Hallo,
vielen Dank für Deine Unterstützung. Tja, ich finde es schon
merkwürdig, dass man keine klaren Infos findet. Solange nichts
passiert ist es ja egal, aber wenn …
Du wirst dafür auch keine explizite Vorschrift finden, denke ich. Sichere dich bei der Schulleitung ab, bringe deine Bedenken vor (dazu bist du verpflichtet) und warte ab, wie der Vorgesetzte sich äußert.
Es ist nicht möglich, alle möglichen Konstellationen in einem Gesetz oder einer VWV abzubilden.
Ich erinnere mich, dass zu Fahrten zu Badeseen, Meeresstränden
auch der Lehrer selbst Rettungsschwimmer sein musste, auch an
bewachten Stränden.
Dazu gibt es ja auch ein entsprechendes Urteil, im GEW-Jahrbuch wird das immer wieder zitiert.
Ich werde mich nachher durch Deinen Link „hangeln“.
Vergiss es , du wirst da nichts konkretes finden. Am ehesten findest du etwas bei den Verwaltungsgerichtsentscheidungen, falls da mal etwas anhängig war oder im Pool der Schulverwaltung vom Fachverlag: http://www.schulleitung.de/de/html/content/1000/Zeit… . Falls eure Schule die Schulverwaltung abonniert hat, dann hat sie auch das entsprechende Kennwort, wenn nicht dann eben nicht.
Nach meiner Erfahrung sind die Schulrechtler richtige Pragmatiker. Mach dir Gedanken darüber, wie die Veranstaltung laufen soll, informiere bei Bedenken den Schulleiter und lass dir deine Vorgehensweise absichern. Wenn dann das Kind in den Brunnen fällt, dann bist du auf der sicheren Seite.
Was kann dir im schlimmsten Fall passieren, wenn tatsächlich was schief läuft und die Veranstaltung so von deinem Vorgesetzten angewiesen wurde und du auf Probleme vorab hingewiesen hast?
Gruß
MklMs