Moin,
einer der von ultra angesprochenen Ausnahmefälle („wenn eine besondere Situation vorliegt“) könnte vorliegen, wenn es in Nds keine weiterführende Schule mit einer bestimmten Schwerpunkt-Orientierung in vertretbarer Entfernung zum Wohnort gibt. [Bitte entschuldige, dass ich mich auf Beamtendeutsch ausdrücke ]
Aus eigener Erfahrung:
Meine Tochter wollte vor zwei Jahren von einer Fachoberschule in Nds (weit entfernt von Hamburg) an eine entsprechende Schule in HH wechseln. Sie hat mit der Schulleitung von zwei Schulen telephoniert um sich zu erkundigen, ob dies möglich wäre.
Kategorische Auskunft der einen Schule: „Nein, das geht nicht.“
Unbürokratische Auskunft der anderen Schule: „Im Prinzip geht das nicht, aber es gibt gewisse Tricks, um das Prinzip zu umgehen.“
Daraufhin ist mein Töchterlein nach Hamburg gefahren, und man hat ihr entsprechende Tricks in einem persönlichen Gespräch verraten.
Zum Glück gibt es Staatsdiener, die sich in ihrer Dienstausübung nicht nur von Vorschriften leiten lassen.
Also: greif zum Telephon! Faxen oder E-Mailen solltest Du nicht - kein renitenter Staatsdiener wird Dir Tricks aus der verwaltungsrechtlichen Grauzone schriftlich verraten.
Grüße
Pit