Schuldanerkenntnis bzw Schuldschein verloren?

Hallo,
angenommen man hat jemandem durch mehrere handlungen, sei es den kauf eines fernsehers für die andere person (geld vorstrecken z.b.) usw, geld geliehen sodass es nach einiger zeit eine größere summe geworden ist.
In so einem fall kann man ja eine private Schuldanerkenntnis mit angabe der gesamtsumme, und der monatlich zu zahlenden summe vereinbaren.
Wenn dies soweit alles funktioniert, nur der schuldner nach einer gewissen zeit anfängt den zahlungen nur teilweise bis hin zu garnicht nachzukommen, und man selbst dann die unterschriebene Schuldanerkenntnis verloren hat, würde es in so einem fall dennoch die möglichkeit geben ohne weiteres die summe der restschuld irgendwie einzufordern rechtlich?

Danke schonmal im vorraus für alle antworten.

Hallo,

so wirklich kann ich Dir da gar nicht helfen… Ich denke
aber, dass es ausgesprochen schwierig werden dürfte die
Forderung nachzuweisen…

Gobo2002

Ich denke, wenn die schriftliche Schuldanerkenntnis verloren ist sieht es schlecht aus.
Wenn Zahlungen per ÜW und Zweck erfolgten, ist es vielleicht möglich rechtlich etwas zu erreichen. aber vernünftig mit dem Schuldner reden bringt oft mehr als Androhung den Rechtsweg zu beschreiten.Zu klären wäre weshalb der Schuldner in Verzug ist.
Stern Krem

man kann es gegenüber dem schuldner versuchen zu mahnen, sollte es jedoch bis zu einem mahnbescheid oder sogar vor gericht landen, kommst du ohne das schuldanerkenntnis (beweis der schuld) schwer voran… gibt es zeugen, die die schuld belegen oder kontoauszüge? das solltest du auf jeden fall mit einem rechtsanwalt besprechen

darli

Hallo,

ohne diesen Schuldschein wird es wohl sehr schwierig. Je nach Höhe der Summe, würde ich Dir raten mal einen Anwalt aufzusuchen und zu klären, welche Möglichkeiten noch bleiben.

Gruß Markus

Hallo!
Mit dem Schuldschein ist natürlich ein guter Beweis verloren gegangen. Im Rechtsstreit könnte es somit zu Beweisschwierigkeiten kommen, vielleicht läßt sich aber ein Beweis auf anderer Art und Weise führen. Sie sollten sich sicherheitshalber rechtlich beraten lassen (darf ich hier nicht), welche Möglichkeiten es gibt. Sollten Sie einen Anwalt fragen, bitte vorher unbedingt das Honorar regeln.

Viel Erfolg

Hallo John-Doe,

du könntest einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Für den Fall, dass dein Bekannter dann Widerspruch dagegen einlegt, müsstest du die Forderung nachweisen. Jetzt ist aber das Schuldanerkenntnis verloren gegangen. Da müsstest du dann die bisher geleisteten Zahlungen von ihm nachweisen können, z.B. durch Kontoauszüge. Oder du hast ihm das geliehene Geld auf sein Konto überwiesen. Dann gibt es auch Kontoauszüge. Wenn alles bar abgelaufen ist, wird es allerdings schwierig. Wenn er alles abstreitet und du keine nachweisbaren Belege hast, kannst du nichts machen. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Wenn er aber keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser stellt einen Schuldtitel dar, mit dem du sein Einkommen und Vermögen pfänden kannst.
Viele Grüße
Miko

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