Schulden ins Ausland- werden es auch unsere Schulden?

Meine Zukünftige möchte von Deutschland zu mir in die Schweiz ziehen. In nicht allzu weiter Zukunft wollten wir heiraten. Nun ist es so, dass sie in Deutschland Schulden hat. Sie war auch schon bei einer Schuldnerberatung, vor Auswanderung will sie in Privatinsolvenz gehen.
Wie ist das, wenn wir heiraten? Sind ihre Schulden auch dann unsere Schulden? Bei uns hängt eben auch Vermögen dran, eine gut gehende Pension, etc. Kann man uns ans „Leder“?

sowas läßt sich vor der heirat regeln - wenn Vermögen da ist, vorher einen Anwalt konsultieren. Sollte auch in der Schweiz nach Schweizer Recht möglich sein.

Bei (noch) nicht Verheirateten sind Schulden persönliche Verbindlichkeiten, für die solange ein Dritter nicht haftet, wie er dies nicht ausdrücklich erklärt hat (Bürgschaft o.ä.)
Wer die Schulden mit in die Ehe bringt, verliert sie deshalb nicht, überträgt sie aber auch nicht automatisch auf den Ehemann. Der müsste schon aktiv eine Übernahmeerklärung abgeben.
Die „private Insolvenz“ lebt ja davon, dass Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen werden, die dann auch eingehalten werden müssen - unabhängig vom Wohnsitz.
Ändern sich jedoch (absehbar) die Lebensverhältnisse deutlich zum Positiven, könnten natürlich durch die gestiegene Leistungsfähigkeit auch die Forderungsverzichte fraglich werden.
Die Heiraterei würde ich also zunächst so gestalten, dass eine Güterstandsvereinbarung getroffen wird - da muss man in der Schweiz Beratung einholen…

Viel Erfolg - insbesondere bei der Ehe!

Hallo Thoralfs,
kurz und knapp: NEIN!!

Gruss
Knauffi

Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich.Aber warum Privatinso anmelden? Der Schweiz sind Schulden in Deutschland egal und eine Schuldnerverfolgung ist so kompliziert und aufwendig das macht niemand.
Also kann nix passieren. Übrigens wenn etwas Vermögen vorhanden ist, dann würde ich mal versuchen mit den Gläubigern Vergleiche zu schließen.Maximal aber 10 % der Ursprungssumme.Inkassounternehmen werden dabei natürlich nicht gbezahlt sonder nur die Gläubiger direkt.Als Verhandlungsgrundlage muss man denen klar machen, dass bei einer angestrebten InsO der GL viel weniger bekommt wenn überhaupt als die angebotene Vergleichssumme und nicht vergessen denen auch zu sagen , dass man im kommenden Jahr ins Ausland übersiedelt und die GL dann erst recht nix mehr von ihrem Geld sehen.Also sollte man die Angelegenheit doch mit einer einmaligen Vergleichssumme nun beenden und wenn der GL immer noch nicht will, dann dem klar machen, dass man die angebptene Vergleichssumme dann doch lieber einem anderen GL geben werde…so blöd wird bei der Sachlage kein GL sein und dich mit dem Geld wieder ziehen lassen…viel Erfolg

Das kommt ganz darauf an, welchen Güterstand ihr für die Ehe vereinbart. Bei einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute, die sie vor der Ehe erwirtschaftet haben, voneinander getrennt.
Wie das in der Schweiz aussieht ist schwer zu beurteilen. Hier ist auf jeden Fall ein Gang zum Anwalt zu empfehlen, der bezüglich Güterstand und Vermögen beraten kann.

Hallo Thoralfs,
mein Problem ist bei Deiner Frage, daß ich das Schweizer Zivilrecht überhaupt nicht kenne.
Wenn Du Deutscher wärst, und damit dem deutschen Zivilrecht unterliegen würdest, tät ich sagen:
Wenn Du beim Heiraten einen Ehevertrag schließt und Gütertrennung machst, dann sind die Schulden Deiner künftigen Frau kein Problem für Dich / für Euch.
Aber ohne so einen gültigen Ehevertrag, bei einer der üblichen Eheformen in Gütergemeinschaft, bist Du nach unserem Zivilrecht leider ganz dick in der Patsche. Dann kann es gut sein, daß Du für die Schulden Deiner gerade angeheirateten Ehefrau geradestehen mußt.
Fertig !
Ihr müßt halt definitiv möglichst bald zu einem in Ehe-/Zivilrecht sehr versierten Schweizer Rechtsanwalt gehen und euch von dem umfassend beraten lassen.
Mehr kann ich nicht sagen und auch nicht raten.
Herzliche Grüße und gutes Gelingen!
Bernhard

Die Reglung in der Schweiz für Schweitzer und Ausländer bei Heirat kenne ich nicht. Deutsche in Deutschland können Altschulden per Güterstandswahl ausschließen.

