Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage:
Wenn ein Schüler (in BW, Werkrealschule, 6. Klasse, ADHSler) zu über 60. Mal keine HA gemacht hat und im Vorfeld deshalb bereits 3 Tadel bekommen hat und auch der zeitweilige Unterrichtsausschluss angedroht wurde, darf die Schule das tatsächlich auch durchziehen?
Darf man wegen nicht gemachter HA vom Unterricht ausgeschlossen werden?
Ansonsten ist der Schüler sehr nett, fleißig, interessiert und sozial nicht auffällig.
LG
Stefan