Schulausschluss

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage:

Wenn ein Schüler (in BW, Werkrealschule, 6. Klasse, ADHSler) zu über 60. Mal keine HA gemacht hat und im Vorfeld deshalb bereits 3 Tadel bekommen hat und auch der zeitweilige Unterrichtsausschluss angedroht wurde, darf die Schule das tatsächlich auch durchziehen?

Darf man wegen nicht gemachter HA vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Ansonsten ist der Schüler sehr nett, fleißig, interessiert und sozial nicht auffällig.

LG
Stefan

Hallo,

Wenn ein Schüler (in BW, Werkrealschule, 6. Klasse, ADHSler)
zu über 60. Mal keine HA gemacht hat und im Vorfeld deshalb
bereits 3 Tadel bekommen hat und auch der zeitweilige
Unterrichtsausschluss angedroht wurde, darf die Schule das
tatsächlich auch durchziehen?

Ja, das kann sie, sonst macht die Androhung keinen Sinn.

Darf man wegen nicht gemachter HA vom Unterricht
ausgeschlossen ?

Ja.

Ansonsten ist der Schüler sehr nett, fleißig, interessiert und
sozial nicht auffällig.

Wie wäre es mit einer pädagogischen Beratungsstelle ? Adresse gibt es in jedem Landratsamt oder Schulamt oder bei der Schulleitung. Hat die
Schule einen Beratungslehrer?

Gruß

Hallo

und vielen Dank für die Antwort.

Einen Beratunglehrer hat die Schule, ebenso wie Schulsozialarbeit, beide Stellen wurden nicht in Anspruch genommen. (Versäumnis der Lehrerin)

LG
Stefan