Ciao Ricco

Hallo Thoralfs,

hier handelt es sich um komplizierte grenzüberschreitende Sachverhalte, bei denen man m.E. unbedingt rechtlichen Rat einholen sollte (ich bin übrigens kein Rechtsanwalt und kann Ihnen daher auch keinen abschließenden Rat erteilen).

Hier daher nur ein paar Gedankenspiele und mögliche Überlegungen: Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Ihre Zukünftige Schulden in Deutschland gemacht hat und Sie nicht wollen, dass sie mit der Heirat für die Schulden Ihrer Zukünftigen mithaften.

Zunächst wäre zu klären, in welchem Land es für Ihre Zukünftige günstiger ist, ein Privatinsolvenzverfahren durchzuführen, falls es ein solches in der Schweiz ebenfalls gibt. Sollte es ein solches in der Schweiz nicht geben, ist zu bedenken, dass die Restschuldbefreiung in Deutschland zur Zeit 6 Jahre beträgt, ab dem 30. Juni 2014 allerdings nur noch 3 Jahre, falls 35% der Schulden und Verfahrenskosten von dem Schuldner gezahlt werden.

Was ihre eigene Haftung betrifft, so werden sie jedenfalls nach deutschem Recht durch die Wahl der Zugewinngemeinschaft als Regelfall nicht Mitschuldner und haften auch nicht mit ihrem in die Ehe eingebrachten Vermögen für diese Schulden. Allerdings hat man ggf. ein gemeinsames Einkommen, das in Deutschland, da die Ehepartner einander unterhaltspflichtig sind, ab einer gewissen Grenze ggf. der Ehepartnerin angerechnet und daher gepfändet werden könnte.

Hier bieten sich die gesetzliche Gütertrennung oder andere vertragliche Ehevereinbarungen zur Trennung der Vermögen und zur Regelung der Unterhaltspflichten an. Hierfür wäre aber nach meinem Bauchgefühl wiederum das schweizerische Recht zuständig.

Mein Tip daher: einen schweizerischen Rechtsanwalt aufsuchen, der auch ein wenig Ahnung vom deutschen Recht hat.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

HK

Hallo,
Ihre Lebensgefährtin hat den Insolvenzverwalter sowie den Insolvenzgericht weiterhin Auskünfte zur Verfügung zu stellen, als wenn diese in Deutschland leben würde.Anschrift sowie bemühen nach Arbeit oder Gehaltsabrechnung müssen den Isoverwalter jederzeit den Einblick über die persönlichen Verhältnisse offen gelegt werden. Mit der Insolvenz haben Sie selbst bei einer Heirat keine Nachteile d.h. Sie hätten dadurch keine Nachteile.
Mit freundlichen Gruß

Hallo, Schulden die mit ein eine Ehe gebracht werden bleiben bei demjenigen Partner. Nur bei der Ermittlung des gemeinsamen Lebensunterhaltes werden beide herangezogen. So bekommt die Zukünftige keine Sozialhilfe, wenn das gemeinsame Einkommen die Sozialhifegrenze überschreitet. MfG

Hallo,
ich kenne die Gesetze der Schweiz nicht …nach deutschem Recht haben die Gläubiger der Zukünftigen eine Forderung, welche grundsätzlich auch im Ausland vollstreckt werden kann (sofern die Länder entsprechende Abkommen haben).
Privatinsolvenz in Deutschland bedeutet, dass man 7 Jahre lang - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten - alle Schulden „abstottern muss“…was am Ende der Zeit noch offen ist, wird dann „quasi erlassen“.

Bei einer Heirat besteht die Möglichkeit, einen sog. „Ehevertrag“ zu schließen, in dem man z.B. bei ungleichen Vermögensverhältnissen entsprechende Regeln aufnehmen kann…dazu sollte aber ein Anwalt konsultiert werden.

In D gibt es auch unterschiedliche „Rechtsformen“ der Ehe, so z.B. „Gütergemeinschaft“ oder „Gütertrennung“ (letzteres bedeutet „getrennte Kassen“ und damit kein Risiko)

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Wenn dem so ist, würde ich mich über einen Bewertungsstern freuen.

Hallo,
m.E. heiratet man ja um seine Probleme gemeinsam zu lösen :wink: Ist es nicht irgendwie realistischer, dass Du die Schulden Deiner Frau mal analysierst und den Gläubigern Vergleiche anbietest?
VG KM