Schulbefreiung wegen Umzug in anderes Bundesland

Hallo…

Wir ziehen am 1.Juli von NRW nach Bayern.Die Ferien meiner Tochter beginnen erst am 9.Juli.Sie geht in die vierte Klasse der Grundschule und geht nach den Ferien auf die weiterführende.Daher möchte ich ihr den Stress, für 4 Tage in eine komplett neue Schule zu gehen,ersparen.
Nun meine Frage:Habe ich die möglichkeit auf vorzeitige Schulbefreiung wegen Umzug in ein anderes Bundesland?Oder kann ich mir diesen Weg direkt sparen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG
Bianca

Hallo,

im neuen Wohnort meldest du das Kind doch gleich in der weiterführenden Schule an, bzw. vielleicht ist es auch schon angemeldet? Die zukünftige 5. Klasse besteht aber doch noch gar nicht, so dass es noch nichtmal am Schnupperunterricht teilnehmen kann.

Keine Ahnung, was jetzt formal korrekt wäre, aber ich würde mich auf die neue weiterführende Schule konzentrieren und die 4 Tage Grundschulanmeldung (die müsstest du ja dann auch vornehmen) stillschweigend vergessen. Ich glaube nicht, dass irgendjemand hinterher kommt und mit dem Zeigefinger wedelt.

Viel „Spaß“ beim Umzug
Barbara

Hallo,

also in NRW beginnen die Ferien am 9. Juli und in Bayern beginnen die Ferien am 1.08. Also versäumt deine Tochter formal mehr wie vier Tage Unterricht. Eine Freistellung über einen so langen Zeitraum ist meines Wissens nicht vorgesehen.

Wenn deine Tochter in Bayern gemeldet ist, dann gelten auch die bayrischen Ferien.

Eventuell kannst du tricksen mit dem Termin der Ummeldung von deiner Tochter nach Bayern.

LG

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Hallo Bianca,

Wir ziehen am 1.Juli von NRW nach Bayern.Die Ferien meiner
Tochter beginnen erst am 9.Juli.Sie geht in die vierte Klasse
der Grundschule und geht nach den Ferien auf die
weiterführende.Daher möchte ich ihr den Stress, für 4 Tage in
eine komplett neue Schule zu gehen,ersparen.

Deine Berechnung kann ich nicht nachvollziehen, denn wie weiter unten schon geschrieben wurde, liegen zwischen Eurem Umzug und dem Ferienbeginn in Bayern noch drei Wochen.

Nun meine Frage:Habe ich die möglichkeit auf vorzeitige
Schulbefreiung wegen Umzug in ein anderes Bundesland?Oder kann
ich mir diesen Weg direkt sparen?

Ich denke, daß Du Dein Kind die drei Wochen noch in die Schule schicken solltest - unabhängig von formalen Möglichkeiten oder dem Umgehen derselben. Im Juli ist sicher der Notenschluß schon vorbei und es wird eine relativ entspannte Zeit. Deine Tochter hat dann noch die Möglichkeit, andere Kinder kennenzulernen, vielleicht auch welche, mit denen sie in die neue Schule gehen wird. Die Schule als Kontaktmöglichkeit und Eingewöhnungshilfe in die neue Umgebung und die neue Mentalität würde ich nicht unterschätzen.

Ansonsten hat Deine Tochter zwei Monate Schulferien, und das in einer neuen Situation, wo sie noch niemanden kennt. Selbst wenn Ihr eine gewisse Zeit in Ferien fahren solltet, wird das trotzdem noch sehr lang.

Alles Gute für den Umzug und das Einleben in der neuen Umgebung

Iris

Hallo!

Wir ziehen am 1.Juli von NRW nach Bayern.Die Ferien meiner
Tochter beginnen erst am 9.Juli.Sie geht in die vierte Klasse
der Grundschule und geht nach den Ferien auf die
weiterführende.Daher möchte ich ihr den Stress, für 4 Tage in
eine komplett neue Schule zu gehen,ersparen.

Wie bereits gesagt wurde, stimmt das nicht. Wir haben hier in Bayern bis 31.7. Schule, Ferienbeginn ist der 1.8.

Nun meine Frage:Habe ich die möglichkeit auf vorzeitige
Schulbefreiung wegen Umzug in ein anderes Bundesland?Oder kann
ich mir diesen Weg direkt sparen?

Sie hat das Schuljahr noch nicht beendet, wenn ihr am 1.7. umzieht. Daher ist sie hier in Bayern für den Rest des Schuljahres schulpflichtig. Und das ist auch gut, denn in ihrer Grundschule gibt es bestimmt auch Kinder, die später mit ihr in die selbe Schule gehen (an der ihr sie hoffentlich auch schon angemeldet habt?). Durch die Sprengelpflicht im Grundschulbereich leben diese Kinder außerdem in der Nähe. Da hat sie doch dann gleich jemanden zum spielen. Da Anfang Juli evtl. noch Proben geschrieben werden, lernt sie auch gleich, wie das hier so läuft. Und ihr seht, ob sie im für die weiterführende Schule wichtigen Stoff fit ist oder ob ihr über die Ferien nacharbeiten müsst.

LG, Sarah

Hallo,
ich denke, das kann man formal auf zwei Arten regeln:
entweder du lässt das Kind von der alten Schule für die restlichen Schultage beurlauben und meldest es erst mit Datum bayerischer Ferienbeginn ab. Dann ist es bis dahin Schülerin der alten Schule und der Schulpflicht ist genügt. Zum selben Tag meldest du das Kind an der bayerischen weiterführenden Schule an, da sind dann Ferien.
Oder du meldest deine Tochter zum 1.7. ab, dann ist sie in jedem Fall weiter schulpflichtig, denn in keinem der beiden Länder sind Ferien. In diesem Fall sollte sie in Bayern in die Grundschule gehen. Das hielte ich aber - mit Verlaub - für Unsinn, denn die Klasse, die sie dann besucht, wird ja aufgelöst.
Gruß Orchidee