Schulden bei der Krankenkasse

Hallo Miteinander,

ich war selbstständig und konnte meine Beiträge zur Krankenkasse nicht zahlen. Das war in 2010. Zwar habe ich in 2010 Mahnungen der krankenkasse erhalten, habe diese ignoriert und bis heute nichts mehr von der Barmer gehört. Mein Schufa-Auszug den ich heute erhalten habe beinhaltet keinerlei Infos der Barmer. Nun meine Fragen: Meldet die Krankenkasse an die Schufa und wie sieht es in meinem Fall mit dem Verjährungsfristen aus. Wäre super wenn mir jemand antworten würde.
Vielen Uli

Hallo

Es scheint so, als sei hier dieser Paragraf zuständig:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html

Fragt sich nur, was genau man unter ‚vorsätzlich vorenthaltene Beiträge‘ man verstehen muss, und wer hier die Beweislast hätte.

Das würde ich als Laie so denken.

Viele Grüße

Hallo,
Wenn es um Beitraege aus 2010 geht und du bis jetzt nichts gehört hast von der Kasse und seitdem auch nichts gezahlt hast, dann sind die Beitraege spätestens am 31.01.2015 verjährt. An die Schufa meldet die Krankenkasse nichts, jedenfalls meines Wissens nach.
Gruß
Czauderna

Den geschuldeten Betrag samt Zins würde ich schon mal zurücklegen.
Das böse Erwachen kommt sonst, wenn du nicht damit rechnest.

Servus,

und

findet bei verjährten Ansprüchen wie genau statt?

Schöne Grüße

MM

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Herzlichen Dank für die Antworten!!!