Hallo.
Ich habe ein paar Fragen zu folgender Situation:
Ich wollte einen gebrauchten Gegenstand für 2400 Euro kaufen.
Nach dem Bezahlen kam der Artikel nicht bei mir an.
Ich hatte damals nicht direkt Anzeige erstattet, da mich der Verkäufer immer gut vertröstet hat.
Der Verkäufer war zwischenzeitlich wegen einer Vielzahl von ähnlichen Betrügereien in Gefängnishaft, womit er Strafrechtlich wohl „sauber“ ist.
Mittlerweile habe ich den Vollstreckungsbescheid vorliegen.
Er hat dem Vollstreckungsbescheid widersprochen.
Unabhängig davon, wieviel beim Verkäufer zu hohlen ist:
Zivilrechlich schuldet er mir immernoch mein Geld, oder?
Wie stehen meine Chancen? Ich habe Seitenweiße Emailverkehr als Beweis.
Danke!!