Hallo liebe Experten,
Wenn ein Vater ( hoch verschuldet ) vor NICHT GANZ 10 Jahren sein Erbe ausgeschlagen hätte, welches dann seine Kinder geerbt hätten, nun versterben würde, könnten dann Gläubiger des dann Verstorbenen ihre Ansprüche gegenüber der Kinder geltend machen, wenn diese das Erbe des oben genannten Vaters ( wegen der „Alt“- Schulden? ) nun ausschlagen würden?
Vielen lieben Dank für‘s antworten