Hallo,
angenommen man hat jemandem durch mehrere handlungen, sei es den kauf eines fernsehers für die andere person (geld vorstrecken z.b.) usw, geld geliehen sodass es nach einiger zeit eine größere summe geworden ist.
In so einem fall kann man ja eine private Schuldanerkenntnis mit angabe der gesamtsumme, und der monatlich zu zahlenden summe vereinbaren.
Wenn dies soweit alles funktioniert, nur der schuldner nach einer gewissen zeit anfängt den zahlungen nur teilweise bis hin zu garnicht nachzukommen, und man selbst dann die unterschriebene Schuldanerkenntnis verloren hat, würde es in so einem fall dennoch die möglichkeit geben ohne weiteres die summe der restschuld irgendwie einzufordern rechtlich?
Danke schonmal im vorraus für alle antworten.