qualität und Quantität vom Jugenamt überprüft!-

Wenn sie Mal nur zu Beginn der ganzen Sache soviel Aufwand betrieben hätten!
Außerdem, kann ich ehrlich gesagt keine Pflichtverletzung erkennen.
Ich finde, die Eltern haben alles versucht, um ihrer Pflicht nachzukommen. Sie hätten ihn nur noch fesseln und hin schleifen können! Na gute Nacht!! Das würde dann wenigstens zwei strafrechtliche Tatbestände erfüllen: Freiheitsberaubung und vorsätzl. Körperverletzung!!!

So, nochmal: Gibt es noch eine Möglichkeit, die restlichen 25 Stunden zu verhindern - und den Jungen sich in den Osterferien auch etwas erholen zu lassen?
Vielleicht fällt euch noch was ein!

MfG Roxelane

Ganz ehrlich,
das klingt immer alles noch recht unglaubwürdig.

-er hatte dazu vor einer Lehrerin besonders richtige Angst
(sein heutiger Therapeut , der wohl auch mit ihr Mal das
Gespräch gesucht hatte, äußerte sich ggü. Mutter so, dass er
vor dieser Person auch Angst haben würde)

–> Ich kenne jetzt die Umstände nicht, hört sich aber von Seiten des Therapeuten leicht unprofessionell an.

  • einer der Brüder bekennt sich zur rechten Szene (nicht
    gewalttätig!! und Mutter hat ihr Missfallen dazu deutl.
    geäußert- aber es ist ihr Kind…) - die Schule forderte die
    Eltern auf, dass sie den Kontakt der Brüder unterbinden
    sollen!!!

Bei aller Liebe: Wie will die Schule den Umgang zum Bruder unterbinden? Sorry, dass kann sie einfach nicht. Und das kann ich mir ehrlich beim besten Willen nicht vorstellen.

  • Bemerkung der Mutter: gerade diese Brüder haben ein inniges
    Verhältnis zueinander und der Ältere ist eine Stütze für den
    Jüngeren.

Wenn der Bruder sehr rechts sein sollte, frage ich mich in wie fern Stütze? (Dennoch darf niemand den Umgang verbieten!)

einer anderen Schule schwänzen.´ Späterhin legte er den
Telefonhörer einfach auf, wenn sich die Eltern meldeten.

Was waren die genauen Umstände des Auflegens?

um das Weitere: der Junge kam in die neurol. Klinik, wo er 5
Monate !!!war.

Dies entscheidet aber nicht das Jugendamt, sondern ein Arzt (Kinderarzt oder Kinderpsychiater)!

begleitender Therapeut zur Seite gestellt - müssen regelmäßig
zum Amt und Rechenschaft ablegen…

Auch das kann nicht sein!!! Ärztliche Schweigepflicht!!!

Die Eltern erhielten zwischenzeitlich einen Brief vom
Jugendamt , in dem stand, dass sie ihrer Pflicht dafür zu
sorgen, dass ihr Kind regelmäßig in die Schule geht, nicht
nachgekommen sind.
Deshalb haben sie eine Strafe von über 1000,-Euro zu zahlen O
D E R DER J U N G E !!! müsse 50 Sozialstunden
leisten.

Auch das bezweifele ich, denn es handelt sich meines Erachtens nicht um eine Straftat, sondern um ein Vergehen (oder wie da auch immer die genaue Unterscheidung liegt). Dazu besteht das Recht auf Anhörung. Und wenn man Schulangst nachweisen (durch Attest) und der Aufenthalt in der Klinik nachgewiesen werden kann - kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Bußgeld bezahlt werden muss.
UND: Das Jugendamt legt keine Strafe fest! (Zumindest nicht bei uns uns BW.)

So, nochmal: Gibt es noch eine Möglichkeit, die restlichen 25
Stunden zu verhindern - und den Jungen sich in den Osterferien
auch etwas erholen zu lassen?

Ganz ehrlich: Versuche mal den wahren Grund für die Sozialstunden herauszufinden!

Sollten deine Darstellungen den Fakten entsprechen, verstehe ich die Welt nicht mehr.

Grüße
Stefan